Zürich (awp/sda) - Der Verein "Pro Flughafen" hat ein Rechtsgutachten zur Flughafen-Nachtruhe-Initiative erstellen lassen. Dieses kommt zum Schluss, dass die kantonale Volksinitiative für ungültig erklärt werden muss, weil sie gegen Bundesrecht verstösst.
Das Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Flugzeiten und die Nachtruhe am Flughafen Zürich abschliessend im Bundesrecht geregelt sind, wie "Pro Flughafen"-Geschäftsführer Christian Bretscher am Donnerstag an einem Medienanalass sagte.
"Es besteht in diesem Bereich kein Raum für kantonales Recht", sagte Felix Uhlmann, Autor des Gutachtens und Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich.
Die von "Fair in Air" eingereichte Flughafen-Nachtruhe-Initiative fordert unter anderem eine deutlich restriktivere Handhabung der Nachtruhe ab 23 Uhr. Die im Frühling eingereichte Initiative ist derzeit beim Regierungsrat hängig.
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