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EQS AMS: ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025

EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung                       
ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025               
                                                                               
28.05.2025 / 09:32 CET/CEST                                                    
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
ams-OSRAM AG                                                                   
                                                                               
Premstätten, FN 34109 k                                                        
                                                                               
ISIN AT0000A3EPA4                                                              
                                                                               
("Gesellschaft")                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Einberufung                                                                    
                                                                               
der ordentlichen Hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur                   
                                                                               
ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG                                 
                                                                               
am Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 10:00 Uhr,                                
                                                                               
in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und                          
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,  
des Ergebnisverwendungsbeschlusses, des Nachhaltigkeitsberichts und des vom    
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024                   
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2024                                                             
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2024                                                         
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2025 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht                            
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik des Aufsichtsrats               
7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats     
8. Wahlen in den Aufsichtsrat                                                  
9. Beschlussfassung über die Einführung eines neuen genehmigten Kapitals gemäß 
§ 169 AktG um bis zu EUR 99.844.390,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der 
Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und über die dementsprechende Änderung  
der Satzung in § 3 [Genehmigtes Kapital 2025]                                  
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes                      
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % 
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, 
das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter                     
Bezugsrechtsausschluss),                                                       
                                                                               
b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien    
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches 
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den                    
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,                           
                                                                               
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren       
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER  
INTERNETSEITE                                                                  
                                                                               
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG        
spätestens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter        
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich:       
                                                                               
* Geschäftsbericht, beinhaltend                                                
* Bericht des Aufsichtsrats,                                                   
* Corporate-Governance-Bericht,                                                
* Vergütungsbericht,                                                           
* Konzernlagebericht,                                                          
* Nachhaltigkeitsbericht,                                                      
* Konzernabschluss,                                                            
* Jahresabschluss mit Lagebericht,                                             
jeweils für das Geschäftsjahr 2024;                                            
                                                                               
* Vergütungspolitik des Aufsichtsrats                                          
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;                    
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu             
Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;                    
* Stellungnahme zur Unabhängigkeit der AR-Kandidat:innen,                      
* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG zu              
Tagesordnungspunkt 9,                                                          
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs 2 
iVm 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG zu Tagesordnungspunkt 10,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht;                                 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht;                                   
* vollständiger Text dieser Einberufung.                                       
                                                                               
                                                                               
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER             
HAUPTVERSAMMLUNG                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des    
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16.    
Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) („Nachweisstichtag").                       
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem        
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.                     
                                                                               
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine              
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens  
am 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der         
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:                        
                                                                               
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform                    
                                                                               
                                                                               
Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG                                              
                                                                               
  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                            
                                                                               
  Köppel 60                                                                    
                                                                               
  8242 St. Lorenzen/Wechsel                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Per SWIFT:  GIBAATWGGMS                                                        
                                                                               
  (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN               AT0000A3EPA4 im 
Text angeben)                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 18 Abs 3 genügen lässt                                                       
                                                                               
                                                                               
Per E-Mail:   [email protected]                          
                                                                               
   (Depotbestätigungen im Format PDF)                                          
                                                                               
Per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 50                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu     
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu          
veranlassen.                                                                   
                                                                               
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG                                              
                                                                               
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem   
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
                                                                               
                                                                               
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr  
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),                   
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei           
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei           
juristischen Personen,                                                         
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A3EPA4  
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),                            
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,           
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.          
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,    
Schweiz, akzeptiert.                                                           
                                                                               
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der     
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 16. Juni 2025   
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.                                             
                                                                               
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache                 
entgegengenommen.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Identitätsnachweis                                                             
                                                                               
ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung      
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht 
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.                              
                                                                               
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur              
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis 
bereit zu halten.                                                              
                                                                               
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie          
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das   
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,         
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE    
VERFAHREN                                                                      
                                                                               
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und   
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III.  
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der       
Aktionär hat, den er vertritt.                                                 
                                                                               
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer       
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch  
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.                                 
                                                                               
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der              
Hauptversammlung möglich.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:                                                                   
                                                                               
Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG                                          
                                                                               
 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH                                             
                                                                               
 Köppel 60                                                                     
                                                                               
 8242 St. Lorenzen/Wechsel                                                     
                                                                               
Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in    
Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist                                  
                                                                               
Per SWIFT:  GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN        
AT0000A3EPA4 im Text angeben                                                   
                                                                               
Per Telefax:  +43 (0)1 8900 500 50                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:                             
                                                                               
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmachten müssen spätestens bis 25. Juni 2025, 16:00 Uhr, Wiener Zeit,   
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der   
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben werden.  
                                                                               
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind    
spätestens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter        
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir     
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten  
Formulare zu verwenden.                                                        
                                                                               
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten        
Vollmachtsformular.                                                            
                                                                               
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht   
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.                                              
                                                                               
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der               
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als       
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.                                     
                                                                               
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.                                                
                                                                               
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter                                              
                                                                               
Als besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängiger                   
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der      
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner, MBL,      
Notar-Partner, als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Bernd Fürnschuß, 8010 
Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, E-Mail: [email protected];
hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter                       
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles    
Vollmachtsformular abrufbar.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
                                                                               
                                                                               
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG                  
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien  
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die            
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  
dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 5. Juni 2025 
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse        
ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader 
Straße 30, 8141 Premstätten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter           
elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per SWIFT 
an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich" bedeutet eigenhändige         
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn
per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung  
per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN        
AT0000A3EPA4 im Text anzugeben ist.                                            
                                                                               
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt       
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst    
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung    
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber  
der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht  
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die   
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf        
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                                   
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)         
verwiesen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG         
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu   
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt  
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den   
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer    
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im      
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht     
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Juni 2025 (24:00   
Uhr, Wiener Zeit)der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz 
M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, oder
per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected], wobei das Verlangen in     
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern 
für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,  
so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften    
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des         
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der      
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der                   
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in      
deutscher Sprache abgefasst sein.                                              
                                                                               
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß    
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,   
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf    
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.                                   
                                                                               
Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von Aktionären 
gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den          
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der           
Gesellschaft in Textform spätestens bis 16. Juni 2025 zugehen und von der      
Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite   
der Gesellschaft                                                               
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglich      
gemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die       
Abstimmung einbezogen werden darf.                                             
                                                                               
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die    
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)         
verwiesen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG                                          
Zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen     
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:                                       
                                                                               
Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus      
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten          
Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten      
Mitgliedern.                                                                   
                                                                               
Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.                            
                                                                               
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der      
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter  
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur       
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.          
                                                                               
Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der             
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom         
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter).  
Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus vier Frauen und vier Männern 
zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertreter sind derzeit    
eine Frau und drei Männer. Dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird  
somit bisher entsprochen.                                                      
                                                                               
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat" zur Erstattung
eines Wahlvorschlags durch Aktionäre kommen, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass
im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens  
vier Frauen angehören.                                                         
                                                                               
Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die          
Aufsichtsratsmandate von Herrn Loh Kin Wah und Frau Univ.-Prof. Dr. Monika     
Henzinger aus.                                                                 
                                                                               
Von zwei Personen wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem              
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG                                
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über         
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem  
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den         
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.                                     
                                                                               
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger              
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem         
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre        
Erteilung strafbar wäre.                                                       
                                                                               
Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 2 der Satzung das     
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kann   
insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und  
individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.                  
                                                                               
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu      
stellen, gerne aber auch schriftlich.                                          
                                                                               
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur       
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform  
an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an [email protected] übermittelt werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG              
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –           
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu 
stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so        
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
                                                                               
                                                                               
Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat"     
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags  
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von      
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,            
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. Juni 2025 
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre       
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,    
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines           
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.         
                                                                               
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.   
der Einberufung verwiesen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung                             
Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer   
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls          
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden                     
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen                         
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen                 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen.                                               
                                                                               
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die        
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist   
somit Art. 6 (1) c) DSGVO.                                                     
                                                                               
Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die      
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung      
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken   
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche          
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der   
ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM AG mit diesen      
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung             
abgeschlossen.                                                                 
                                                                               
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden        
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und                  
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem         
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene                  
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin  
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene 
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des           
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).               
                                                                               
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald   
sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr    
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere           
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich       
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer-
und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche 
von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG gegen Aktionäre
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und  
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit               
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten  
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.                                   
                                                                               
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,                
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung   
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel  
III der DSGVO.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ams-OSRAM AG                                                                   
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Tobelbader Straße 30                                                           
                                                                               
8141 Premstätten                                                               
                                                                               
E-Mail: [email protected]                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der        
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der ams-OSRAM AG unter              
ams-osram.com/privacy-policy zu finden.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 998.443.940,00 und ist zerlegt in 99.844.394 auf Inhaber      
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.  
Die Gesellschaft hielt per 30. April 270.608 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien 
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug 
demzufolge per Ende April 99.573.786 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung  
im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der
Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige 
Aktiengattung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Premstätten, im Mai 2025                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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28.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,     
übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com                                       
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: ams-OSRAM AG                                                      

             Tobelbader Straße 30                                              

             8141 Premstaetten                                                 

             Österreich                                                        

Telefon:     +43 3136 500-0                                                    

E-Mail:      [email protected]                                            

Internet:    https://ams-osram.com/                                            

ISIN:        AT0000A3EPA4                                                      

WKN:         A118Z8                                                            

Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, 
             Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF)            

EQS News ID: 2146498                                                           







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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2146498  28.05.2025 CET/CEST