5. Juni um 11:00 (Wiener Zeit)
EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni
um 11:00 (Wiener Zeit)
07.05.2024 / 08:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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FlughafenWienAktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62
(„Gesellschaft")
Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 36. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 5. Juni
2024, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4,
Towerstraße 3, Ort: Vienna Airport Conference & In- novation Center, Raum
Runway 1.
1. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Kon- zernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2023
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des
Nachhaltigkeits- berichts für das Geschäftsjahr 2024
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
8. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 2
„Unternehmensgegenstand", § 3 „Veröffentlichungen", § 6 „Geschäftsführung und
Vertretung, Berichte an den Aufsichtsrat", § 7 „Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder", § 8 „Vorsitzender", § 9
„Beschlussfähigkeit, Verhandlungen", § 10 „Aufsichtsratsvergütung und sonstige
Leistungen" und § 14 „Sitzungen"
1. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der
Internetseite Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG spätestens ab
15.Mai2024auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
unter
www.viennaairport.comzugänglich:
* Jahresfinanzbericht 2023, beinhaltend:
* Jahresabschluss mit Lagebericht und nichtfinanzieller Erklärung,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2023,
* Bericht des Aufsichtsrats 2023,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
* Vergütungsbericht 2023,
* Vergütungspolitik 2024,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter des
IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
1. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 26.Mai2024(24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens
am 31. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 12 Abs 2 genügen lässt
Per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung bitte
im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 8900 500 - 50
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT00000VIE62 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000VIE62 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26.Mai 2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Flughafen Wien Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der
zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Regist- rierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
1. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende
Verfahren Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen dieser Einberufung in
Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir
folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail: [email protected] (Vollmacht bitte im
Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT00000VIE62 im Text angeben)
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 4. Juni 2024, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind
spätestens ab
15.Mai2024auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.comabrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht
zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger - IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfü- gung; hiefür ist spätestens ab 15. Mai 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.comein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel.: +43
1 876 3343-30 oder E-Mail [email protected].
1. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzlichePunkteauf die
Tagesordnungdieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 15. Mai2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1300
Wien-Flughafen, Dr.WolfgangKöberl,MBA,Generalsekretariat, oder, wenn per
E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[email protected] per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text
anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
1. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach
§ 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
VorschlägezurBeschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 24. Mai2024(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an
die Adresse 1300Wien-Flughafen,Dr.WolfgangKöberl,MBA,
Generalsekretariat, oder per E-Mail an
[email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern
für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschluss-
vorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher
Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
1. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere
zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an [email protected]übermittelt werden.
1. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im
Sinne der Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
1. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere
Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
www.viennaairport.com/datenschutz.
1. Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft
€ 152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird
in dieser bekannt gegeben werden.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Schwechat, im Mai 2024 Der Vorstand
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07.05.2024 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Österreich
Telefon: +43-1-7007/23126
Fax: +43-1-7007/23806
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.viennaairport.com
ISIN: AT00000VIE62
WKN: A2AMK9
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board),
München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Nasdaq OTC, Wiener
Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1896453 07.05.2024 CET/CEST