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Affäre Ambros Baumann: Beschwerde der Bank Julius Bär gutgeheissen

(Zusammenfassung)

Lausanne (awp/sda) - Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bank Julius Bär in einem Rechtsstreit mit rund 40 Anlegern gutgeheissen. Die Opponenten sind Geschädigte des mittlerweile verstorbenen Finanzier Ambros Baumann und dessen Schneeballsystem. Die Betroffenen rügten, die Bank habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, indem sie die dubiosen Transaktionen des Basler Geschäftsmannes nicht aufdeckte.

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid der Genfer Justiz aufgehoben. Diese hatte weitere Abklärungen im Zusammenhang mit den Vorwürfen an die Bank Julius Bär gefordert.

Die Bank hätte nach einer Anfrage der Basler Behörden im Jahr 2006 den ungewöhnlichen Charakter der Transaktionen auf den von Ambros Baumann eröffneten Konten erkennen müssen, entschieden die Genfer Richter.

Das Bundesgericht hat nun aber festgehalten, dass keine rechtswidrige Handlung vorliege, die eine Haftung der Bank gegenüber den Geschädigten begründe. Den Mitarbeitern könne keine deliktische Absicht vorgeworfen werden.

Ein einfacher Anlageberater

Ambros Baumann eröffnete 1999 und 2004 zwei Konten bei der Bank Julius Bär. Er gab vor, diese Konten seien für die Provisionen seiner Tätigkeit als unabhängiger Vermögensverwalter vorgesehen. Vermögenswerte seiner Kunden sollten nicht darauf fliessen. Die Bank stufte den Financier in ihrem Überwachungssystem als Beziehung mit geringem Risiko ein.

In Tat und Wahrheit praktizierte der Basler Finanzier einen gross angelegten Betrug. Die Zinsen, die er seinen ersten Kunden schuldete, finanzierte er mit den Einlagen der neuen Kunden - ein Schneeballsystem. Die Verluste der Anleger beliefen sich auf über 70 Millionen Franken. Mit dem Tod von Baumann Ende 2007 wurde die Strafuntersuchung eingestellt.

Bereits 2003 hatte die Post einen Verdacht bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) geäussert. Im Jahr darauf leiteten die Behörden von Basel-Landschaft ein Strafverfahren ein, das 2006 zu einem Auskunftsersuchen bei der Bank Julius Bär führte.

Sorgfaltspflicht verletzt

Nach einer internen Untersuchung zeigte sich das Finanz-Institut bei der Aufsichtskommission, die für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht der Banken zuständig ist, selbst an. Die Kommission verhängte eine Busse von 230'000 Franken.

Sie wies darauf hin, dass das Überwachungssystem der Bank für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ungenügend sei. Die Untersuchung hatte ergeben, dass zwischen 2003 und 2007 mehr als 1300 Ein- und Auszahlungen von insgesamt mehr als 50 Millionen Franken auf die Konten von Baumann getätigt worden waren.

Bereits 2014 klagten mehrere Dutzend Geschädigte die Bank Julius Bär bei der Genfer Justiz ein. In erster Instanz wurden sie abgewiesen. Die mit Entscheid des Kantonsgericht zusätzlich angeordnete Beweisaufnahme hat das Bundesgericht nun aufgehoben. (Urteil 4A_503/2020 vom 16.11.2022)