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EQS-News: 1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di

Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig

EQS-News: 1&1 AG / Schlagwort(e): Studie                                       
1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio     
zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers   
wäre verfassungswidrig                                                         
                                                                               
21.02.2024 / 06:14 CET/CEST                                                    
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Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt:       
Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre     
verfassungswidrig                                                              
                                                                               
Montabaur, 21. Februar 2024. Nach dem Wegfall von E-Plus in 2014 hat           
Deutschland mit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes wieder vier Anbieter. 1&1    
setzt als erster Netzbetreiber in Europa vollständig auf die neuartige         
Open-RAN-Technologie – cloud-nativ, unabhängig von spezialisierten Herstellern 
wie HUAWEI und bereit für Anwendungen in Echtzeit.                             
                                                                               
Um sein Netz wettbewerbsfähig zu betreiben und die Innovationskraft der        
modernen Netzarchitektur auszuschöpfen, benötigt 1&1 wie jeder andere          
Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Diese ist für die          
zeitgemäße Versorgung von Kundinnen und Kunden unabdingbar. Ab Januar 2026     
stehen im regulären Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen zur
erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur Verfügung.                         
                                                                               
In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA erstmals anstatt 
der bisher üblichen Auktion eine sogenannte Verlängerung bestehender           
Frequenznutzungsrechte an Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica erwogen.   
1&1 als Neueinsteiger würde hingegen keinen Zugang zu weiteren Frequenzen      
erhalten.                                                                      
                                                                               
Die Ergebnisse eines im Auftrag von 1&1 erstellten Gutachtens des renommierten 
Staatsrechtslehrers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Univ.-Prof. Dr.   
iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio – „Frequenzzuteilung als Verfassungsproblem –   
Chancengleicher Wettbewerb und Vertrauensschutz" – zeigen klar: Eine           
Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der etablierten Netzbetreiber     
verstößt gegen Verfassungsrecht und würde 1&1 unrechtmäßig diskriminieren. Denn
die Zuteilung von Frequenzen als knappes Gut sowie die Regulierung von         
Telekommunikationsnetzen ist verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte        
Gleichbehandlung aller Markteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und         
Telekommunikationsgesetz verankert und verpflichtet die Regulierung zu einem   
chancengerechten und wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren.                   
                                                                               
„Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im Jahr 
2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. Eine Verlängerung  
von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne Berücksichtigung
von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und
des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre unter mehreren Gesichtspunkten        
verfassungswidrig", so Professor Udo Di Fabio.                                 
                                                                               
Eine einseitige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten an die etablierten    
Netzbetreiber um fünf, respektive acht Jahre, wäre nicht lediglich als         
Übergangsentscheidung, sondern als Ermessensfehlgebrauch einzustufen, so das   
Gutachten.                                                                     
                                                                               
„Als vierter Netzbetreiber wollen wir den Wettbewerb beleben und Innovationen  
schaffen. Dafür benötigen wir wie jeder andere Netzbetreiber eine angemessene  
Frequenzausstattung. Nur so sind wir in der Lage, unsere Kunden marktgerecht zu
versorgen und die Vorteile der neuartigen Open RAN-Technologie auszuspielen",  
so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG. „Wir stehen Alternativen zur erprobten    
Versteigerung offen gegenüber, solange wir fair behandelt werden. Dass mit dem 
vorhandenen Funkspektrum auch in Deutschland wieder vier Netze parallel        
betrieben werden können, zeigen alle anderen großen europäischen Länder wie    
Großbritannien, Frankreich, Polen, Spanien und Italien, in denen vier          
Mobilfunknetze Standard sind."                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über die 1&1 AG                                                                
                                                                               
Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in      
Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.   
1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes  
Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie.                  
                                                                               
Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet das Unternehmen 
Breitbandanschlüsse an, die zumeist auf dem deutschlandweiten                  
Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel basieren sowie Mehrwert-Anwendungen   
wie Heimvernetzung/ Smart Home, Online-Storage, Video-on-Demand und IPTV.      
                                                                               
Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die      
Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.                     
                                                                               
Pressekontakt                                                                  
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21.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,     
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: 1&1 AG                                                            

             Elgendorfer Straße 57                                             

             56410 Montabaur                                                   

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0) 6181 - 412 218                                            

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ISIN:        DE0005545503                                                      

WKN:         554550                                                            

Indizes:     SDAX, TecDAX                                                      

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             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1841201                                                           







                                      

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1841201  21.02.2024 CET/CEST