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EQS-HV: Kontron AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung     
Kontron AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung                  
                                                                               
05.04.2024 / 07:00 CET/CEST                                                    
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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 Kontron AG                                                                    
                                                                               
Linz                                                                           
                                                                               
FN 190272 m                                                                    
                                                                               
ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Einberufung                                                                    
                                                                               
der 25. ordentlichen Hauptversammlung                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen      
Hauptversammlung der Kontron AG am Montag, den 6. Mai 2024,um 10:00 Uhr, im    
Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Kirchenplatz  
5a.                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
I. TAGESORDNUNG                                                                
                                                                               
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und                          
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,  
des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten      
Berichts für das Geschäftsjahr 2023                                            
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2023                                                                           
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2023                                                             
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2023                                                         
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2024 6. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das     
Geschäftsjahr 2024                                                             
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht                                 
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands zur      
Ausgabe von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG sowie die Aufhebung des 
bedingten Kapitals 2023 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 8. November 2023  
zum 1. und 2. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung über die entsprechende   
Änderung der Satzung in § 5 Abs 5                                              
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des     
Aufsichtsrats das Kapital gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar-    
und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 4.386.056 zu erhöhen samt Ermächtigung des  
Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss, sowie der Ermächtigung des Aufsichtsrats 
zur Vornahme der entsprechenden Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2024),   
unter Aufhebung des „Genehmigten Bedingten Kapitals 2019" gemäß                
Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2019 zum 8. Tagesordnungspunkt sowie    
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. Juni 2020 zum 9. Tagesordnungspunkt   
und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs 4  
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3                      
„Veröffentlichungen/Bekanntmachung"                                            
                                                                               
II.  UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE                                                                  
                                                                               
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 15. April 2024 auf der im  
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag   
bzw. https://ir.kontron.com zugänglich:                                        
                                                                               
* Jahresabschluss mit Lagebericht,                                             
* Corporate-Governance-Bericht,                                                
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,                                     
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,                                          
* Gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht),              
* Bericht des Aufsichtsrats,                                                   
jeweils für das Geschäftsjahr 2023;                                            
                                                                               
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10,                    
* Vergütungsbericht,                                                           
* Bericht des Vorstands zu TOP 9 gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG   
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,                                  
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen              
Stimmrechtsvertreter, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,             
* Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der      
Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,                        
* vollständiger Text dieser Einberufung.                                       
                                                                               
                                                                               
III.  NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER            
HAUPTVERSAMMLUNG                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des    
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26.    
April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).                        
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem        
Stichtag Aktionär oder Aktionärin ist und dies der Gesellschaft nachweist.     
                                                                               
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine              
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens  
am 30. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der        
folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:                       
                                                                               
                                                                               
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 15 Abs 3 genügen lässt                                                       
 Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at                              
                                                                               
 (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)                                      
                                                                               
 Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50                                           
für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform                       
                                                                               
 Per Post oder Kontron AG                                                      
                                                                               
 Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                       
                                                                               
 Köppel 60                                                                     
                                                                               
 8242 St. Lorenzen am Wechsel                                                  
                                                                               
 Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS                                              
                                                                               
 (Message Type MT598 oder MT599,                                               
                                                                               
 unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im                                    
                                                                               
 Text angeben)                                                                 
                                                                               
 Per SWIFT ISO 20022: "ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder        
seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen Felder enthält. 
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw.    
https://ir.kontron.com zur Verfügung."                                         
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre und Aktionärinnen werden gebeten, sich an ihr depotführendes     
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer            
Depotbestätigung zu veranlassen.                                               
                                                                               
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des                           
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, die zur Verwahrung und Verwaltung von          
Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.               
                                                                               
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG                                              
                                                                               
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem   
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
                                                                               
                                                                               
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr  
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),                   
* Angaben über den Aktionär bzw. die Aktionärin: Name/Firma und Anschrift, bei 
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen    
gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem  
Herkunftsstaat geführt wird,                                                   
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin,
ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ (international gebräuchliche                     
Wertpapierkennnummer), * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige 
Bezeichnung, * Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung       
bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. April   
2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.                                        
                                                                               
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache      
entgegen genommen.                                                             
                                                                               
Identitätsnachweis                                                             
                                                                               
Die Aktionäre und Aktionärinnen und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur  
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis 
bereit zu halten.                                                              
                                                                               
Wenn Sie als Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.  
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden    
ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. 
                                                                               
Kontron AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung        
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht 
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW.                           
EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN                        
                                                                               
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der         
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den            
Festlegungen in Punkt III.  dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht 
einen Vertreter bzw. eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des  
Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben  
Rechte wie der Aktionär bzw. die Aktionärin hat, den er bzw. sie vertritt.     
                                                                               
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer       
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch  
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.                                 
                                                                               
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der              
Hauptversammlung möglich.                                                      
                                                                               
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:                                                                   
                                                                               
                                                                               
Per E-Mail anmeldung.kontron@hauptversammlung.at                               
                                                                               
 (Vollmachten bitte im Format PDF)                                             
                                                                               
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50                                            
                                                                               
Per Post oder Kontron AG                                                       
                                                                               
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                        
                                                                               
 Köppel 60                                                                     
                                                                               
 8242 St. Lorenzen am Wechsel                                                  
                                                                               
Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:     
                                                                               
 ISO 15022: GIBAATWGGMS                                                        
                                                                               
 (Message Type MT598 oder MT599,                                               
                                                                               
 unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im                                    
                                                                               
 Text angeben)                                                                 
                                                                               
 ISO 20022: "ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX  
in der Version, welche die mindest notwendigen Felder enthält. Eine            
detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw.         
https://ir.kontron.com zur Verfügung."                                         
                                                                               
Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung                             
                                                                               
 am Versammlungsort                                                            
                                                                               
                                                                               
Die Vollmachten müssen spätestens bis 3. Mai 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei 
einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der       
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung        
übergeben werden.                                                              
                                                                               
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw.                   
https://ir.kontron.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen   
Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.                 
                                                                               
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären und Aktionärinnen zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformular.                                                 
                                                                               
Hat der Aktionär oder die Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden          
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses       
zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die        
Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde.                                                                         
                                                                               
Aktionäre und Aktionärinnen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in 
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als   
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.                                     
                                                                               
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unabhängige Stimmrechtsvertreterin                                             
                                                                               
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Frau Dr. Verena  
Brauner vom Interessenverband für Anleger (IVA) als unabhängige                
Stimmrechtsvertreterin für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der    
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der          
Gesellschaft unter http://www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com ein       
spezielles Vollmachtsformular abrufbar.                                        
                                                                               
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit      
Dr. Verena Brauner unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 oder per E-Mail-Adresse      
brauner.kontron@hauptversammlung.at.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG     
                                                                               
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre und Aktionärinnen nach § 109 AktG
                                                                               
                                                                               
Aktionäre und Aktionärinnen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des       
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche     
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft                                 
                                                                               
* in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 15. April 2024 bis zum Ende 
der üblichen Geschäftsstunden (die ist spätestens 16:00 Uhr, Wiener Zeit)      
ausschließlich an die Adresse Kontron AG, 4020 Linz, Industriezeile 35, z.H.   
Investor Relations,                                                            
oder                                                                           
                                                                               
* per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spätestens am 15. 
April 2024(24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse ir@kontron.com,       
oder                                                                           
                                                                               
* per SWIFT ISO 15022 bis spätestens am 15. April 2024(24:00 Uhr, Wiener Zeit) 
andie Adresse GIBAATWGGMS,                                                     
zugeht.                                                                        
                                                                               
„Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung 
durch jeden Antragsteller oder jede Antragstellerin oder, wenn per E-Mail, mit 
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT ISO    
15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN            
AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text anzugeben ist.                                
                                                                               
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt       
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst    
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung    
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre und Aktionärinnen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung    
durchgehend Inhaber oder Inhaberin der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der  
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere    
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.       
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)         
verwiesen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen zur Tagesordnung nach §
110 AktG                                                                       
                                                                               
Aktionäre und Aktionärinnen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals      
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur   
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese         
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und Aktionärinnen,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des        
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen           
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 24. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der          
Gesellschaft entweder an Kontron AG, 4021 Linz, Industriezeile 35,             
z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse ir@kontron.com, 
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail            
anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des §  
13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder  
auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise   
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung  
durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. 
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in  
deutscher Sprache abgefasst sein.                                              
                                                                               
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß    
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,   
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf     
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                                   
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)         
verwiesen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Auskunftsrecht der Aktionäre und Aktionärinnen nach § 118 AktG              
                                                                               
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über         
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem  
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den         
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.                                     
                                                                               
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger              
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem         
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre        
Erteilung strafbar wäre.                                                       
                                                                               
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu      
stellen, gerne aber auch schriftlich.                                          
                                                                               
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur     
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform  
an den                                                                         
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail  
an ir@kontron.com übermittelt werden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Anträge von Aktionären und Aktionärinnen in der Hauptversammlung nach § 119 
AktG                                                                           
                                                                               
Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist – unabhängig von einem bestimmten       
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der         
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere
Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Information zum Datenschutz der Aktionäre und Aktionärinnen                 
                                                                               
Die Kontron AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung            
personenbezogene Daten der Aktionäre im notwendigen Rahmen und auf Basis der   
geltenden europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen, zur Erfüllung   
der zwingend rechtlichen Verpflichtungen sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung
der Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit. c und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Soweit  
die Kontron AG sich zur Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister
bedient (wie beispielsweise. Notare und Notarinnen, Rechtsanwälte und          
Rechtsanwältinnen oder IT-Dienstleister), werden die Daten der Aktionäre und   
Aktionärinnen nur im erforderlichen Ausmaß, auf Weisung der Kontron AG und auf 
Basis entsprechender datenschutzrechtlicher Vereinbarungen verarbeitet.        
                                                                               
Die Kontron AG nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere Informationen finden Sie in
unserer Datenschutzerklärung unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 63.860.568,00 und ist zerlegt in 63.860.568 auf Inhaber       
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.                          
                                                                               
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung       
insgesamt 2.194.111 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft  
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung  
beträgt 61.666.457 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener 
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird  
in der Hauptversammlung bekannt gegeben werden.                                
                                                                               
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anreise                                                                        
                                                                               
Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des Österreichischen  
Umweltzeichens für Green Meetings/Events auszurichten.                         
                                                                               
Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu       
erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, für eine umweltschonende
Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen unter www.oebb.at   
bzw. www.westbahn.at.                                                          
                                                                               
Weiters bieten wir ein kostenloses Bus-Shuttle Service vom Hauptbahnhof Linz   
zum Ort der Hauptversammlung und retour.                                       
                                                                               
Der Shuttle-Bus wird 50 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung vom            
Hauptbahnhof Linz wegfahren und 1,5h nach Beendigung der Hauptversammlung aus  
Hagenberg zum Hauptbahnhof Linz zurückfahren.                                  
                                                                               
Eine Anmeldung für den Shuttle-Bus ist erforderlich und muss bis 30. April 2024
vor der Hauptversammlung per E-Mail an ir@kontron.com erfolgen.                
                                                                               
Die Vorsitzende wird die Hauptversammlung auf jeden Fall spätestens um 10:15   
Uhr eröffnen, auch im Falle einer Zugverspätung.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Linz, im April 2024 Der Vorstand                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
05.04.2024 CET/CEST                                                            
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Kontron AG                                                        

             Industriezeile 35                                                 

             4020 Linz                                                         

             Österreich                                                        

Telefon:     +43 (732) 7664 - 0                                                

E-Mail:      ir@kontron.com                                                    

Internet:    https://www.kontron.com                                           

ISIN:        AT0000A0E9W5                                                      

WKN:         A0X9EJ                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange; BX, Wiener Börse (Vienna MTF)                           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1873661  05.04.2024 CET/CEST