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Novavest-Grossaktionär MV Immoxtra weist VR-Aussagen zur aoGV zurück

Zürich (awp) - Der Novavest-Grossaktionär MV Immoxtra hat die Aussagen des Verwaltungsrats zur anstehenden ausserordentlichen Generalsversammlung der Gesellschaft als "haltlos" zurückgewiesen. Es gehe dem Fonds nicht darum, die Kontrolle zu übernehmen.

MV Immoxtra plane mit seinen Anträgen zur GV keine "kalte Kontrollübernahme", wie der Novavest-Verwaltungsrat unterstelle, schreibt das Unternehmen am Montag in einer Mitteilung. Mit einem Aktienanteil von lediglich 15 Prozent sei man weit von entfernt, eine dominierende Stellung einzunehmen. Der geforderte Einsitz eines Aktionärsvertreters im Aufsichtsgremium sei "eine sinnvolle und übliche Massnahme des Aktionärsschutzes", heisst es in der Stellungnahme.

Mit der Erneuerung des Verwaltungsrats verfolge man "ein klares Ziel, um das Vertrauen der Aktionäre wiederherzustellen". Bei den vorgeschlagenen neuen Verwaltungsräten handle es sich um erfahrene Branchenvertreter, die schnell aktiv werden könnten. Mit dem Verbleib von zwei Verwaltungsräten sei zudem die Kontinuität gesichert, argumentiert die Fondsleitung.

MV Immoxtra vertrete mit den geplanten Massnahmen die Interessen aller Aktionäre, welche "von der Abschaffung des Systems lukrativer Management Fees, von der Einführung einer Governance auf Best-Practice-Niveau und von der damit verbundenen Erholung des Aktienkurses profitieren" würden, schreibt MV Immoxtra weiter.

Drei von fünf VR-Mitgliedern sollen ausgetauscht werden

Die Caceis Bank hatte im Auftrag ihres Anlagefonds MV Immoxtra Schweiz Fonds die ausserordentliche Generalversammlung einberufen, um drei der bisherigen fünf Verwaltungsratsmitglieder abzuwählen und diese durch drei eigene Kandidaten zu ersetzen. Begründet werden die Anträge "im Wesentlichen" mit der unbefriedigenden Kursentwicklung der Novavest-Aktie. Die Versammlung ist für den 17. Januar angesetzt.

Der Verwaltungsrat von Novavest hat sich allerdings gegen den Antrag von MV Immoxtra ausgesprochen. Die drei zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten würden ausschliesslich die Interessen des Minderheitsaktionärs und nicht die Interessen der Gesellschaft und ihrer unabhängigen Aktionäre vertreten, hiess es als Begründung.

Auch der Antrag auf Anpassung von Artikel 3a der Statuten wurde vom VR zurückgewiesen. Die beantragte Statutenänderung schränke den Handlungsspielraum der Gesellschaft in Bezug auf das von der Generalversammlung 2024 genehmigte Kapitalband drastisch ein, was den Interessen der unabhängigen Aktionäre widerspreche, hiess es vom Novavest-Verwaltungsrat.

cg/tv