Newsticker

EQS-HV: Highlight Communications AG: Bekanntmachung der Einberufung zur

Hauptversammlung am 25.06.2025 in Basel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Highlight Communications AG / Bekanntmachung der Einberufung zur     
Hauptversammlung                                                               
Highlight Communications AG: Bekanntmachung der Einberufung zur                
Hauptversammlung am 25.06.2025 in Basel mit dem Ziel der europaweiten          
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
03.06.2025 / 15:05 CET/CEST                                                    
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News                     
- ein Service der EQS Group.                                                   
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Highlight Communications AG Pratteln EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN                
GENERALVERSAMMLUNG 2025                                                        
DER AKTIONÄRE DER HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG ZUM GESCHÄFTSJAHR 2024           
                                                                               
Mittwoch, 25. Juni 2025, 10.00 Uhr (Türöffnung 09.30 Uhr), im Hotel Victoria,  
Centralbahnplatz 3-4, 4002 Basel                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
A) Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung 2024 und der               
Konzernrechnung 2024                                                           
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, nach Kenntnisnahme der Berichte der              
Revisionsstelle, den Lagebericht und die Jahresrechnung 2024 sowie die         
Konzernrechnung 2024 zu genehmigen.                                            
                                                                               
Erläuterung: Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, der Generalversammlung für   
jedes Geschäftsjahr den Lagebericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung      
zur Genehmigung vorzulegen. Die Revisionsstelle Forvis Mazars AG, Zürich,      
empfiehlt der Generalversammlung in ihren im Geschäftsbericht abgedruckten     
Prüfberichten die Genehmigung der Jahres- und Konzernrechnung 2024 ohne        
Einschränkungen.                                                               
                                                                               
2. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024                       
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2024 zuzustimmen           
(unverbindliche Konsultativabstimmung).                                        
                                                                               
Erläuterung: Der Verwaltungsrat legt der Generalversammlung für jedes          
Geschäftsjahr den Vergütungsbericht zur Konsultativabstimmung vor. Der         
Vergütungsbericht 2024 ist im Geschäftsbericht 2024 enthalten und erläutert    
die Vergütungsstruktur und -governance sowie die im Berichtsjahr bezahlten     
Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.   
Die Revisionsstelle Forvis Mazars AG, Zürich, hat die gesetzlich               
vorgeschriebenen Teile des Vergütungsberichts geprüft und bestätigt, dass      
dieser dem Gesetz nach Art. 734a-734f des Schweizerischen Obligationenrechts   
(OR) entspricht.                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung      
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den mit der               
Geschäftsführung betrauten Personen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024   
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
Erläuterung: Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben im              
Geschäftsbericht Rechenschaft über das Geschäftsjahr abgelegt. Der             
Verwaltungsrat beantragt daher, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der    
Geschäftsleitung Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu erteilen. Durch      
die Erteilung der Entlastung erklären die Gesellschaft und die zustimmenden    
Aktionäre, dass sie die verantwortlichen Personen für Ereignisse aus dem       
vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr zur Rechenschaft ziehen werden. Die       
Entlastung gilt gemäss Schweizer Recht nur für offengelegte Tatsachen.         
                                                                               
4. Verwendung des verfügbaren Bilanzgewinns                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gewinnvortrag TCHF 201’462                                                     
                                                                               
Jahresgewinn 2024 TCHF 14’324                                                  
                                                                               
Verfügbarer Bilanzgewinn TCHF 215’786                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den verfügbaren Bilanzgewinn wie folgt zu        
verwenden:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Vortrag auf neue Rechnung TCHF 215’786                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt, den gesamten Gewinn für das         
Geschäftsjahr 2024 auf die neue Rechnung vorzutragen und somit                 
keine Dividende auszuschütten. Damit möchte der Verwaltungsrat die             
Liquidität auf Konzernstufe langfristig sicherstellen,                         
um jederzeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. Die          
Revisionsstelle Forvis Mazars AG, Zürich, hat die beantragte                   
Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und bestätigt, dass sie mit Gesetz und    
Statuten vereinbar ist.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Wahlen betreffend den Verwaltungsrat                                        
                                                                               
Erläuterung: Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates (inklusive      
des Präsidenten/der Präsidentin) und des Vergütungsausschusses endet gemäss    
Gesetz und Statuten mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung.     
Sie müssen deshalb von der Generalversammlung wiedergewählt werden. Der        
Verwaltungsrat ist nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt, dass die         
vorgeschlagenen Kandidaten über eine angemessene Balance an Fähigkeiten,       
Erfahrung, Unabhängigkeit, Vielfalt und Wissen über das Geschäft der           
Highlight Communications AG verfügen, um ihre Aufgaben und                     
Verantwortlichkeiten weiterhin wirksam erfüllen zu können.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5.1 Wiederwahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats                            
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl in Einzelabstimmung folgender      
Personen in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer bis zum Abschluss der         
nächsten ordentlichen Generalversammlung:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Bernhard Burgener                                                            
                                                                               
- Peter von Büren                                                              
                                                                               
- Edda Kraft                                                                   
                                                                               
- Stefan Wehrenberg                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5.2 Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats                             
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Bernhard Burgener als          
Präsident des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der         
nächsten ordentlichen Generalversammlung.                                      
                                                                               
5.3 Wiederwahl des Vergütungsausschusses                                       
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl in Einzelabstimmung der            
folgenden Mitglieder des Verwaltungsrats in den Vergütungsausschuss für        
eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen                     
Generalversammlung:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Edda Kraft                                                                   
                                                                               
- Stefan Wehrenberg                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wiederwahl der Revisionsstelle                                              
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Forvis Mazars AG, in Zürich,   
als Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025.               
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Gesetz und Statuten hat die Generalversammlung die         
Revisionsstelle zu wählen. Forvis Mazars AG, Zürich, ist ein von der           
Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigtes Unternehmen. Die     
anlässlich der letztjährigen ordentlichen Generalversammlung gewählte          
Revisionsstelle, Mazars AG, wurde im Oktober 2024 zu Forvis Mazars AG          
umfirmiert.                                                                    
                                                                               
7. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters                           
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Rolf Freiermuth,               
Rechtsanwalt, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a,          
CH-4800 Zofingen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für   
eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen                     
Generalversammlung.                                                            
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Gesetz und Statuten hat die Generalversammlung den         
unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wählen. Herr Rolf Freiermuth verfügt      
über die für die Ausübung seines Mandats erforderliche Unabhängigkeit.         
                                                                               
8. Vergütungen des Verwaltungsrats - Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags   
der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2026           
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der fixen Vergütungen des       
Verwaltungsrats von maximal TCHF 300 für das Geschäftsjahr 2026 zu             
genehmigen.                                                                    
                                                                               
Erläuterung: Der Betrag berücksichtigt Annahmen bezüglich der Anzahl der       
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Vergütungsstruktur. Für Details der     
Vergütungsstruktur vgl. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2024,        
Ziff. 2 (Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats).                       
                                                                               
9. Vergütungen der Geschäftsleitung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
9.1 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütungen der          
Geschäftsleitung (inkl. exekutive Mitglieder des Verwaltungsrates) für das     
Geschäftsjahr 2026                                                             
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der fixen Vergütungen der       
Geschäftsleitung von maximal TCHF 2‘800 für das Geschäftsjahr 2026 zu          
genehmigen.                                                                    
                                                                               
Erläuterung: Der beantragte Gesamtbetrag der fixen Vergütungen der             
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 entspricht der beantragten         
maximalen Gesamtvergütung für das vergangene Geschäftsjahr. Der Betrag         
berücksichtigt Annahmen bezüglich der Anzahl der Mitglieder der                
Geschäftsleitung und der Vergütungsstruktur. Für Details der                   
Vergütungsstruktur vgl. den Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2024,        
Ziff. 3 (Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung).                      
                                                                               
9.2 Genehmigung des Gesamtbetrags der variablen Vergütungen der                
Geschäftsleitung (inkl. exekutive Mitglieder des Verwaltungsrates) für das     
Geschäftsjahr 2024                                                             
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der variablen Vergütungen       
der Geschäftsleitung (inkl. der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates)    
von maximal TCHF 950 für das Geschäftsjahr 2024 zu genehmigen.                 
                                                                               
Erläuterung: Der beantragte Gesamtbetrag der variablen Vergütungen der         
Geschäftsleitung (inkl. der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates) für    
das Geschäftsjahr 2024 entspricht der beantragten maximalen Gesamtvergütung    
für das Geschäftsjahr 2023. Der Betrag berücksichtigt Annahmen bezüglich       
der Anzahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Vergütungsstruktur.     
Für Details der Vergütungsstruktur vgl. den Vergütungsbericht im               
Geschäftsbericht 2024, Ziff. 3 (Vergütungen an Mitglieder der                  
Geschäftsleitung).                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
B) Organisatorisches                                                           
                                                                               
Unterlagen zur Einsicht                                                        
                                                                               
Der Geschäftsbericht 2024 (einschliesslich Lagebericht, Jahresrechnung und     
Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle zur Jahresrechnung und zur   
Konzernrechnung 2024 sowie der Vergütungsbericht 2024) können unter            
www.highlight-communications.ch abgerufen und heruntergeladen werden.          
                                                                               
Da die Gesellschaft in den konsolidierten Bericht über nicht-finanzielle       
Belange gemäss Art. 964a-c des Schweizerischen Obligationenrechts der          
Highlight Event and Entertainment AG integriert ist, ist sie von einer         
separaten Berichterstattungspflicht ausgenommen (Art. 964a Abs. 2 Ziff. 1      
des Schweizerischen Obligationenrechts). Entsprechend wird der                 
Generalversammlung kein Bericht über nicht-finanzielle Belange zur             
Genehmigung vorgelegt. Der Bericht über nicht-finanzielle Belange der          
Highlight Event and Entertainment AG ist unter                                 
www.hlee.ch/Geschaeftsberichte.htm abrufbar.                                   
                                                                               
Zutrittskarten                                                                 
                                                                               
Inhaberaktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen oder     
sich vertreten lassen wollen, benötigen eine Zutrittskarte. Diese ist von      
den Aktionären bei ihrer jeweiligen Depotbank zu bestellen und die             
Bestellung der Depotbank (mit der Depotbestätigung) muss bei der               
Partnerorganisation Nimbus AG (E-Mail: [email protected], Tel.: +41 55 617 37    
32) bis spätestens 18. Juni 2025 vorliegen. Ein Versand von Zutrittskarten     
nach diesem Datum ist aus administrativen Gründen nicht mehr möglich. Die      
Depotbank sperrt diese Aktien bis zum Ende der Generalversammlung am 25.       
Juni 2025 und bestellt die Zutrittskarte über folgende Adresse:                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Nimbus AG, Ziegelbrückstrasse 82, 8866 Ziegelbrücke                            
                                                                               
Tel.: +41 55 617 37 32 Fax: +41 55 617 37 28 E-Mail: [email protected]           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bestellung der Zutrittskarte muss die Depotbank eine                   
Bestandesbestätigung des Inhaberaktionärs sowie eine Bestätigung,              
dass die Aktien bis nach der Generalversammlung nicht übertragen werden        
können, an obige Adresse zustellen. Anschliessend                              
wird die Zutrittskarte zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung     
direkt den Aktionären zugestellt.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Teilnahme an und     
Zulassung zur Generalversammlung nur gegen Vorweisen                           
der Zutrittskarte erfolgt. Eine Depotbestätigung ist nicht ausreichend.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachterteilung                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung    
teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson                          
oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen. Für die    
Vollmachterteilung an eine Drittperson ist die                                 
Zutrittskarte auf der Rückseite auszufüllen, zu unterzeichnen und der          
bevollmächtigten Person zu übergeben.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin im Sinne von Art. 689c OR steht den     
Aktionärinnen und Aktionären, Rolf Freiermuth,                                 
Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, CH-4800 Zofingen,      
zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die                                
unabhängige Stimmrechtsvertreterin sind derselben von den Aktionärinnen und    
Aktionären entweder durch briefliche Instruktion (Eingang bis spätestens 23.   
Juni) oder durch elektronisches Fernabstimmen (bis spätestens Montag, 23.      
Juni um 23.59 Uhr) zu erteilen.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ohne anderslautende schriftliche oder vorgängig erteilte elektronische         
Weisung wird gemäss Vollmachtsformular die Weisung                             
erteilt, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht im Sinne     
der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats                             
ausübt. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über       
Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung                         
aufgeführt sind.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmacht und Weisungen an die            
unabhängige Stimmrechtsvertreterin                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärinnen und Aktionäre können sich an den Abstimmungen und Wahlen durch   
elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten                               
und Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin beteiligen. Die dazu   
benötigten Login-Daten werden den Aktionärinnen                                
und Aktionären zusammen mit den Unterlagen zur Stimmrechtsausübung             
zugestellt, sodass sich die Aktionärinnen und Aktionäre                        
entscheiden können, entweder persönlich vor Ort an der Generalversammlung      
teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich                               
elektronisch mittels Vollmacht und Weisungen an die unabhängige                
Stimmrechtsvertreterin zu beteiligen. Das Portal zur elektronischen            
Vollmachts- und Weisungserteilung ist bis Montag, 23. Juni 2025, um 23.59      
Uhr geöffnet. Der Entscheid der Aktionärin oder des Aktionärs, elektronisch    
Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter               
zu erteilen, kann aus praktischen Gründen einmal bis Mittwoch, 18. Juni        
2025, um 16.00 Uhr zugunsten einer persönlichen Teilnahme oder einer           
Teilnahme durch eine Drittperson rückgängig gemacht werden. Mit der            
Wahrnehmung der elektronischen Stimm- und Wahlrechtsausübung durch             
Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter     
hat die Aktionärin beziehungsweise der Aktionär keinen Anspruch auf eine       
zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
Pratteln, 3. Juni 2025                                                         
                                                                               
                                                                               
Highlight Communications AG                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt 63.000.000 Stück zum         
Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
03.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
                                                                               
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Highlight Communications AG                                       

             Netzibodenstrasse 23b                                             

             4133 Pratteln                                                     

             Schweiz                                                           

Telefon:     +41 61 8169691                                                    

Fax:         +41 61 816 67 85                                                  

E-Mail:      [email protected]                                                       

Internet:    https://www.highlight-communications.ch                           

ISIN:        CH0006539198                                                      

WKN:         920 299                                                           

Börsen:      Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München,        
             Stuttgart, XETRA                                                  







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



------------------------------------------------------------ 

2149878  03.06.2025 CET/CEST