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Arundel vermeldet Etappensieg im Londoner Rechtsstreit

London (awp) - Die Beteiligungsgesellschaft Arundel hat beim Streit zwischen ihrer britischen Tochterfirma und einem unzufriedenen Investor einen Zwischenerfolg verbucht. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung sei vor dem Londoner Berufungsgericht abgelehnt worden, teilte das Unternehmen am Dienstagabend mit.

Zwar bestünde noch die Möglichkeit, dass der Kläger eine mündliche Anhörung beantragen dürfe. Die Chancen, dass er damit durchkomme, werde von den Anwälten jedoch als gering eingestuft, so das Unternehmen.

Im Fall geht es um Schadenersatzansprüche eines ehemaligen Investors. Der Mann hatte in eine von der britischen Arundel-Tochter Arundel Group Limited (AGL) durchgeführte Finanzierungsrunde investiert und einen Totalverlust erlitten. 2018 verklagte der unzufriedene Investor das Unternehmen auf 15,25 Millionen britische Pfund zuzüglich Kosten, Auslagen und Zinsen.

Die Klage wurde von einem Londoner Gericht jedoch wegen Verjährung abgelehnt. Der Investor gab aber nicht auf und wollte gegen diesen Entscheid des Gerichts in Berufung gehen. Das Gericht gewährte seine Berufung zwar nicht, gestattete ihm allerdings, direkt beim Berufungsgericht in London eine Berufung zu beantragen. Dies wurde nun abgelehnt.

tv/