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EQS-News: ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch

AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): Sonstiges                         
ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest
und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der     
Aktie erfolgreich abgeschlossen                                                
                                                                               
06.09.2024 / 07:28 CET/CEST                                                    
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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN       
STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER  
EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE INFORMATIONEN   
ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.     
                                                                               
Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten        
Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas 
Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der    
General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass   
die angekündigte Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten                
Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren erfolgreich            
abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667 Aktien der ATOSS   
Software zu einem Platzierungspreis von €120,00 je Aktie, insgesamt 1.083.334  
Aktien (entsprechend ca. 6,81% des Grundkapitals der ATOSS Software) mit einem 
Gesamtplatzierungsvolumen von ca. €130 Mio. veräußert haben (die               
"Platzierung"). Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und      
General Atlantic die zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene
Forward Purchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an 
ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten 
Preis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung"). General
Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zur           
Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu        
verwenden.                                                                     
AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) die      
größte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihre Position 
auf ca. 21,58% (bisher 19,99%). Die Platzierung wird den Streubesitz erhöhen   
und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie
die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.                         
AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode 
geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni 2023 vereinbarte      
vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die Mehrheit ihrer      
Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das           
langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.                      
Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators  
und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Mueller beriet AOB Invest, 
Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr & Gallagher beriet die Joint  
Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung.                 
Wichtiger Hinweis                                                              
Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von
Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada,
Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig 
sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die           
Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich
eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung oder     
anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche          
Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser    
Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen    
Rechtsordnung darstellen.                                                      
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe    
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder 
einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in
dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner        
Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen Angebot verwendet  
werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden nicht gemäß dem U.S. 
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") 
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit          
vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer  
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dem Securities Act     
verkauft oder zum Kauf angeboten werden.                                       
Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren richtete
sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich  
an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017                    
(Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.                    
Im Vereinigten Königreich richtete sich die in dieser Bekanntmachung           
beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die      
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie   
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts   
des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt, die
(i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seiner geänderten    
Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel      
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,      
Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an die sie auf andere 
Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen  
als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen  
sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung handeln oder sich auf   
sie verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese 
Mitteilung bezieht, stand nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur   
mit Relevanten Personen durchgeführt.                                          
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der     
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung     
erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen, die  
in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über     
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.                    
                                                                               
                                                                               
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06.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,     
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate   
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                 
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: ATOSS Software SE                                                 

             Rosenheimer Str. 141 h                                            

             81671 München                                                     

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)89 4 27 71-0                                               

Fax:         +49 (0)89 4 27 71-100                                             

E-Mail:      [email protected]                                      

Internet:    www.atoss.com                                                     

ISIN:        DE0005104400                                                      

WKN:         510440                                                            

Indizes:     SDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate        
             Exchange                                                          

EQS News ID: 1982843                                                           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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