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Lindt & Sprüngli-Goldhase erneut vor Gericht

MÜNCHEN (awp international) - Bei den Deutschen noch beliebter als Nikoläuse und Weihnachtsmänner aus Schokolade sind die Osterhasen - besonders die von Lindt & Sprüngli. Mehr als 130 Millionen Schokohasen wurden laut dem deutschen Bundesverband der Süsswarenindustrie dieses Jahr in Deutschland verkauft.

Marktführer in Deutschland ist dabei ganz klar Lindt & Sprüngli. Der Chocolatier aus Kilchberg bietet seine in Goldfolie gekleideten Osterhasen schon seit 1952 in Deutschland an - und kämpft vor Gericht weiter für Artenschutz. Auf Weisung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag (14.00 Uhr) erneut darüber.

Verwechslungsgefahr beim Goldton

Der 29. Zivilsenat muss prüfen, ob ein von Lindt & Sprüngli verklagter Konkurrent - die zur Thüringer Via Sweets gehörende Allgäuer Confiserie Heilemann - die Markenrechte des Lindt-Goldhasen verletzt hat. Konkret geht es dabei um den Goldton der beiden verwendeten Folien und die mögliche Verwechslungsgefahr. Dass der von Lindt & Sprüngli verwendete Goldton Markenschutz geniesst, das hat der BGH bereits entschieden - entgegen einem vorangegangenen OLG-Urteil.

Heilemann vertrieb in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie. Der Lindt & Sprüngli fordert von der Konkurrentin, ihren Goldhasen nicht mehr zu vertreiben und mit Blick auf Schadenersatz Auskunft über ihre Geschäfte damit zu geben.

Das Landgericht München hatte 2019 Lindt & Sprüngli Recht gegeben: Der Goldfarbton des Schokohasen sei durch lange Nutzung und intensive Werbung eine Farbmarke geworden. Das Oberlandesgericht hatte die Klage 2020 aber als unbegründet abgewiesen. Anders als "Nivea Blau", "Telekom-Magenta" oder "Milka-Lila" gehöre der Goldton nicht unmissverständlich zu Lindt. Der Schokoladenhersteller habe auch andersfarbige Produkte im Sortiment.

Bundesgerichtshof erzwingt Neuverhandlung

Dagegen entschied der BGH in letzter Instanz, die Farbe des Goldhasen sei so bekannt, dass sie Markenschutz geniesst. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Chocolatier aus Kilchberg zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und "Verkehrsgeltung erlangt".

Dass Lindt das Gold nicht für alle Produkte verwendet und dass der Goldhase noch andere charakteristische Merkmale hat wie das rote Halsband mit Glöckchen, tue nichts zur Sache. Damit verwiesen die Karlsruher Richter den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG München zurück.

Lindt & Sprüngli produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen Goldhasen in über 50 Ländern und wehrt sich seit Jahren gegen allzu ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegel ein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben. Vor vier Wochen hat das das Schweizer Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen darf.

rolle/DP/zu/jl