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EQS-HV: VERBUND AG: Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung          
VERBUND AG: Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung                       
                                                                                    
24.03.2023 / 09:02 CET/CEST                                                         
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News     
- ein Service der EQS Group AG.                                                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.        
                                                                                    
                                                                                    
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VERBUND AG                                                                          
                                                                                    
Wien                                                                                
                                                                                    
FN 76023 z, ISIN AT0000746409                                                       
                                                                                    
(„Gesellschaft")                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung der                               
                                                                                    
VERBUND AG                                                                          
                                                                                    
für Dienstag, den 25. April 2023 um 10:30 Uhr, Wiener Zeit                          
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
in Messe Wien Exhibition & Congress Center, 1020 Wien, Messeplatz 1                 
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
I. TAGESORDNUNG                                                                     
                                                                                    
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022 samt Lagebericht des Vorstands 
und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt                  
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des    
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022                                            
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen   
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands  
für das Geschäftsjahr 2022                                                          
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das    
Geschäftsjahr 2022                                                                  
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 
6. Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik für den Vorstand der     
VERBUND AG                                                                          
7. Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat der 
VERBUND AG                                                                          
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der
Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2022                   
9. Wahlen in den Aufsichtsrat                                                       
                                                                                    
                                                                                    
II.  UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER      
INTERNETSEITE                                                                       
                                                                                    
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens  
ab 04. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. 
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
zugänglich:                                                                         
                                                                                    
* Integrierter Geschäftsbericht 2022, mit:                                          
* Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht,                                      
* Konzernlagebericht,                                                               
* Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht),                        
* Konzernabschluss,                                                                 
* Geschäftsbericht 2022, mit:                                                       
* Bericht des Aufsichtsrats,                                                        
* Lagebericht,                                                                      
* Jahresabschluss,                                                                  
* Gewinnverwendungsvorschlag,                                                       
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 mit Vergütungspolitik für 
den Vorstand und Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat sowie Vergütungsbericht,    
* Erklärung der Kandidat:innen für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 9 gemäß §  
87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,                                                      
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,                                       
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen            
Stimmrechtsvertreter (IVA),                                                         
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,                                        
* vollständiger Text dieser Einberufung.                                            
                                                                                    
                                                                                    
III.  NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
                                                                                    
                                                                                    
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des         
Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung im        
Aktienbuch bzw. bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2023 
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).                                        
                                                                                    
Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionär:innenrechte in der Hauptversammlung  
ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der     
Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.
                                                                                    
                                                                                    
 Inhaberaktien                                                                      
                                                                                    
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung  
gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 20. April 2023      
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege  
und Adressen zugehen muss:                                                          
                                                                                    
Per Post oder per Boten: VERBUND AG                                                 
                                                                                    
                                                                                    
 Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer                                  
                                                                                    
 Am Hof 6a, 1010 Wien                                                               
                                                                                    
Per E-Mail:  ein elektronisches Dokument im Format PDF mit                          
                                                                                    
 einer qualifizierten elektronischen Signatur:                                      
                                                                                    
 anmeldestelle@computershare.de                                                     
                                                                                    
oder per SWIFT: COMRGB2L                                                            
                                                                                    
 (Message Type MT598 oder MT599,                                                    
                                                                                    
 unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)                                       
                                                                                    
Gerne vorab auch in Textform:                                                       
                                                                                    
per einfachem E-Mail:                                                               
anmeldestelle@computershare.de                                                      
                                                                                    
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)                                         
                                                                                    
                                                                                    
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu     
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.  
                                                                                    
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und  
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                                 
                                                                                    
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG                                                   
                                                                                    
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem        
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):         
                                                                                    
* Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),                        
* Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei         
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen   
Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,         
ISIN AT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),               
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,                
* Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.                
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der          
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. April 2023 (24:00
Uhr, Wiener Zeit) beziehen.                                                         
                                                                                    
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache           
entgegengenommen.                                                                   
                                                                                    
Namensaktien                                                                        
                                                                                    
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des        
Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises durch   
den:die Aktionär:in noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.                      
                                                                                    
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN GEMÄSS §§ 113 f AktG        
                                                                                    
Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt    
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu 
bestellen. Der:Die Bevollmächtigte nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der        
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die     
er:sie vertritt.                                                                    
                                                                                    
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können
nicht als Bevollmächtigte eines:einer Aktionär:in bestellt werden.                  
                                                                                    
Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut die Vollmacht    
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung    
hinsichtlich der Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen lässt.               
                                                                                    
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung  
möglich.                                                                            
                                                                                    
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft   
unter www.verbund.com bzw.                                                          
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der           
Gesellschaft bis spätestens 24. April 2023, 16:00 Uhr (Wiener Zeit) ausschließlich  
an einer der nachgenannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der            
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird:         
                                                                                  
                                                                                  
Per Post oder per Boten: VERBUND AG                                                 
 Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer                                  
 Am Hof 6a, 1010 Wien                                                               
                                                                                    
Per E-Mail:   anmeldestelle@computershare.de                                        
                                                                                    
oder per SWIFT:  COMRGB2L                                                           
Message Type MT598 oder MT599                                                       
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                  
                                                                                  
Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der               
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf   
einer vorher erteilten Vollmacht.                                                   
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der       
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.                              
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für 
den Widerruf der Vollmacht.                                                         
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter                                                   
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Als Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr Stimmrecht durch einen        
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband für  
Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43             
1 87 63 343/30 – ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr 
Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese            
Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der   
VERBUND AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen   
für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die Aktionär:in zu tragen.       
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der             
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.                           
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht   
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:                         
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                  
                                                                                  
Per Post oder per Boten: Dr. Michael Knap, c/o Interessenverband für Anleger        
                                               (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130        
Wien                                                                                
oder per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                  
                                                                                  
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht           
ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen    
aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine
Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge   
des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der           
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen     
entgegennimmt.                                                                      
                                                                                    
                                                                                    
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der Gesellschaft auf  
der Website unter www.verbund.com bzw.                                              
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
veröffentlicht.                                                                     
                                                                                    
                                                                                    
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG                  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen  
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien 
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung    
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 04. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener     
Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof  
6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, oder per E-Mail: ein          
elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen       
Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de, oder per SWIFT:      
COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000746409 im Text  
anzugeben ist, zugeht.                                                              
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen     
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die           
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG  
nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit  
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind, und die   
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein     
darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das                  
Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,     
Uhrzeit) beziehen.                                                                  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die         
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG          
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG     
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass     
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der        
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder  
des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2
AktG spätestens am 14. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder
an VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas      
Bräuer, oder per E-Mail an hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform,         
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen
die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in 
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen     
geeignete Weise abgegeben, die Person des:der Erklärenden genannt und der Abschluss 
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht
werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch  
in deutscher Sprache abgefasst sein.                                                
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der   
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.          
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die Aktionär:inneneigenschaft zur Ausübung dieses Aktionär:innenrechts ist bei      
Inhaberaktien durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum    
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,   
nachzuweisen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen      
Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die            
Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)   
beziehen.                                                                           
                                                                                    
                                                                                    
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines   
gesonderten Nachweises durch den:die Aktionär:in.                                   
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die         
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG                       
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Zum 9. Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen          
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:                                            
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Gemäß § 10 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu     
zwölf (von der Hauptversammlung gewählten) Mitgliedern.                             
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 75. ordentliche                
Hauptversammlung am 25. April 2022 setzte sich der Aufsichtsrat aus zehn von der    
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten          
Mitgliedern zusammen.                                                               
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.                                   
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung   
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 
ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn            
Kapitalvertreter:innen sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf              
Arbeitnehmervertreter:innen sind zwei Männer und drei Frauen.                       
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es   
daher zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.     
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
 4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG                               
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über     
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung   
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen   
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen        
Unternehmen.                                                                        
                                                                                    
                                                                                    
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer 
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen  
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.                  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen ist der       
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung).               
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen,  
gerne aber auch schriftlich.                                                        
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand   
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die         
E-Mail-Adresse fragen.hauptversammlung@verbund.com übermittelt werden.              
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG               
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –        
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu       
stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt    
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.              
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III.   
dieser Einberufung.                                                                 
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Ein Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:    
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionär:innen, deren Anteile  
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche              
Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist die   
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche      
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle      
Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.   
Widrigenfalls darf der Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds   
bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da   
auf die Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von 
Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im          
Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das           
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.                              
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
6. Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung                             
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortliche für die Verarbeitung der  
personenbezogenen Daten der Aktionär:innen.                                         
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen, insbesondere  
jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten,    
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in, gegebenenfalls  
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name, Anschrift und            
Geburtsdatum des:der Vertreter:in (der:des Bevollmächtigten), sowie das             
Abstimmverhalten und sonstige Handlungen des:der Aktionär:in während der            
Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung auf Grundlage der geltenden          
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung  
(DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.      
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionär:innen die     
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.                
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUND AG von den Aktionär:innen oder vom   
jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10a Abs 2 AktG).                  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen bzw. deren          
Vertreter:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen  
an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.               
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.             
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung         
Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie                   
Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUND AG nur solche                 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung     
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich auf Grundlage einer     
datenschutzrechtlichen Vereinbarung.                                                
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Nimmt ein:e Aktionär:in bzw. deren Vertreter:in an der Hauptversammlung teil, können
alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und       
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das    
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen 
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,  
Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUND AG ist zudem gesetzlich verpflichtet,     
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil   
des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Zur Erfüllung  
dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten Notar:innen die notwendigen            
personenbezogenen Daten.                                                            
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Die Daten der Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen werden gelöscht bzw.        
anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet       
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine     
weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich    
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und 
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von      
Aktionär:innen gegen die VERBUND AG oder umgekehrt von der VERBUND AG gegen         
Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der    
Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit        
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten       
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu  
dessen rechtskräftiger Beendigung führen.                                           
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Jeder:Jede Aktionär:in bzw. jeder:jede Vertreter:in hat ein jederzeitiges           
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht       
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf          
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen bzw.
deren Vertreter:innen gegenüber der VERBUND AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
des Datenschutzbeauftragten datenschutz@verbund.com oder über die folgenden         
Kontaktdaten geltend machen:                                                        
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
VERBUND AG                                                                          
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Am Hof 6a                                                                           
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
1010 Wien                                                                           
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der                          
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.                                  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                            
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der     
Gesellschaft EUR 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende         
Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt.              
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung, jedoch mit folgender        
Maßgabe:                                                                            
                                                                                    
                                                                                    
Gemäß § 19 Abs 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und        
Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind,   
das Stimmrecht jedes:jeder Aktionär:in in der Hauptversammlung mit 5% des           
Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.                            
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
 2. Einlass und Registrierung                                                       
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 25. April 2023 um 09:30 Uhr. Bei der    
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation        
vorzulegen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass 
verweigert werden.                                                                  
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich   
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der      
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den       
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.                               
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
3. Sicherheitskontrolle und Waffenverbot                                            
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen 
wie etwa durch Personen-, Taschen- bzw. Rucksackkontrollen zu berücksichtigen.      
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, die geeignet sind, Gewalt    
gegen Menschen oder Sachen auszuüben, wie Schusswaffen, Messer, Pfefferspray oder   
ähnliches, wird der Zutritt zur Hauptversammlung nur gestattet, wenn die            
gefährlichen Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden.             
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
Wien, im März 2023  Der Vorstand                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
------------------------------------------------------------                        
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
24.03.2023 CET/CEST                                                                 
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    
------------------------------------------------------------                        
                                                                                    
                                                                                    
                                                                                    



Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: VERBUND AG                     

             Am Hof 6A                      

             1010 Wien                      

             Österreich                     

Telefon:     0043-1-53113-52604             

Fax:         0043-1-53113-52694             

E-Mail:      investor-relations@verbund.com 

Internet:    www.verbund.com                

ISIN:        AT0000746409                   

WKN:         877738                         

Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1591159  24.03.2023 CET/CEST