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EQS-CMS: Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer

Kapitalmarktinformation

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Daimler Truck Holding AG / Bekanntmachung gemäß    
Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052                                                                
Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                 
                                                                                         
05.03.2024 / 14:51 CET/CEST                                                              
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein 
Service der EQS Group AG.                                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.             
                                                                                         
                                                                                         
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Leinfelden-Echterdingen, 05. März 2024                                                   
                                                                                         
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2   
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                                         
                                                                                         
Der Vorstand der Daimler Truck Holding AG ("Daimler Truck") hat am 24. November 2023     
beschlossen, im Zeitraum vom 18. März 2024 bis einschließlich 21. März 2024 bis zu       
1.030.000 eigene Aktien (ISIN DE000DTR0CK8, "Daimler Truck-Aktien") über die Börse zu    
erwerben.                                                                                
                                                                                         
Der Erwerb der Daimler Truck-Aktien beruht auf § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG und dient dem      
einzigen Zweck, die aus den Belegschaftsaktienprogrammen für Beschäftigte der Daimler    
Truck AG und ihrer Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der Fleetboard Logistics GmbH) in 
Deutschland und Spanien entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen (Art. 5 Abs. 2 lit. c)  
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 
2014 ("Verordnung (EU) Nr. 596/2014").                                                   
                                                                                         
Für den Erwerb von bis zu 1.030.000 eigener Aktien im Rahmen der beiden                  
Belegschaftsaktienprogramme wird Daimler Truck - auf Basis des Schlusskurses EUR 42,83   
vom 04. März 2024 (XETRA) - bis zu EUR 44.114.900 (ohne Nebenkosten) aufwenden. Im Zuge  
des letztjährigen Belegschaftsaktienprogramms hat Daimler Truck im ersten Quartal 2023   
bei einer Teilnahmequote von 33,5 % rund 532.040 Aktien zu einem Gesamterwerbspreis von  
rund EUR 16.115.492 (ohne Nebenkosten) erworben. In diesem Jahr wird eine vergleichbare  
Teilnahmequote erwartet.                                                                 
                                                                                         
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung  
mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische                     
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen         
anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").                        
                                                                                         
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Daimler Truck durch Einschaltung    
eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, den Erwerb der  
Daimler Truck-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchzuführen. 
                                                                                         
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Daimler
Truck-Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
unabhängig und unbeeinflusst von Daimler Truck. Der Vorstand kann den Aktienrückkauf für 
die Bedienung der Belegschaftsaktienprogramme – unter Beachtung der insiderrechtlichen   
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – jederzeit beenden.                       
                                                                                         
Der Aktienrückkauf wird insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Art. 3   
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des                     
Belegschaftsaktienprogramms erfolgen. Insbesondere werden die Daimler Truck-Aktien nicht 
zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder  
(sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem   
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem        
Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem   
Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche         
Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens   
während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.                                 
                                                                                         
Am 1. August 2023 hat Daimler Truck per Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten   
Verordnung (EU) 2016/1052 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu EUR 2  
Mrd. bekanntgegeben. Im Zeitraum des Aktienrückkaufs für das Belegschaftsaktienprogramm  
vom 18. bis zum 21. März 2024 werden im Rahmen des am 1. August 2023 bekannt gegebenen   
Aktienrückkaufprogramms keine eigenen Aktien erworben.                                   
                                                                                         
Die Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU)       
2016/1052 bekannt gegeben. Über die Fortschritte der Aktienrückkäufe im Rahmen des       
Belegschaftsaktienprogramms wird Daimler Truck unter                                     
https://www.daimlertruck.com/investoren/aktie/aktienrueckkauf/belegschaftsaktienprogramme
informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe          
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.                                     
                                                                                         
                                                                                         
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05.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,   
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                                  
                                                                                         
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Sprache:     Deutsch                      

Unternehmen: Daimler Truck Holding AG     

             Fasanenweg 10                

             70771 Leinfelden-Echterdingen

             Deutschland                  

Internet:    www.daimlertruck.com         







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1851915  05.03.2024 CET/CEST