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EQS-CMS: Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer

Kapitalmarktinformation

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Beiersdorf Aktiengesellschaft /          
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
(Aktienrückkaufprogramm 2024)                                                  
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation  
                                                                               
23.04.2024 / 19:35 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS  
News - ein Service der EQS Group AG.                                           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014     
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                
                                                                               
Aktienrückkaufprogramm 2024                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das von der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung vom 5. Februar 
2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 24. April 2024            
durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 2. Dezember 2024 sollen Aktien der 
Beiersdorf Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005200000) zu einem Gesamtkaufpreis von
insgesamt bis zu 500 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Auf  
Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19.
April 2024 von 135,80 Euro entspräche dies bis zu 3.681.885 Aktien und rund    
1,48 % des Grundkapitals.DerRückkauf soll über die Börse im elektronischen     
Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und/oder über ausgewählte       
multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities – MTF) erfolgen. 
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich den Zwecken der Einziehung von 
Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals, der Erfüllung von aus
Schuldtiteln entstehenden Verpflichtungen, die in Beteiligungskapital          
umgewandelt werden können (insbesondere Wandel- und Optionsanleihen) sowie der 
Erfüllung von Verpflichtungen aus einem etwaigen Belegschaftsaktienprogramm    
oder möglichen anderen Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter,         
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Organmitglieder von mit der      
Gesellschaft verbundenen Unternehmen.                                          
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der         
ordentlichen Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft vom 29. April  
2020 durchgeführt. Danach ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft ermächtigt, bis
zum 28. April 2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des       
Grundkapitals zu erwerben. Die maximale Anzahl von Aktien, die die Gesellschaft
unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 24.900.000   
Aktien. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft über   
die Börse, darf der gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie   
den Durchschnitt der Aktienkurse der Beiersdorf Aktie in der Schlussauktion    
Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der         
Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangehenden letzten fünf       
Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 %            
unterschreiten.                                                                
                                                                               
Die Aktienrückkäufe werden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes         
Kreditinstitut durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des   
Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.   
Das Recht der Gesellschaft, das Mandat vorzeitig zu beenden und/oder den       
Auftrag auf eine oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt     
unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden          
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls     
wiederaufgenommen werden.                                                      
                                                                               
Die Aktienrückkäufe erfolgen im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des   
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in    
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052  
und der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Beiersdorf       
Aktiengesellschaft vom 29. April 2020. Die Aktien der Beiersdorf               
Aktiengesellschaft werden insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen  
des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Die Aktien  
der Beiersdorf Aktiengesellschaft werden daher unter anderem nicht zu einem    
Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder 
(sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots 
auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird 
die Beiersdorf Aktiengesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des   
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der  
Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird       
berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während   
der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.                               
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden     
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Beiersdorf                  
Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website            
(www.beiersdorf.de) im Bereich „Investor Relations" veröffentlichen und dafür  
sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre
öffentlich zugänglich bleiben.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hamburg, 23. April 2024                                                        
                                                                               
Beiersdorf Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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23.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                      

Unternehmen: Beiersdorf Aktiengesellschaft

             Beiersdorfstraße 1 - 9       

             22529 Hamburg                

             Deutschland                  

Internet:    www.Beiersdorf.com           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1887537  23.04.2024 CET/CEST