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Lindt gewinnt Rechtsstreit um "Goldhasen" am Oberlandesgericht München

MÜNCHEN (awp international) - Weil sie dem "Goldhasen" von Lindt zu ähnlich sehen hat das Oberlandesgericht München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Der 29. Zivilsenat befand am Donnerstag, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Entscheidend war dabei insbesondere die Frage, ob der Goldton der Hasen einerseits ähnlich genug ist, andererseits, ob er für die Verbraucher bereits ein entscheidendes Signal setze, von welchem Hersteller die Hasen stammen. Beides bejahte das Gericht. Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nach Ansicht des Senats nicht aus, um dem vorzubeugen.

Vorausgegangen war dem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der zufolge der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz geniesst. Damit hatte es einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts widersprochen, das sich deswegen nun erneut mit dem Thema befassen musste.

Lindt vertreibt die "Goldhasen" in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann hatte in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie angeboten.

Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen "Goldhasen" in über 50 Ländern. Lindt wehrt sich seit Jahren gegen ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben. Vor vier Wochen hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne dagegen entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr mit Lindts Goldhasen nicht mehr verkaufen darf./ruc/DP/ngu