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EQS-CMS: Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung nach
Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der   
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                                      
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation            
                                                                               
25.03.2024 / 06:00 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS  
News - ein Service der EQS Group AG.                                           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bonn, 25. März 2024                                                            
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
Die Deutsche Telekom AG („DTAG") hat mit einer Ad hoc-Mitteilung vom 2.        
November 2023 unter anderem angekündigt, im Rahmen eines                       
Aktienrückkaufprogramms Aktien der DTAG (ISIN: DE0005557508) zu einem          
Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 2 Milliarden          
zurückzukaufen ("Aktienrückkaufprogramm 2024"). Der Rückkauf begann am         
3. Januar 2024 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2024.  
Zweck des Aktienrückkaufs ist die teilweise Rückführung des                    
Verwässerungseffektes aus der Kapitalerhöhung 2021 der DTAG. Die               
zurückgekauften Aktien der DTAG werden daher eingezogen.                       
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms soll in        
mehreren Tranchen erfolgen. Gegenwärtig wird der Rückkauf einer ersten Tranche 
mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 550
Mio. im Zeitraum vom 3. Januar 2024 bis spätestens zum 4. April 2024           
ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse           
durchgeführt. Dies umfasste zu Beginn der Tranche auf Basis des damaligen      
Aktienkurses bis zu 25.039.836 Aktien. Das maximale Gesamtvolumen von bis zu   
EUR 550 Mio. dieser ersten Tranche wird ab dem 25. März 2024 um EUR 250 Mio.   
auf bis zu EUR 800 Mio. erhöht. Die Erhöhung umfasst auf Basis des             
Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 22. März 2024
von EUR 21,855 bis zu 11.439.030 Aktien. Die Laufzeit der ersten Tranche wird  
bis zum 17. Mai 2024 verlängert. Vor dem Hintergrund der für den 10. April 2024
geplanten Hauptversammlung 2024 und ihrer rechtssicheren Durchführung werden   
voraussichtlich in der Zeit vom 8. April 2024 bis einschließlich 10. April 2024
keine Aktien zurückgekauft. Der Rückkauf soll weiterhin über den Xetra-Handel  
der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.                                      
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm 2024 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der    
ordentlichen Hauptversammlung der DTAG vom 1. April 2021 durchgeführt. Danach  
ist der Vorstand der DTAG ermächtigt, bis zum 31. März 2026 eigene Aktien mit  
einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR   
1.218.933.400,57 zu erwerben. Dies entspricht 10% des zum Zeitpunkt der        
Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der DTAG. Die 
maximale Anzahl von Aktien, die die DTAG unter der bestehenden Ermächtigung    
erwerben darf, beträgt demnach 476.145.859 Aktien. Der gezahlte Gegenwert je   
Aktie darf (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsentag, an dem der Abschluss des
schuldrechtlichen Geschäfts erfolgt, durch die Eröffnungsaktion ermittelten    
Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG (oder               
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als    
20 % unterschreiten.                                                           
Die DTAG wird den Erwerb eigener Aktien unter Wahrung des                      
Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) und unter Beauftragung eines oder    
mehrerer Kreditinstitute durchführen. Es ist vorgesehen, dass das jeweils      
beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs 
von Aktien der DTAG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten         
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und       
unbeeinflusst von der DTAG trifft. Die DTAG wird insoweit keinen Einfluss auf  
die Entscheidungen des jeweiligen Kreditinstituts nehmen.                      
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU)   
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie
den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom  
8. März 2016. Die Aktien der DTAG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den   
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der  
Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der DTAG  
nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten   
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten      
unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet,      
liegt. Darüber hinaus wird die DTAG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der  
Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird       
berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während   
der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Jedes im Rahmen des           
Aktienrückkaufprogramms 2024 mit dem Erwerb eigener Aktien beauftragte         
Kreditinstitut wird durch die DTAG entsprechend verpflichtet.                  
Das Aktienrückkaufprogramm 2024 kann, soweit erforderlich und rechtlich        
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.             
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden     
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DTAG die bekanntgegebenen   
Geschäfte auf ihrer Website (www.telekom.com) im Bereich "Investor Relations"  
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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25.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                  

Unternehmen: Deutsche Telekom AG      

             Friedrich Ebert Allee 140

             53113 Bonn               

             Deutschland              

Internet:    www.telekom.com          







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1865743  25.03.2024 CET/CEST