(Ergänzte Fassung)
Schaffhausen (awp/sda) - Die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen haben Severin Brüngger (FDP) in den Ständerat gewählt. Er setzte sich mit 17'064 zu 15'575 Stimmen gegen Simon Stocker (SP) durch.
Der Ende März vom Bundesgericht abgesetzte SP-Ständerat Stocker verliert seinen Sitz nun endgültig. In der Ersatzwahl am Sonntag erhielt der FDP-Kandidat Brüngger rund 52 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag laut der Schaffhauser Staatskanzlei bei 68,8 Prozent.
Brüngger erhielt in 24 der 26 Schaffhauser Gemeinden eine Mehrheit der Stimmen. In der Stadt Schaffhausen, in der rund die Hälfte der Stimmberechtigten des Kantons lebt, lag Stocker vorne. In der zweitgrössten Gemeinde, Neuhausen am Rheinfall, erreichte Stocker eine hauchdünne Mehrheit.
"Ich habe nicht mit diesem Ergebnis gerechnet, es ist für mich eine riesige Überraschung", sagte Brüngger in einer ersten Reaktion im Schaffhauser Wahlzentrum. Der 47-Jährige arbeitet als Linienpilot und ist Mitglied des Schaffhauser Kantonsrats. Sein Kontrahent Stocker traf nach Verkündigung des Schlussresultats im Wahlzentrum ein und gratulierte dem Sieger.
Er zeigte sich gefasst. "Der grosse Schock für mich war das Bundesgerichtsurteil im März. Ich hätte mich gerne weiter für den Kanton Schaffhausen eingesetzt - jetzt ist es anders gekommen, das gilt es zu akzeptieren", sagte er.
Zurück zur ungeteilten Standesstimme
Mit Hannes Germann (SVP) und dem neugewählten Brüngger sind beide Schaffhauser Ständeratssitze nun wieder in bürgerlicher Hand. Vor Stocker hatte die Schaffhauser SP mit Esther Bührer von 1979 bis 1991 erst einmal einen Ständeratssitz inne.
Zum Erfolg von Brüngger hat zweifellos die funktionierende Zusammenarbeit der bürgerlichen Parteien beigetragen. 2023, als Ständerat Thomas Minder (parteilos) seinen Sitz an Stocker verlor, war die Ausgangslage eine andere: Das bürgerliche Lager war uneins.
Die FDP liess ihre eigene Kandidatin, die bei der SVP nicht überall auf Anklang stiess, nach einem eher schwachen Ergebnis im ersten Wahlgang fallen, und sprach eine Wahlempfehlung für Minder aus. Dies führte parteiintern zu heftigem Streit.
Wohnsitzaffäre als Stolperstein
Die Affäre um Stockers Wohnsitz zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 führte zu einem langwierigen Rechtsstreit. Ende März dieses Jahres entschied das Bundesgericht, die Wahl von Stocker aufzuheben, da sein Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl in der Stadt Zürich gelegen habe. Damit habe er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt. Stocker kritisierte diesen Entscheid als "nicht mehr zeitgemäss".
Laut dem Urteil lebte Stocker zusammen mit seiner Familie hauptsächlich in einer Wohnung in Zürich. Gleichzeitig hatten sie eine etwas kleinere Wohnung in Schaffhausen gemietet. Während Stocker seinen Wohnsitz nach Schaffhausen verlegte, blieben seine Frau und ihr Kind weiterhin in Zürich angemeldet.