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EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des

Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten

EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache                    
bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des 
Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die                   
Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten                                            
                                                                               
05.09.2024 / 15:32 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.       
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU)
NR. 596/2014                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer           
Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von     
Sportwetten                                                                    
                                                                               
Die bet-at-home.com AG (nachfolgend „Gesellschaft") hatte am 11.07.2024 bekannt
gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden hat, dass es
davon ausgeht, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz durch die       
Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta,
der Umsatzsteuer unterliegt.                                                   
                                                                               
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es werden Rechtsmittel eingelegt. Die      
durchgeführte und heute abgeschlossene Prüfung der Erfolgsaussichten der       
Rechtsmittel führt unter Aufgabe der bisherigen Risikobewertung gleichwohl zur 
Bildung von Rückstellungen in einem Betrag von rund 4,8 Mio. EUR (inkl.        
Zinsen). Eine bilanzielle Abbildung in der Kapitalmarktberichterstattung       
erfolgt auf Grund der inzwischen abgeschlossenen Aufstellung des               
Zwischenabschlusses zum 30.06.2024 mit Wirkung zum 30.09.2024.                 
                                                                               
Es wird weiterhin erwartet, dass der bet-at-home.com AG Konzern im laufenden   
Geschäftsjahr einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Mio. EUR und     
53 Mio. EUR und ein EBITDA vor Sondereinflüssen (wie im Konzernabschluss zum   
31.12.2023 definiert) von -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR erreicht. Der           
vorgenannte Rückstellungsbetrag wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nur        
insoweit berücksichtigt, wie er in Bezug auf Geschäftsaktivitäten des          
Geschäftsjahres 2024 gebildet wird.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ende der Insiderinformation                                                    
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05.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: bet-at-home.com AG                                                

             Tersteegenstrasse 30                                              

             40474 Düsseldorf                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 211 545 598 77                                                

Fax:         +49 211 545 598 78                                                

E-Mail:      [email protected]                                                

Internet:    www.bet-at-home.ag                                                

ISIN:        DE000A0DNAY5                                                      

WKN:         A0DNAY                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1982605                                                           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1982605  05.09.2024 CET/CEST