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Schweiz erhält im Streit um US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium Recht

(Ausführliche Fassung)

Bern (awp/sda) - Im Streit um 2018 von den USA verhängte Strafzölle auf Stahl und Aluminium hat die Schweiz Recht erhalten. Das Panel der WTO kam zum Schluss, dass die Zoll-Aufschläge gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Gatt) verstossen.

Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitagabend mit. Die Schweiz habe mit dem Entscheid des Panels der Welthandelsorganisation (WTO) Recht bekommen. Das Verfahren dauerte insgesamt mehr als vier Jahre. Grund dieser Verzögerung war die Covid-19-Pandemie.

Seit dem 23. März 2018 hatte die Regierung des damaligen Präsidenten Donald Trump zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf auf die Einfuhr bestimmter Stahlprodukte sowie in Höhe von 10 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Aluminiumprodukte verhängt. Sie begründete dies mit der nationalen Sicherheit.

WTO: Strafzölle nicht zu rechtfertigen

Die Schweiz und acht weitere WTO-Mitgliedsstaaten leiteten 2018 ein Streitbeilegungsverfahren bei der WTO ein. Das Panel der WTO sei der Schweizer Argumentation gefolgt und zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen der USA gegen mehrere Bestimmungen des Gatt verstiessen, schrieb das Seco nun. Mit der im Abkommen vorgesehenen Sicherheitsausnahme seien die Zölle nicht zu rechtfertigen.

Ländern, die in der WTO-Streitschlichtung gewinnen, steht Kompensation in dem Umfang zu, in dem sie durch eine beanstandete Massnahme geschädigt worden sind. Kläger waren neben der Schweiz unter anderem China, Norwegen und die Türkei. Auch die EU hatte wegen der Zölle vor der WTO zunächst Klage gegen die USA erhoben, den Fall dann aber ruhen lassen.

Rekurs würde ins Leere laufen

Die USA können zwar den Bericht des Panels anfechten, wie Rolf Gerspacher, Ressortleiter WTO im Seco, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Über die Absichten der USA konnte er am Freitag noch nichts sagen.

Ein Rekurs würde nach den Worten Gerspachers praktisch ins Leere laufen. Denn weil die USA die Ernennung von neuen Mitgliedern der Berufungsinstanz blockierten, sei diese für einen allfälligen Rekurs zurzeit nicht funktionsfähig. Der Fall bleibt dann ungelöst hängen.

Der seit Freitag vorliegende Bericht des WTO-Panels stellt nach Angaben des Seco das Recht der WTO-Mitglieder nicht in Frage, zum Schutz ihrer Sicherheitsinteressen Massnahmen zu ergreifen. Seien gewisse Mindestanforderungen erfüllt, die das WTO-Panel überprüfen könne, hätten die Staaten grossen Handlungsspielraum.

jb/