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EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in

Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)

EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache                    
bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in                 
Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für       
Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)                
                                                                               
20.08.2024 / 18:24 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.       
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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU)
NR. 596/2014                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Oberster Gerichtshof der Republik Österreich geht in Einzelfallentscheidung von
Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, für Verbindlichkeiten der    
bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), Malta, aus.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dem Vorstand der bet-at-home.com AG (nachfolgend „Gesellschaft") ist heute eine
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreich (nachfolgend    
„OGH") zur Kenntnis gelangt. In der Klage gegen die bet-at-home.com Internet   
Ltd. und die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) geht es um Forderungen  
eines nach Einschätzung des OGH spielsüchtigen und während der Teilnahme an    
Online-Glücksspielen geschäftsunfähigen Klägers auf Erstattung von             
Spielverlusten. Der Streitwert beträgt EUR 2,8 Millionen inklusive Zinsen.     
                                                                               
Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat die streitgegenständlichen               
Online-Glücksspiele nicht als Vertragspartner angeboten, Vertragspartner war   
allein die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.). Allerdings geht der OGH  
davon aus, dass in diesem Fall auch die bet-at-home.com Internet Ltd. für      
erlittene Spielverluste haftet, und zwar nach Deliktsrecht.                    
                                                                               
Die Gesellschaft hält mittelbar sämtliche Anteile an der bet-at-home.com       
Internet Ltd. und an der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.); eine       
Konsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) erfolgt nicht. Die
bet-at-home.com Internet Ltd. und die Gesellschaft prüfen, inwieweit           
Auswirkungen insb. auf die bisherige Prognose der Gesellschaft für das         
Geschäftsjahr 2024 aus der Entscheidung zu erwarten sind. Dabei sind auch      
etwaige Ersatz- bzw. Ausgleichs- oder sonstige kompensierende Ansprüche gegen  
die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) zu ermitteln und ggf. zu         
berücksichtigen, diese hat vormals Rückstellungen für die vom OGH entschiedene 
Sache in Höhe von EUR 2,3 Mio. gebildet.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ende der Insiderinformation                                                    
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20.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: bet-at-home.com AG                                                

             Tersteegenstrasse 30                                              

             40474 Düsseldorf                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 211 545 598 77                                                

Fax:         +49 211 545 598 78                                                

E-Mail:      [email protected]                                                

Internet:    www.bet-at-home.ag                                                

ISIN:        DE000A0DNAY5                                                      

WKN:         A0DNAY                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1971781                                                           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1971781  20.08.2024 CET/CEST