der europaweiten Verbreitung
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Mercedes-Benz Group AG /
Austattungsänderungen bei anderen Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1b WpHG
Mercedes-Benz Group AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
24.02.2022 / 16:49
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr.
1b WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Mercedes-Benz Group AG
DE000A289XH6
DE000A2YNZV0
DE000A2GSCY9
DE000A2AAL31
DE000A2YNZW8
Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) des Wertpapierhandelsgesetzes
Ersetzung der
MERCEDES-BENZ GROUP AG
(vormals: Daimler AG)
durch die
MERCEDES-BENZ INTERNATIONAL FINANCE B.V.,
als Emittentin der folgenden Schuldverschreibungen (zusammen, die
"Schuldverschreibungen"), die im Rahmen des
Daimler Euro Medium Term Note Programme (das "Programm")
begeben wurden:
EUR 1.000.000.000 1,625 % Schuldverschreibungen fällig am 22. August 2023
EUR 750.000.000 0,00 % Schuldverschreibungen fällig am 8. Februar 2024
EUR 1.250.000.000 variabel verzinsliche Schuldverschreibungen fällig am 3. Juli
2024
EUR 1.000.000.000 1.50 % Schuldverschreibungen fällig am 9. März 2026
EUR 1,000,000,000 0.375 % Schuldverschreibungen fällig am 8. November 2026
Mercedes-Benz International Finance B.V., eine hundertprozentige unmittelbare
Tochtergesellschaft der Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) mit Sitz
Ravenswade 4, 3439 LD Nieuwegein, Niederlande, wird die Mercedes-Benz Group AG
(vormals DAG) mit Sitz Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart, Bundesrepublik
Deutschland als Emittentin der Schuldverschreibungen ersetzen (die
"Ersetzung").
Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen:
1. Ersetzung
Mit Wirkung zum 2. März 2022 (der "Ersetzungstag") ersetzt Mercedes-Benz
International Finance B.V. Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) als
Emittentin nach Maßgabe von § 10 (Ersetzung) der Emissionsbedingungen jeder
Serie von Schuldverschreibungen.
2. Ausführliche Informationen zur Ersetzung
2.1 Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) und Mercedes-Benz
International Finance B.V. haben vereinbart, dass Mercedes-Benz International
Finance B.V. mit Wirkung zum Ersetzungstag an die Stelle der Mercedes-Benz
Group AG (vormals: Daimler AG) als Emittentin und Schuldnerin für die
Verpflichtungen der Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) aus den
Schuldverschreibungen tritt.
2.2 Im Zusammenhang mit der Ersetzung hat Mercedes-Benz Group AG (vormals:
Daimler AG) nach Maßgabe einer Garantie (die "Garantie") vom 24. Februar 2022
zugunsten der Gläubiger der Schuldverschreibungen die ordnungsgemäße und
pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen sowie
von jeglichen sonstigen Beträgen, die gegebenenfalls auf die
Schuldverschreibungen zahlbar sind, unbedingt und unwiderruflich garantiert.
2.3 Die Gläubiger der Schuldverschreibungen können Kopien der Garantie
kostenfrei von der im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen bestellten
Emissionsstelle erhalten und sollten diesbezügliche Anfragen an die nachfolgend
angegebene Adresse richten:
Citibank, N.A., London Branch
Citigroup Centre
Canada Square
Canary Wharf
London E14 5LB
Vereinigtes Königreich
z. Hd.: Paying Agent, Issuer Services
3. Ersetzung und Abrechnung fälliger und zahlbarer Schuldverschreibungen
Mit Wirkung ab dem Ersetzungstag:
3.1 tritt Mercedes-Benz International Finance B.V. an die Stelle der
Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) als Emittentin und Schuldnerin für
die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen;
3.2 erfüllt Mercedes-Benz International Finance B.V. sämtliche Verpflichtungen,
die Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) in ihrer Eigenschaft als
Emittentin aus den Schuldverschreibungen entstehen;
3.3 wird Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) von sämtlichen
Verpflichtungen freigestellt, die ihr in ihrer Eigenschaft als Emittentin aus
den Schuldverschreibungen entstehen; und
3.4 erfüllt Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) sämtliche
Verpflichtungen, die ihr in ihrer Eigenschaft als Garantin aus der Garantie
entstehen.
4. Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ist ab
dem Ersetzungstag ausschließlich an die Mercedes-Benz International Finance
B.V. an ihre vorstehend angegebene Anschrift zu übermitteln.
Diese Bekanntmachung ist in deutscher Sprache abgefasst. Eine englischsprachige
Übersetzung ist beigefügt. Der deutsche Text ist bindend und maßgeblich. Die
Übersetzung in die englische Sprache ist unverbindlich.
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24.02.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mercedes-Benz Group AG
Mercedesstrasse 120
70372 Stuttgart
Deutschland
Internet: https://group.mercedes-benz.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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