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Idorsia: Kantonale Nachlassbehörde genehmigt Änderungen für Wandelanleihe

Allschwil (awp) - Idorsia kann die geplanten Änderungen der Bedingungen für eine ausstehende Wandelanleihe umsetzen. Ein Gericht (obere kantonale Nachlassbehörde) habe die an der Anleihegläubigerversammlung vom 25. Februar 2025 beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen genehmigt, teilte das Biotechunternehmen am Mittwoch mit.

Bei den Änderungen geht es vor allem um eine Verlängerung für eine ausstehende Wandelanleihe mit einem Nennwert von 200 Millionen Franken und einem Wandlungspreis von 6,00 Franken pro Idorsia-Aktie, die ursprünglich am 17. Januar 2025 fällig geworden war. Die Frist hierfür ist nun bis zum 17. September 2025 verlängert.

Die geänderten Anleihebedingungen werden innerhalb von 30 Tagen nach der offiziellen Veröffentlichung der schriftlichen Begründung in Kraft treten, sofern keine Berufung gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt wird.

Diese Genehmigung sei ein erster Schritt in der gross angelegten Umstrukturierung. Hierüber werde Idorsia in den kommenden Wochen informieren, heisst es in der heutigen Mitteilung.

hr/uh