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Bundesgericht heisst Beschwerde von Julius Bär in Affäre Ambros Baumann gut

Lausanne (awp/sda) - Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bank Julius Bär in einem Rechtsstreit mit rund 40 Anlegern gutgeheissen. Die Opponenten sind Geschädigte des mittlerweile verstorbenen Finanziers Ambros Baumann und dessen Schneeballsystem. Die Betroffenen rügten, die Bank habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie die dubiosen Transaktionen des Basler Geschäftsmannes nicht aufdeckte.

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid der Genfer Justiz aufgehoben. Diese hatte weitere Abklärungen im Zusammenhang mit den Vorwürfen an die Bank Julius Bär gefordert.

Die Bank hätte nach einer Anfrage der Basler Behörden im Jahr 2006 den ungewöhnlichen Charakter der Transaktionen auf den von Ambros Baumann eröffneten Konten erkennen müssen, entschieden die Genfer Richter.

Das Bundesgericht hat nun aber festgehalten, dass keine rechtswidrige Handlung vorliege, die eine Haftung der Bank gegenüber den Geschädigten begründe. Den Mitarbeitern könne keine deliktische Absicht vorgeworfen werden.