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EQS-HV: Lenzing AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Lenzing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung     
Lenzing AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung                 
                                                                               
18.09.2024 / 09:00 CET/CEST                                                    
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Lenzing Aktiengesellschaft                                                     
                                                                               
Lenzing                                                                        
                                                                               
FN 96499 k                                                                     
                                                                               
ISIN AT 0000644505                                                             
                                                                               
("Gesellschaft")                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
E i n b e r u f u n g                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu der am Donnerstag, 10. Oktober 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)                    
                                                                               
in den Räumlichkeiten der SCHLOSSHOTEL MONDSEE GMBH, Schlosshof 1A, 5310       
Mondsee, stattfindenden                                                        
                                                                               
außerordentlichen Hauptversammlung der                                         
                                                                               
Lenzing Aktiengesellschaft                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen      
Verlangens der Aktionärin B & C KB Holding GmbH im Sinne von § 105 Abs 3 AktG. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. TAGESORDNUNG                                                                
                                                                               
                                                                               
1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 9 „Zusammensetzung und  
Wahl des Aufsichtsrats"                                                        
2. Wahlen in den Aufsichtsrat                                                  
                                                                               
                                                                               
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER   
INTERNETSEITE                                                                  
                                                                               
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG        
spätestens ab 19. September 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter  
www.lenzing.com zugänglich:                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
* Einberufungsverlangen der B & C KB Holding GmbH mit Beschlussvorschlägen zu  
den beiden Tagesordnungspunkten samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG und     
Lebensläufe von Marcelo Feriozzi Bacci, Carlos Anibal de Almeida Junior und    
Dr. Markus Fürst,                                                              
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,                                  
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,                                   
* Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung.                          
                                                                               
                                                                               
1. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110 UND 118 AKTG     
                                                                               
                                                                               
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG                  
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien  
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die            
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  
dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per Post oder Boten  
spätestens am 21. September 2024 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft            
ausschließlich an die Adresse 4860 Lenzing, Werkstraße 2, z.H. Herrn Sébastien 
Knus, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected]   
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG       
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die    
Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch           
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt       
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst    
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung    
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien   
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als    
sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt 
(Tag, Uhrzeit) beziehen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)          
verwiesen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die
ergänzte Tagesordnung spätestens am 24. September 2024 elektronisch auf der    
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com unter dem Menüpunkt       
„Hauptversammlung - 2024" sowie spätestens am 26. September 2024 in derselben  
Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (insbesondere in der 
elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)).    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG         
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der        
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands  
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der   
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform      
spätestens am 1. Oktober 2024 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder per  
Telefax an +43 (7672) 918 3599 oder per Post an 4860 Lenzing, Werkstraße 2,    
z.H. Herrn Sébastien Knus, oder per E-Mail an [email protected],
wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise   
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die      
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar   
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss     
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß    
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,   
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf    
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)          
verwiesen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG                  
                                                                               
                                                                               
Diese Angaben entfallen, da die Lenzing Aktiengesellschaft nicht dem           
Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot   
gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen hat.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG                                
                                                                               
                                                                               
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über         
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem  
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den         
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger              
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem         
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre        
Erteilung strafbar wäre.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der       
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung).           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden        
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer     
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum     
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 ff AktG            
(§ 106 Z 8 AktG)                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat  
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. 
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und    
verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die           
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf
das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine      
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen       
Tagesordnungspunkten erteilt hat.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist    
jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut  
(§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur       
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es    
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer    
Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter
den Menüpunkten „Investoren" und „Hauptversammlung" zur Verfügung gestellte    
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht,      
verwendet werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmacht muss spätestens am 9. Oktober 2024 um 13:00 Uhr (MESZ)           
ausschließlich eine der folgenden Adressen zugegangen sein:                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. E-Mail-Adresse [email protected]                        
2. per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT     
0000644505 im Text angeben),                                                   
                                                                               
                                                                               
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail            
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden     
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden
Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der      
Vertretung durch Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 
Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter   
wird Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf
Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten      
Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne ausdrückliche    
Weisung ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die 
einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Dr. Michael Knap zum Vertreter         
bestellen. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der           
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter den Menüpunkten           
„Investoren" und „Hauptversammlung" ein spezielles Vollmachts- und             
Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die Dr. Michael Knap    
erteilte Vollmacht muss spätestens am 9. Oktober 2024 um 13:00 Uhr (MESZ)      
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. E-Mail-Adresse [email protected]                        
2. per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT     
0000644505 im Text angeben),                                                   
                                                                               
                                                                               
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail            
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr.  
Michael Knap unter                                                             
Tel.: +43 1 876 33 43-30, per Fax: +43 1 876 33 43-39 oder E-Mail:             
[email protected].                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER               
HAUPTVERSAMMLUNG                                                               
                                                                               
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der      
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der       
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des    
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach  
dem Anteilsbesitz am Ende des 30. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ).            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem        
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei               
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in   
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem           
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens   
die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen  
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung    
muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 7.       
Oktober 2024, ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 15 Abs 3 genügen lässt                                                       
 Per E-Mail [email protected]                              
                                                                               
 (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform                    
 Per SWIFT GIBAATWGGMS                                                         
                                                                               
 (Message Type MT598 oder MT599                                                
                                                                               
 unbedingt ISIN AT0000644505 im Text angeben)                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG                             
                                                                               
                                                                               
1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu     
welchen Zwecken werden diese verarbeitet?                                      
                                                                               
                                                                               
Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,         
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,    
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name  
und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden    
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen                         
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen                 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke         
verarbeitet:                                                                   
                                                                               
* Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung
der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des                   
Abstimmungsverhältnisses * Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und 
Ausübung der Aktionärsrechte                                                   
* Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse              
* Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls                                   
* Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-
und Meldepflichten.                                                            
                                                                               
                                                                               
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die        
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist   
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für  
die Verarbeitung ist die Lenzing Aktiengesellschaft Verantwortlicher iSd Art 4 
Z 7 DSGVO.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?            
                                                                               
                                                                               
Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der     
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,        
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Lenzing       
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung  
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten,  
sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt,            
ausschließlich nach Weisung der Lenzing Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich   
notwendig, hat die Lenzing Aktiengesellschaft mit diesen                       
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung             
abgeschlossen.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden        
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das   
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen  
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,      
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Lenzing Aktiengesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das     
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim 
zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch 
an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?         
                                                                               
                                                                               
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die  
Zwecke, für die sie erhoben                                                    
bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere    
Rechtspflichten eine weitere                                                   
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich       
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer-
und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche 
von Aktionären gegen die Lenzing Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der     
Lenzing Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die           
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann 
dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich 
der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung      
führen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten? 
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,               
Einschränkungs-, Widerspruchs- und                                             
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein
Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können     
Aktionäre gegenüber der Lenzing Aktiengesellschaft unentgeltlich über die      
E-Mail-Adresse [email protected] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:                                                                        
                                                                               
Lenzing Aktiengesellschaft                                                     
                                                                               
AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2                                                  
                                                                               
Telefax: +43 (0) 7672 918-4005                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der                         
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Weitere Informationen                                                       
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der 
Internetseite der Lenzing Aktiengesellschaft www.lenzing.com zu finden.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE                                       
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 40.107.738,37 und ist zerlegt in 38.618.180 auf Inhaber       
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Lenzing, im September 2024         Der Vorstand                                
                                                                               
                                                                               
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18.09.2024 CET/CEST                                                            
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: Lenzing AG                     


             4860 Lenzing                   

             Österreich                     

Telefon:     +43 7672-701-0                 

Fax:         +43 7672-96301                 

E-Mail:      [email protected]             

Internet:    www.lenzing.com                

ISIN:        AT0000644505                   

Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1989993  18.09.2024 CET/CEST