(Bretscher statt Bretschert, im 5. Abschnitt nach Lead sowie im 1. Abschnitt nach Zwischentitel)
Zürich (awp/sda) - Der Verein "Pro Flughafen" hat ein Rechtsgutachten zur Flughafen-Nachtruhe-Initiative erstellen lassen. Dieses kommt zum Schluss, dass die kantonale Volksinitiative für ungültig erklärt werden muss, weil sie gegen Bundesrecht verstösst.
Laut dem Rechtsgutachten sind die Betriebszeiten des Flughafens Zürich abschliessend im Bundesrecht geregelt, wie "Pro Flughafen"-Geschäftsführer Christian Bretscher am Donnerstag an einem Medienanalass sagte. Auf kantonaler Ebene könne man keine dagegen verstossende Vorschriften erlassen.
"Es besteht in diesem Bereich kein Raum für kantonales Recht", sagte Felix Uhlmann, Autor des Gutachtens und Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich.
Die von "Fair in Air" im Frühling eingereichte Flughafen-Nachtruhe-Initiative fordert unter anderem ein Verbot von Flügen nach 23 Uhr. Die Zahl der Ausnahmen davon soll im Vergleich zu heute sehr stark reduziert werden.
Die Initiative ist derzeit beim Regierungsrat hängig. Danach wird sie im Kantonsrat behandelt. Dieser entscheidet auch, ob die Initiative gültig ist oder nicht. Die Hürde für eine Ungültigerklärung ist hoch: Es bräuchte dazu eine Zweidrittelsmehrheit.
Laut Bretscher will "Pro Flughafen" eine Ungültigerklärung jedoch nicht auf juristischem Weg erreichen. Falls der Kantonsrat sie für gültig erkläre, werde man die Initiative mit politischen Mitteln bekämpfen.
Zu viele Flüge nach 23 Uhr
Die besonders umstrittenen Flugbewegungen von 23 Uhr bis 23.30 Uhr dürfen gemäss den geltenden Regeln nur zum Verspätungsabbau genutzt werden. Ohne diese Möglichkeit lässt sich laut Bretscher die Drehkreuz-Funktion des Flughafens nicht aufrechterhalten. Es würden nicht nur die direkt betroffenen Interkontinentalflüge wegfallen, sondern auch zahlreiche Zubringer- und Anschlussflüge innerhalb Europas.
Die Flughafen-Nachtruhe-Initiative fordert eine konsequente Einhaltung der Nachtflugsperre von 23 bis 6 Uhr. Zudem sollen Ausnahmen davon online mit Begründung publiziert werden müssen. Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten sind die heutigen Regeln zu grosszügig und führen dazu, dass es nach 23 Uhr zu viele Starts und Landungen gibt.