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EQS: Private Equity Holding AG: Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

der Aktionäre der Private Equity Holding AG

Private Equity Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung                                                                                    
Private Equity Holding AG: Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG                             
                                                                                                                                                 
11.05.2023 / 07:00 CET/CEST                                                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
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Zug, 11. Mai 2023                                                                                                                                
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre                                                                                      
                                                                                                                                                 
derPrivateEquityHoldingAG                                                                                                                        
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
 Montag, 5. Juni 2023 um 14.00 Uhr                                                                                                               
                                                                                                                                                 
 Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, 6302 Zug                                                                                                    
                                                                                                                                                 
 Türöffnung um 13.30 Uhr                                                                                                                         
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
An die Aktionärinnen und Aktionäre der Private Equity Holding AG, Zug                                                                            
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Zug, 11. Mai 2023                                                                                                                                
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG                                                        
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates                                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
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GenehmigungdesGeschäftsberichtes,derJahresrechnungnachIFRSundderstatutarischenJahresrechnung2022/2023;KenntnisnahmederBerichtederRevisions­stelle
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung nach IFRS und die statutarische Jahresrechnung für das Geschäftsjahr      
2022/2023, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, zu genehmigen.                                                                   
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
KPMG AG, Zürich, als gesetzliche Revisionsstelle, empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung, die Jahresrechnung nach IFRS und       
statutarische Jahresrechnung ohne Einschränkungen zu genehmigen.                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
2.         Entlastung der Organe                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäfts- jahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen.                
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
Nachdem der Verwaltungsrat im Geschäftsbericht 2022/23 der Private Equity Holding AG über das vergangene Geschäftsjahr Rechenschaft abgelegt hat,
beantragt er nun die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/23. Mit der Entlastung erklären die Gesellschaft sowie die zustimmenden Aktionäre,    
dass sie die verantwortlichen Personen für Ereignisse aus dem vergangenen Geschäftsjahr, die der Generalversammlung zur Kenntnis gebracht wurden 
beziehungsweise bekannt waren, nicht mehr zur Rechenschaft ziehen werden.                                                                        
   3.         Wahlen                                                                                                                             
                                                                                                                                                 
1.    Verwaltungsrat                                                                                                                             
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt, Dr.HansBaumgartner,MartinEberhard,Dr.PetraSalesnyundFidelisGötzfür eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum  
Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024) in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen:                                            
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Dr. Hans Baumgartner in den Verwaltungsrat und als Verwaltungs- ratspräsident                                              
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Martin Eberhard in den Verwaltungsrat                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Verwaltungsrat                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Fidelis Götz in den Verwaltungsrat                                                                                         
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und dessen Präsident werden einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen           
Generalversammlung gewählt. Detaillierte Lebensläufe sind im Abschnitt ‘Corporate Governance’ des Geschäftsberichtes 2022/23 enthalten und im    
Internet unter peh.ch/de/portrait-de/verwaltungsrat/ abrufbar.                                                                                   
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
3.2.   Vergütungsausschuss                                                                                                                       
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Vorbehaltlich ihrer Wiederwahl als Mitglieder des Verwaltungsrates beantragt der Verwaltungsrat, folgende Verwaltungsräte für die Dauer von einem
Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024) in den Vergütungsausschuss der Gesellschaft zu wählen:                         
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Martin Eberhard in den Vergütungsausschuss                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Vergütungsausschuss                                                                               
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1.     Wiederwahl von Fidelis Götz in den Vergütungsausschuss                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
Die Generalversammlung wählt jedes Mitglied des Vergütungsausschusses einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen     
Generalversammlung.                                                                                                                              
                                                                                                                                                 
3.3.   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter                                                                                                         
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt, KBTTreuhandAG, Zürich, für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2024)   
als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiederzuwählen.                                                                                           
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
Gemäss Artikel 13a der Statuten wählt die Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. KBT Treuhand AG, Zürich, hat zuhanden des    
Verwaltungsrates bestätigt, dass sie die für die Ausübung des Mandats erforderliche Unabhängigkeit besitzt.                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
3.4.   Revisionsstelle                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMGAG,Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der            
ordentlichen Generalversammlung 2024) wiederzuwählen.                                                                                            
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
Gemäss Artikel 27 der Statuten ist die Revisionsstelle jährlich von der Generalversammlung zu wählen. KPMG AG, Zürich, wird vom Verwaltungsrat   
für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle vorgeschlagen. KPMG AG, Zürich, hat zuhanden des Verwaltungsrates bestätigt, dass  
sie die für die Ausübung des Mandats erforderliche Unabhängigkeit besitzt.                                                                       
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
4.         Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenausschüttung                                                                               
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt, eine Ausschüttung von CHF 1.00 je Namenaktie vorzunehmen, je hälftig als ordentliche Dividende aus freien          
Gewinnreserven und den Kapitaleinlagereserven. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Ausschüttung für die im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen
eigenen Aktien.                                                                                                                                  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Bei Gutheissung dieses Antrages wird die Bruttodividende von CHF 1.00 je Namenaktie zu 50% als ordentliche Dividende aus freien Gewinnreserven   
unter Abzug von 35% eidgenössischer Verrechnungssteuer ausbezahlt. Die anderen 50% der Bruttodividende werden aus Kapitaleinlagereserven         
ausbezahlt und sind für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz steuerprivilegiert.                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns. Die Revisionsstelle hat den Antrag des Verwaltungsrats über die      
Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und Konformität mit dem schweizerischen Gesetz und den Statuten bestätigt.                                  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                               
                                                                                                                                               
CHF 1,000                                                                                                                                        
                                                                                                                                                 
Jahresgewinn -941                                                                                                                                
                                                                                                                                                 
Freie Gewinnreserven 127,034                                                                                                                     
                                                                                                                                                 
Bilanzgewinn 126,093                                                                                                                             
                                                                                                                                                 
Zuweisung aus den gesetzlichen Reserven (Kapitaleinlagereserven) 1,253                                                                           
in freie Gewinnreserven 1                                                                                                                        
                                                                                                                                                 
Dividendenausschüttung 2 –2,506                                                                                                                  
– Davon 50% aus Kapitaleinlagereserven und                                                                                                       
50% aus freien Gewinnreserven                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
VortragaufneueRechnung2 124,840                                                                                                                  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                               
                                                                                                                                               
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
1     Aus steuerlichen Gründen ist für die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven eine vorgängige Um-klassierung in freie Reserven notwendig.   
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
2    Berechnet für 2,550,000 Namenaktien abzüglich 44,394 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien per 31. März 2023. Die Anzahl der       
ausschüttungsberechtigten Namenaktien kann sich durch Transaktionen in eigenen Aktien bis zum Datum der Dividendenausschüttung verändern.        
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Bei Annahme des Antrages des Verwaltungsrates erfolgt die Ausschüttung am 12. Juni 2023. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Ausschüttung  
berechtigt, ist der 9. Juni 2023. Ab dem 8. Juni 2023 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt.                                                  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Die Ausschüttung sowohl aus Kapitaleinlagereserve als auch aus Gewinnreserve bedürfen eines Beschlusses der Generalversammlung. Die beantragte   
Ausschüttung erfolgt in Fortsetzung der bisherigen Ausschüttungspolitik (allerdings in reduziertem Masse, um der gestiegenen Unsicherheit        
Rechnung zu tragen und die Liquidität zu stärken) im Rahmen der Drei-Säulen-Strategie der Gesellschaft, bestehend aus einer fortwährenden        
Investitionstätigkeit, der Verdichtung des Buchwertes pro Aktie durch Aktienrückkäufe im Rahmen des Market Making und jährlichen Ausschüttungen, 
- alles auf der Basis einer gesunden Bilanz und Liquiditätsposition.                                                                             
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
5.         Vergütung des Verwaltungsrates                                                                                                        
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 200,000 (Vorjahr CHF 200,000) als Vergütung für die Mitglieder des             
Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Dr. Petra Salesny verzichtet bei einer Wiederwahl in den    
Verwaltungsrat auf eine Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen als Verwaltungsrätin.                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Gemäss Artikel 26 der Statuten genehmigt die Generalversammlung den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates für die Dauer bis  
zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.                                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
6.         Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates                                                                                        
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Antrag                                                                                                                                           
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 100,000 als zusätzliche Vergütung für den für die Geschäftsleitung             
verantwortlichen Delegierten des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.                            
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Erläuterungen                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Gemäss Artikel 26 der Statuten genehmigt die Generalversammlung den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates für
die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Unterlagen                                                                                                                                       
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Der Geschäftsbericht 2022/2023 mit Jahresbericht, Jahresrechnung nach IFRS und statu- tarischer Jahresrechnung, Vergütungsbericht sowie den      
Berichten der Revisionsstelle ist auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Auf Wunsch wird eine Kopie zugestellt.  
Der Geschäftsbericht (inkl. erwähnter Beilagen) liegt auch am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug, ab dem 11. Mai 2023, Montag   
bis Freitag, zur Einsicht auf und kann dort bezogen werden.                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Stimmberechtigung                                                                                                                                
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur         
Stimmrechtsabgabe betreffend die ordentliche Generalversammlung gemäss der in dieser Einladung festgehaltenen Modalitäten eingeladen. Nach       
Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der Generalversammlung keine neuen Eintragungen im Aktienregister vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der  
Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussert haben, sind nicht mehr       
stimmberechtigt. Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sind nicht zulässig.                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Antwortschein                                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Alle im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre erhalten mit der Einladung zur Generalversammlung einen Antwortschein. Die         
Aktionäre werden gebeten, den ausgefüllten und unterzeichneten Antwortschein bis spätestens Mittwoch, 31. Mai 2023, 12.00 Uhr eintreffend an     
ShareCommService AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, zu retournieren.                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Vollmachtserteilung                                                                                                                              
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Es freut uns, wenn Sie persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, Ihre Vertretung
zu regeln. Dabei gilt folgendes                                                                                                                  
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
a) Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können durch einen anderen Aktionär oder durch eine Drittpartei         
vertreten werden. Ausserdem können sich die Aktionäre durch die mandatierte unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die KBT Treuhand AG (Zürich),    
vertreten durch Hr. Reto Leemann, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, gemäss Art. 689c OR, vertreten lassen. Soweit keine anderslautenden Weisungen
erteilt werden, wird der unabhängige Stimmrechts­vertreter den Anträgen des Verwaltungsrates folgen.                                             
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
b) Die Vollmachten müssen entsprechend ausgefüllt, unterzeichnet und, wenn sie der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin erteilt werden, bis zum   
31. Mai 2023, 12:00 Uhr eintreffend, zurückgesandt werden. Die Aktionäre sind dabei gebeten, das beiliegende Vollmachtsformular zu verwenden.    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
c) Alternativ haben Aktionäre die Möglichkeit, sich auf der Onlineplattform des Aktienregisters (SisVote) einzuloggen, um dem unabhängigen       
Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis zum Weisungsschluss am 31. Mai 2023, 12:00 Uhr, zu erteilen.          
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Sollten Sie Fragen dazu haben, finden Sie die Kontaktinformationen für den Support auf der Startseite der Plattform.                             
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Im Namen des Verwaltungsrates                                                                                                                    
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Dr. Hans Baumgartner                                                                                                                             
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
Präsident des Verwaltungsrates                                                                                                                   
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
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Zusatzmaterial zur Meldung:                                                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
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Ende der Medienmitteilungen                                                                                                                      
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                 
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Sprache:     Deutsch                  

Unternehmen: Private Equity Holding AG

             Gotthardstr. 28          

             6302 Zug                 

             Schweiz                  

ISIN:        CH0006089921             

Börsen:      SIX Swiss Exchange       

EQS News ID: 1629543                  







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1629543  11.05.2023 CET/CEST