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EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen

im Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro

EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleiheemission 
LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im         
Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro                                             
                                                                               
28.08.2024 / 16:48 CET/CEST                                                    
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Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.       
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LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im         
Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro                                             
                                                                               
 Düsseldorf, 28. August 2024 – LEG Immobilien SE ("LEG" oder die               
"Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung garantierter, nicht          
nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 
2030 und einem Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (die                         
"Wandelschuldverschreibungen") bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden 
von LEG Properties B.V. (die "Emittentin"), einer hundertprozentigen           
niederländischen Tochtergesellschaft von LEG, begeben, durch LEG garantiert und
können in 4,3 Mio. neue Aktien und/oder Stammaktien der Gesellschaft (die      
"Aktien") umgewandelt werden, was ungefähr 5,7 % des derzeit ausgegebenen      
Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Die Bezugsrechte der Aktionäre der  
Gesellschaft wurden ausgeschlossen.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der             
Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten   
und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu ihrem Nennbetrag und mit einem festen
Zins von 1,00% p.a., der halbjährlich nachträglich zahlbar ist, begeben. Sofern
sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gekündigt      
wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen an ihrer Endfälligkeit, den 4.  
September 2030, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag sowie     
Prämienrückzahlung) in Höhe von 106,34 % ihres Nennbetrags zurückgezahlt. Der  
anfängliche Wandlungspreis beträgt 117,4748 Euro, was einer Wandlungsprämie von
37,5 % über dem Referenzaktienkurs von 85,4362 Euro entspricht, der auf Basis  
des volumengewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktien der Gesellschaft im  
XETRA-Handelssystem zwischen Start und Preisfestsetzung der                    
Wandelschuldverschreibungen festgesetzt wurde. Aufgrund des aufgezinsten       
Rückzahlungsbetrags bei Endfälligkeit liegt der effektive Wandlungspreis bei   
ca. 124,92 Euro gegen Endfälligkeit.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um  
den 4. September 2024 erfolgen und die Einbeziehung der                        
Wandelschuldverschreibungen in den Handel des Freiverkehrs an der Frankfurter  
Wertpapierbörse wird kurz darauf erwartet.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird die Emittentin      
jederzeit berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen zum aufgezinsten    
Rückzahlungsbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzahlen (i) an oder   
nach dem 25. September 2028, wenn der Wert der einer Wandelschuldverschreibung 
zugrundeliegenden Aktien während eines bestimmten Zeitraums 130 % des dann     
gültigen aufgezinsten Rückzahlungsbetrages entspricht oder übersteigt, oder    
(ii) wenn 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrages der                         
Wandelschuldverschreibungen ausstehen.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Wandelschuldverschreibungen       
ausschließlich institutionellen Anlegern in gewissen Jurisdiktionen außerhalb  
der Vereinigten Staaten angeboten.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Teil des Angebots hat sich die Emittentin und die Gesellschaft zu einer    
90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen 
und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kontakt:                                                                       
                                                                               
Frank Kopfinger, CFA                                                           
                                                                               
Head of Investor Relations & Strategy                                          
                                                                               
Tel. +49 2 11 / 45 68 550                                                      
                                                                               
Mob. +49 1 72 / 173 9339                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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WICHTIGER HINWEIS                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten       
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),        
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sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten.  
Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt    
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,   
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar.  
Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die        
Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von 
der Frankfurter Wertpapierbörse nicht genehmigt.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der 
jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU)
2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die       
"EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die 
"UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot noch eine            
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung
von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer                   
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,           
Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher         
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum 
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten      
wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil   
ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf,       
Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen    
Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden.  
Die Wandelschuldverschreibungen, die in diesem Zusammenhang gestellte Garantie 
und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und
werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der     
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer     
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung
der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in   
den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, 
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es  
liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor
oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den       
geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen            
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des
Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von   
der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen           
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen       
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der     
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere
beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine        
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen    
Rechtsordnung durchgeführt.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit  
oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit 
dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder 
zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die
genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung     
öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines   
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in
einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder            
Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der       
genannten Wertpapiere erfordern würde.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im  
Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger    
gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial     
Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder
(ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen,
nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden      
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument 
darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden  
noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen  
Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen        
zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in   
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe     
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren           
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der           
EU-Prospektverordnung sind.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a)  
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils      
gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie 
(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national      
Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen")
und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,      
Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID      
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein
Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen      
durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die        
Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und    
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb
der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle  
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, 
die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen     
(nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs    
berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür          
verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die                
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder         
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete             
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle      
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in    
Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde    
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird   
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der   
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)    
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die         
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige        
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im     
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder      
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht         
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese  
Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)            
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;      
und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils       
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser   
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer  
10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)          
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in
der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne 
der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,  
"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur      
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser           
Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1    
Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK  
als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung   
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der                 
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht 
gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen                        
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der                  
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an           
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das       
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der                 
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der       
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine      
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung 
zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz   
dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche            
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der  
Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots  
zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen    
professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung   
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
für die betreffende Person angemessen ist.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und  
Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Gesellschaft      
enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen  
können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert    
werden, wie zum Beispiel "zielt ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert",   
"glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird",
"würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder   
vergleichbaren Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle     
Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen      
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements 
der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und 
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,     
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten
oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als     
Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind  
nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht     
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten 
nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die   
hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder            
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue    
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren,  
die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund    
neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir      
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten     
Aussagen und Annahmen.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für 
die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen       
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem 
außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der 
ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in
Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, 
Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint     
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der                 
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als  
Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche                        
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der            
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang   
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen 
oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global Coordinator  
und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen               
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern    
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen          
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,           
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen      
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und  
ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher           
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu    
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden          
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten  
übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung   
oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit,   
Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen          
Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen      
wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Emittentin ihre          
Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie
schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und
unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder 
für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ende der Insiderinformation                                                    
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28.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
------------------------------------------------------------                   



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: LEG Immobilien SE                                                 

             Flughafenstraße 99                                                

             40474 Düsseldorf                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0) 211 / 4568 - 0                                            

Fax:         +49 (0) 211 / 4568 - 22 204                                       

E-Mail:      [email protected]                                                     

Internet:    www.leg-se.com                                                    

ISIN:        DE000LEG1110                                                      

WKN:         LEG111                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart (Freiverkehr     
             Plus), Tradegate Exchange                                         

EQS News ID: 1977009                                                           







                                      

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1977009  28.08.2024 CET/CEST