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Bundesrat will AHV-Reform wie geplant ab 2024 umsetzen

(Meldung durchgehend ergänzt)

Bern (awp/sda) - Der Bundesrat will die AHV-Reform ab 2024 umsetzen. Ab dann wird das Renten-Referenzalter für Frauen von 64 Jahren in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben. Ebenfalls auf Anfang 2024 wird zugunsten der AHV die Mehrwertsteuer erhöht.

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die AHV-Reform ab dem übernächsten Jahr umzusetzen. Von diesem Zeitpunkt der Inkraftsetzung war er bereits im September ausgegangen. Damals gab es an der Urne ein knappes Ja zur Reform.

Bevor die Reform umgesetzt werden kann, müssen Verordnungen angepasst werden, darunter die Verordnung über die AHV. Der Bundesrat eröffnete dazu eine Vernehmlassung. Etwa werden in der AHV-Verordnung die Kompensation für Frauen jener neun Jahrgänge präzisiert, die als erste länger arbeiten müssen.

Rentenzuschlag ohne Teuerung

Das Renten-Referenzalter für Frauen steigt 2025 zum ersten Mal um drei Monate - betroffen sind 1961 Geborene. Frauen mit Jahrgang 1962 müssen sechs Monate länger arbeiten bis zur Pensionierung, 1963 Geborene neun Monate und 1964 Geborene bis zum 65. Geburtstag. Das höhere Referenzalter gilt analog auch für die berufliche Vorsorge.

Da die Reform ab 2024 umgesetzt wird, gehören die in den Jahren 1961 bis 1969 geborenen Frauen zu den Übergangsjahrgängen. Gehen sie nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie lebenslang einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente. Lassen sie sich vorzeitig pensionieren, wird ihnen die Rente weniger stark gekürzt als normalerweise.

Den Zuschlag auf die Rente - je nach Jahrgang und Einkommen zwischen 12.50 und 160 Franken im Monat - will der Bundesrat im Gegensatz zur Rente nicht der Entwicklung von Preisen und Löhnen unterstellen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der die AHV-Reform in einem linken Bündnis mit dem Referendum bekämpft hatte, kritisiert das.

Bei gleichbleibender Teuerung wären die Zuschläge bis ans Lebensende der betroffenen Frauen in rund zwanzig Jahren noch knapp halb so viel wert wie heute, rechnet der SGB in einer Mitteilung vor. Die Kompensationsmassnahmen verkämen so "komplett zum Hohn".

Bis 2032 spart die AHV nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) durch die spätere Pensionierung der Frauen rund 9 Milliarden Franken. Der Ausgleich für die Frauen kostet die AHV demgegenüber rund 2,8 Milliarden Franken.

Teilaufschub und Teilbezug der Rente

Die Beträge für den Rentenzuschlag sind im Gesetz verankert. In der AHV-Verordnung sollen nun die Kürzungsansätze bei einem Vorbezug der Rente sowie der Rentenzuschlag beim Bezug einer Teilrente geregelt werden. Ab 2024 ist neu ein Teilvorbezug oder auch ein Teilaufschub der Rente möglich.

Geregelt werden muss auch, wie bei einer Änderung des Prozentsatzes bei einer Teilrente verfahren wird. Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem gesamten Einkommen AHV-Beiträge zahlen oder dies bis zum Freibetrag - derzeit 16'800 Franken - nicht tun wollen.

Neu ist in der Gesetzgebung zudem nicht mehr von Rentenalter die Rede, sondern von "Referenzalter". Der neue Begriff muss nach der Verankerung im Gesetz ist mehrere Verordnungen geschrieben werden. Die Vernehmlassung zu den Verordnungen dauert bis am 24. März 2023.

Zweites Standbein der AHV-Reform ist der Zuschuss aus der Mehrwertsteuer für die erste Säule. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz steigt am 1. Januar 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen wird von 3,7 auf 3,8 Prozent angehoben und der reduzierte Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent.