Newsticker

EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024

EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024                                  
                                                                               
05.06.2024 / 11:57 CET/CEST                                                    
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
voestalpine AG                                                                 
Linz, FN 66209 t                                                               
ISIN AT0000937503                                                              
(„Gesellschaft")                                                               
                                                                               
                                                                               
Einberufung[1] der ordentlichen Hauptversammlung                               
                                                                               
                                                                               
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur                   
32. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG                           
am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit),               
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.                               
                                                                               
                                                                               
1. TAGESORDNUNG                                                                
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des          
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt              
Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des        
konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des            
Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2023/2024         
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres  
2023/2024                                                                      
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2023/2024                                                        
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2023/2024                                                    
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2023/2024                                                    
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 
und den Konzernabschluss sowie für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung des   
Geschäftsjahres 2024/2025                                                      
                                                                               
7. Neuwahl des Aufsichtsrats                                                   
                                                                               
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats                                                          
                                                                               
9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands
                                                                               
                                                                               
10. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des         
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 „Veröffentlichungen",
§ 18 „Hauptversammlung – Einberufung" sowie Änderung der Satzung durch         
Ergänzung um einen neuen § 19 „Moderierte virtuelle Hauptversammlung" und      
entsprechende Änderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen der Satzung  
                                                                               
12. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im    
Ausmaß von 20 % des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des          
gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß    
§ 153 Abs 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2024/I] und entsprechende Änderung der   
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2a                                
                                                                               
13. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im    
Ausmaß von 10 % des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur Ausgabe an   
Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der      
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens mit der  
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts [Genehmigtes Kapital 2024/II] und 
entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2b     
                                                                               
14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im 
Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,                
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das   
Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,     
auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der      
Aktionär:innen auf die Finanzinstrumente                                       
                                                                               
15. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß           
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2019, die    
bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG
zur Ausgabe an Gläubiger:innen von Finanzinstrumenten im Ausmaß von 10 % des   
Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2024] und entsprechende Änderung der Satzung  
in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 6                                         
                                                                               
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER   
INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 
4 AktG spätestens ab 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.comzugänglich:                                                 
                                                                               
* Jahresabschluss mit Lagebericht,                                             
* Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht,                                    
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,                                 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,                                     
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,                                          
* Bericht des Aufsichtsrats,                                                   
jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024;                                       
                                                                               
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15,                    
* Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen für die Wahl in den      
Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 7,                                         
* Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,    
* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands,                          
* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats,                      
* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2  iVm § 153 Abs 4 AktG zum            
Tagesordnungspunkt 13,                                                         
* Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4  iVm § 153 Abs 4 AktG zu den         
Tagesordnungspunkten 14 und 15,                                                
* Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Änderungsmodus,        
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,                                  
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den unabhängigen   
Stimmrechtsvertreter, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,             
* vollständiger Text dieser Einberufung,                                       
* Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer:innen der Hauptversammlung der
voestalpine AG.                                                                
                                                                               
                                                                               
1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER               
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 23. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).      
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem        
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.          
                                                                               
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine              
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens  
am 28. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der   
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:                        
                                                                               
                                                                               
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform                   
                                                                               
 Per Post oder   voestalpine AG                                                
 Bot:in c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                      
 Köppel 60                                                                     
 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich                                         
                                                                               
                                                                               
 Per SWIFT                                                                     
 GIBAATWGGMS                                                                   
 (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung    
gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt                                                 
                                                                               
 Per E-Mail [email protected]                           
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)                                       
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu          
veranlassen.                                                                   
                                                                               
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                        
                                                                               
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG                                              
                                                                               
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem   
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
                                                                               
                                                                               
* Angaben über die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im   
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),           
* Angaben über die:den Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen  
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls 
Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat  
geführt wird,                                                                  
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der:des Aktionärin:Aktionärs,     
ISIN AT0000937503 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),          
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,           
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.          
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der     
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. Juni 2024   
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.                                       
                                                                               
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache      
entgegengenommen.                                                              
                                                                               
Identifikation                                                                 
                                                                               
voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung    
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht 
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.                              
                                                                               
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur         
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis 
bereit zu halten.                                                              
                                                                               
Personen, die als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, haben     
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mitzunehmen. Falls das 
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, wird der
Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht wird.           
                                                                               
Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung vertreten,  
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte einen Nachweis mit, 
dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten berechtigt sind           
(Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusätzlich eine firmenmäßig         
unterzeichnete Vollmacht).                                                     
                                                                               
Gäste                                                                          
                                                                               
Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es 
das Forum für die Eigentümer:innen der Gesellschaft – die Aktionär:innen – ist.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine     
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse  
schätzen. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung 
(Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail: [email protected]).                     
                                                                               
1. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN                                                                      
Jede:r Aktionär:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt   
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung     
Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n Vertreter:in zu bestellen,  
die:der im Namen der:s Aktionärs:in an der Hauptversammlung teilnimmt und      
dieselben Rechte wie die:der Aktionär:in hat, den sie:er vertritt.             
                                                                               
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer       
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch  
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.                                 
                                                                               
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der              
Hauptversammlung möglich.                                                      
                                                                               
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:                                                                   
                                                                               
Per Post oder Bot:in                                                           
voestalpine AG                                                                 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                              
Köppel 60                                                                      
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich                                          
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50                                               
Per E-Mail [email protected]                           
 (Bitte Vollmachten im Format PDF)                                             
                                                                               
Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener    
Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung    
übergeben werden.                                                              
                                                                               
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind    
spätestens am 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter       
www.voestalpine.comabrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen       
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.                  
                                                                               
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur Verfügung gestellten    
Vollmachtsformular.                                                            
                                                                               
Hat die:der Aktionär:in ihrem:seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung,  
auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die      
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.                            
                                                                               
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in 
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als   
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.                                     
                                                                               
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.                                                
                                                                               
Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine:n Verteter:in             
bevollmächtigen wollen, den unter Punkt V. genannten unabhängigen              
Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband für Anleger (IVA), Florian          
Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter bestellen.                
                                                                               
1. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND
DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN                                              
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter vom              
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als           
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass
Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, bei der Hauptversammlung diese  
Aktionär:innen vertreten wird.                                                 
                                                                               
Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter      
www.voestalpine.comein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der     
Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (siehe IV. MÖGLICHKEIT ZUR       
BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN)        
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post oder Bot:in) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme:                                                               
                                                                               
Florian Beckermann                                                             
Tel. +43 (0)1 8763343-30                                                       
E-Mail: [email protected]                                         
                                                                               
Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener    
Zeit) bei einer der oben oder in Punkt                                         
IV. (= MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI          
EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag  
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung    
übergeben werden.                                                              
                                                                               
Die:Der Aktionär:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen, wie    
dieser (oder allenfalls ein:e von ihm bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das   
Stimmrecht auszuüben hat. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter übt das         
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der von  
der:dem Aktionär:in erteilten Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen            
Tagesordnungspunkten aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist nicht               
sichergestellt, dass der Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausüben kann.     
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsverteter keine Aufträge zu             
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.                   
                                                                               
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in 
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als   
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.                                     
                                                                               
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.                                                
                                                                               
                                                                               
1. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG                                                                           
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG             
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien    
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die            
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  
dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Bot:in spätestens am             
12. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an
die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann,      
Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder, wenn per E-Mail, mit      
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse                   
[email protected] per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS    
zugeht. „Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige   
Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit             
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit   
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000937503 im Text  
anzugeben ist.                                                                 
                                                                               
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt       
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst  
sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem          
anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die Aktionär:inneneigenschaft 
ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in 
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens   
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum      
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein    
darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das             
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt     
(Tag, Uhrzeit) beziehen.                                                       
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.                 
                                                                               
1. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG     
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können 
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung    
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit  
den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und 
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht     
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24. Juni 2024 (24:00   
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft                                       
entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per Post oder Bot:in an 4020
Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht,      
Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an                               
[email protected], wobei das Verlangen in Textform,           
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für       
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so   
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften       
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person der:des     
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der      
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der                   
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in      
deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem
deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht.             
                                                                               
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
                                                                               
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung     
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht     
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über 
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                               
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.                 
                                                                               
1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG                  
Zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats" und der allfälligen       
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß      
§ 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:                            
                                                                               
Der Aufsichtsrat der voestalpine AGbesteht nach der letzten Wahl durch die     
Hauptversammlung aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern       
(Kapitalvertreter:innen) und vier vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten 
Mitgliedern. Von derzeit sieben Kapitalvertreter:innen sind vier Männer und    
drei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertreter:innen sind drei Männer und eine
Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus siebenMännern und vierFrauen; 
das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.                    
                                                                               
Die voestalpine AG unterliegt dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat
das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen.              
                                                                               
Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der   
Mehrheit der Kapitalvertreter:innen noch von der Mehrheit der                  
Arbeitnehmervertreter:innen erhoben wurde und es daher nicht zu einer          
Getrennterfüllung, sondern zu einer Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots   
gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.                                                   
                                                                               
Gemäß § 9 Abs 1 der Satzung der voestalpine AG besteht der Aufsichtsrat aus    
drei bis acht von der Hauptversammlung gewählten sowie aus den gemäß           
§ 110 ArbVG entsandten Mitgliedern.                                            
                                                                               
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats" zur Erstattung  
eines Wahlvorschlags durch Aktionär:innen kommen, ist darauf Bedacht zu nehmen,
dass im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem Aufsichtsrat insgesamt        
mindestens vier Frauen angehören.                                              
                                                                               
1. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG                           
Jeder:m Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über    
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem  
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den         
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.                                     
                                                                               
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger              
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem         
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre        
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie  
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über      
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich  
war.                                                                           
                                                                               
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im Laufe
der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit    
bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.                     
                                                                               
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu      
stellen, gerne aber auch schriftlich.                                          
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung von dem            
Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.    
                                                                               
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur       
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform  
an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft   
per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor    
Relations, z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an [email protected]      
übermittelt werden.                                                            
                                                                               
1. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG          
Jede:r Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –       
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu 
stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so        
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
                                                                               
                                                                               
Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats" setzt 
jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß  
§ 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von            
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,        
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 24. Juni 2024 
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre       
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,    
anzuschließen.                                                                 
                                                                               
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds   
bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.                                
                                                                               
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG    
wird auf Punkt VI. Abs 3 verwiesen.                                            
                                                                               
1. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                                
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in 178.549.163 auf             
Inhaber:innen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die        
Gesellschaft hält 7.098.547 eigene Aktien. Auf eigene Aktien stehen der        
Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm         
§ 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon 948 Aktien noch nicht eingereicht
und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der          
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung       
171.449.668 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.            
                                                                               
1. Einlass und Registrierung                                                   
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die 
Aktionär:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00
Uhr (MESZ, Wiener Zeit).                                                       
                                                                               
1. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet                      
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im 
Internet zu übertragen.                                                        
                                                                               
Alle Aktionär:innen der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit    
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am           
3. Juli 2024 ab ca. 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live im Internet unter       
www.voestalpine.comverfolgen. Eine darüberhinausgehende Bild- oder             
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.                             
                                                                               
1. Datenschutz                                                                 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine     
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur     
Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der Hauptversammlung 
gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter                             
www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at                                          
                                                                               
Linz, im Juni 2024                                                             
Der Vorstand                                                                   
  [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der         
nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.                            
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
05.06.2024 CET/CEST                                                            
                                                                               
------------------------------------------------------------                   



Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: voestalpine AG                 

             voestalpine-Straße 1           

             4020 Linz                      

             Österreich                     

Telefon:     +43 50304/15-9949              

Fax:         +43 50304/55-5581              

E-Mail:      [email protected]             

Internet:    www.voestalpine.com            

ISIN:        AT0000937503                   

WKN:         897200                         

Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



------------------------------------------------------------ 

1918691  05.06.2024 CET/CEST