Pensionskassen verteilen den Anlageertrag fair
Mit der Ungleichverteilung im Pensionskassensystem ist es vorbei. Erwerbstätigen wird ebenso viel Zins wie Rentnern zugeteilt.
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen nicht mehr jährlich den bereits Rente Beziehenden mehr des Anlageergebnisses zuteilen als den Erwerbstätigen. Die vom Beratungsunternehmen Complementa befragten 436 Pensionskassen mit zusammen 780 Mrd. Fr. Vorsorgekapital schrieben 2020 im Schnitt den Guthaben der Arbeitnehmenden 1,8% Zins gut – wesentlich mehr als die vom Bundesrat festgelegte BVG-Mindestverzinsung von 1%.