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Swisscom erleidet Niederlage im Glasfaserstreit vor Bundesgericht

Lausanne (awp/sda) - Die Swisscom darf ihr Glasfasernetz vorerst nicht mit der sogenannten "P2MP"-Technologie ausbauen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Wettbewerbskommission hatte im Dezember 2020 einen vorsorglichen Stopp verfügt, nachdem sie ein Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen eingeleitet hatte.

Diesen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht Ende September 2021 bestätigt. Eine Beschwerde der Swisscom gegen dieses Urteil hat das Bundesgericht nun in einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Die Strategie der Swisscom sieht vor, dass beim Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes nicht mehr das Vierfaser-Modell ("Point-to-Point" oder "P2MP") zum Einsatz kommen soll, sondern ein so genanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur ("Point-to-Multipoint" oder "P2P").

Dies hätte für andere Fernmeldeanbieter jedoch zur Folge, dass sie keinen physischen Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer erhalten könnten. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat darum den Glasfaserausbau der Swisscom gestoppt.

Die Swisscom hat nach eigenen Angaben bereits 400'000 Anschlüsse mit der P2MP-Netztopologie gebaut. Diese Anschlüsse waren im Zuge der Verfügung blockiert worden. Ende Oktober gab das Unternehmen dann allerdings bekannt, die Bauweise der ultraschnellen Datenleitungen nun doch zu ändern, da das Verfahren zu lange dauere.

(Urteil 2C_876/2021 vom 2.11.2022)