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Aryzta passt nach Aktionärsreaktionen Vergütungssystem an

Zürich (awp) - Der Backwarenkonzern Aryzta hat im Hinblick auf die kommende Generalversammlung (30.11. in Zürich) sein Vergütungsreglement für das Management ab dem Geschäftsjahr 2024 angepasst. Die maximale Vergütung wurde dabei gesenkt.

Der Vergütungsausschuss habe die Rückmeldungen des letzten Jahres zu den entsprechenden Praktiken eingehend geprüft, heisst es im am Montagabend aufgeschalteten Vergütungsbericht 2022. Als unmittelbare Reaktion darauf seien für das vergangene Geschäftsjahr (per August 2022) keine Retentions- oder Ermessenszahlungen mehr geleistet worden, und man werde auch in Zukunft auf solche Zahlungen verzichten. Aryzta war in früheren Jahren von Aktionärsseite aufgrund exzessiver Lohnzahlungen des damaligen Managements jeweils stark kritisiert worden.

Kurz- und langfristige Anreize

Darüber hinaus seien die Transparenz und die strategische Ausrichtung des kurzfristigen Anreizprogramms (STIP) deutlich erhöht worden. Dazu gehörten etwa die Offenlegung der individuellen Massnahmen beim CEO und die Abschaffung regionaler Massnahmen entsprechend der Zusammensetzung des Exekutivkomitees. Somit werden alle diese Mitglieder auf der Grundlage von Konzernkennzahlen vergütet.

Um den "Erwartungen der Aktionäre und der Marktpraxis" zu entsprechen, sei ausserdem der langfristige Anreizplan (LTIP) verfeinert worden, heisst es weiter. Insbesondere sei hier die maximale Chancenstufe (maximum opportunity level) von 200 auf 150 Prozent gesenkt worden, wobei eine wichtige Anreizkomponente beibehalten worden sei. Stärke gewichtet werden u.a. der aktionärsfreundliche EBITA und die Kapitalrendite (ROIC).

Gemäss GV-Einladung beläuft sich der maximale Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Entschädigung für das Geschäftsjahr 2024 auf 8,75 Millionen Franken für die vier vorgesehenen Mitglieder der Geschäftsleitung. Dieser Betrag liegt gemäss Aryzta um 1,25 Millionen Franken unter dem an der letzten Generalversammlung genehmigten Betrag.

Für das bereits laufende Geschäftsjahr 2023 seien derweil im Einklang mit der aktuellen Turnaround-Situation die Zuteilungshöhe (von 100% auf 66% des Grundgehalts) und die maximale Auszahlung (von 200% auf 150%) des LTIP geändert worden.

Zum neuen Vergütungsbericht können sich die Aktionäre im Rahmen einer Konsultativabstimmung äussern. Mit Blick auf die Zukunft werde man den Vergütungsrahmen weiter verfeinern, heisst es ausserdem.

uh/rw