Bundesrat lockert den Erwerb von Wohneigentum nicht
Die Landesregierung will die bestehenden Kreditvergabestandards beibehalten. Eine entsprechende Motion empfiehlt sie zur Ablehnung.
(AWP) Der Bundesrat will die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule in Bezug auf den Liegenschaftserwerb nicht ändern. Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sei es nicht angezeigt, die bestehenden Kreditvergabestandards zu lockern.
Deshalb empfiehlt die Regierung eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) zur Ablehnung, wie sie am Donnerstag mitteilte. Diese will den Erwerb von Wohneigentum mithilfe der zweiten Säule erleichtern, indem die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig dafür genutzt werden können. Für einen Grossteil der Bevölkerung stelle der Erwerb von Wohneigentum ein wichtiges Ziel dar, begründet die Kommission ihren Vorstoss.
Per 2013 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und so den Liegenschaftserwerb erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer beziehungsweise der künftigen Eigentümerin eingebracht werden muss und die andere Hälfte aus der zweiten Säule entnommen werden kann.
Daran will der Bundesrat festhalten. Entgegen dem Ziel der Motion würde eine Aufhebung des Mindestanteils eigener Mittel ausserhalb der zweiten Säule den Nachfrageboom nach Eigenheimen weiter verstärken, begründet er seinen Antrag.
Zudem würden die Risiken für Vorsorgenehmer sowie für kreditgebende Institute langfristig erhöht. Der heute geforderte Mindestanteil eigener Mitteln ausserhalb der zweiten Säule stelle sicher, dass eine gewisse Wertminderung der Immobilie aufgefangen werden könne.
Über die Motion entscheidet als nächstes der Nationalrat.
AWP
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