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Leclanché muss Halbjahreszahlen bis Ende November vorlegen

Yverdon (awp) - Der Batteriehersteller Leclanché kann die Halbjahreszahlen 2022 nicht wie gefordert bis spätestens am 30. September vorlegen. Die Aufsicht der Schweizer Börsenbetreiberin SIX hat den Westschweizern nun eine Frist bis Ende November gewährt.

Grund für den bewilligten Antrag an die SIX Exchange Regulation sind verschiedene interne Veränderungen innerhalb des Finanzteams in den letzten sechs Monaten, teilte Leclanché am Donnerstag in einem Communiqué mit. Dazu kämen eine Ausgliederung des eTransport-Geschäfts sowie ein Upgrade des ERP-Systems.

Die Börsenaufsicht hält sich derweil in ihrer Stellungnahme vor, den Handel mit den Leclanché-Aktien auszusetzen, falls der Halbjahresbericht 2022 nicht wie gefordert bis spätestens 30. November 2022 eingereicht wird - und zwar bis eine Minute vor Mitternacht.

Es ist nicht die erste Ehrenrunde, die Leclanché dreht. Bereits den Geschäftsbericht 2021 hatte das Unternehmen erst nach drei Fristverlängerungen vorlegen können. Das Unternehmen hatte im Geschäftsjahr 2021 einen Nettoverlust von 80 Millionen eingefahren.

Am (morgigen) Donnerstag findet zudem eine ausserordentliche Generalversammlung von Leclanché statt. Die Aktionäre werden über die Bilanzstärkung befinden, respektive über die Umwandlung von Schulden in Aktien. Gleichzeitig wird der Mehrheitsaktionär Sefam mit der GV eine Mehrheit im Verwaltungsrat übernehmen.

ra/rw