(Ergänzt um Stellungnahme von Hans Gersbach, KOF)
Zürich (awp) - Der Oberste Gerichtshof in den USA hat einen Teil der von US-Präsident Donald Trumps Regierung erhobenen Zölle als rechtswidrig erklärt. Ökonomen sehen in ersten Kommentaren darin zwar eine Stärkung von Rechtsstaat und Planbarkeit der US-Handelspolitik, erwarten aber keine grundsätzliche Abkehr vom Protektionismus und nur begrenzte Marktfolgen.
Hans Gersbach, KOF
"Auch ein Zoll von 15% auf bestimmte Warenexporte in die USA beeinflusst die Wirtschaftsleistung in der Schweiz negativ (im Vergleich zu einem NeutralSzenario ohne diese Zölle). Würden diese Zölle aufgehoben, ergäbe sich eine jährliche BIP-Erhöhung von rund 0,2% und damit durchschnittliche Einkommensgewinne pro Kopf von etwa 150 bis 200 CHF pro Jahr in der Schweiz. Unternehmen aus der Uhrenindustrie, der Präzisionsinstrumentenbranche, dem Maschinenbau sowie Teile der Nahrungsmittelindustrie, die stark in die USA exportieren, würden davon profitieren... Allerdings wird die US Administration versuchen, über andere Handelsgesetze die Zölle zu begründen und dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von daher ist nicht zu erwarten, dass die Zölle rasch verschwinden."
Arthur Jurus, Oddo BHF
"Für globale Investoren ist die Botschaft klar: Die US-Handelspolitik ist wieder stärker rechtlich eingebettet. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit eines diskretionären und abrupten Einsatzes von Zöllen als makroökonomisches oder geopolitisches Instrument und senkt damit die Unsicherheitsprämie, die auf globalen Lieferketten lastete. (...) Schliesslich bedeutet diese Entscheidung nicht das Ende des US-Protektionismus, sondern dessen Transformation. Der Exekutive stehen weiterhin wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung - Section 301, Section 232 sowie Anti-Dumping- und Ausgleichszollverfahren -, um eine gezieltere, sektor- und länderspezifische Schutzarchitektur aufzubauen."
Bernd Weidensteiner, Commerzbank
"Trump dürfte nun versuchen, auf anderer gesetzlicher Basis Zölle zu verhängen. Das Thema ist damit nicht vom Tisch, auch wenn der Höhepunkt der Zollkonflikte wohl hinter uns liegt. Schliesslich haben sich die Zölle als unpopulär erwiesen, da sie für die steigenden Lebenshaltungskosten mitverantwortlich gemacht werden."
Thomas Gitzel, VP Bank
"Die Obersten Richter befanden nicht über die grundsätzliche Rechtmässigkeit von Zöllen, sondern ob der Präsident auf Basis des International Emergency Economic Powers Act korrekt gehandelt hat. Bereits abgeschlossene Handelsabkommen werden vermutlich nicht vom Urteil betroffen sein. (...) Da das Urteil die Zölle nicht grundsätzlich in Frage stellt und darüber hinaus die US-Regierung weitere Optionen für Einfuhrgebühren besitzt, nimmt man an den Finanzmärkten den Richterspruch relativ gelassen zur Erkenntnis. Darüber hinaus stärkt das Urteil das Vertrauen in die Gewaltenteilung der USA. Das Prinzip von "Checks and Balances" geht jedenfalls gestärkt hervor."
Dirk Chlench, Landesbank Baden-Württemberg
"Der Aussenwert des US-Dollar gab in einer ersten Reaktion nach, und die Renditen von US-Staatsanleihen zogen leicht an. Diese Reaktion überrascht, da die gleiche Reaktion auf die ursprüngliche Anhebung der Zölle eingetreten war. Die Marktteilnehmer sorgen sich womöglich um die US-Staatsfinanzen, da die Zolleinnahmen die aus dem OBBBA-Gesetzespaket entstehenden Mehrausgaben bislang zumindest teilweise kompensiert haben. Der Wegfall der Zölle dürfte die Gefahr, dass die US-Inflationsrate doch noch merklich anzieht, mindern, was wiederum die Spekulationen auf Fed-Leitzinssenkungen befeuern sollte."
to/mk