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EQS LECN: Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5.

August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung                               
Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025
um 10:00 Uhr Schweizer Zeit                                                    
                                                                               
30.06.2025 / 23:55 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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 Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR                                            
                                                                               
Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung                                
                                                                               
am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
* Die Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 5. August
2025 ein.                                                                      
* Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden gegenüber SEF-Lux in  
Höhe von CHF 18,0 Millionen in Aktien der Gesellschaft vor, um die Bilanz zu   
verbessern.                                                                    
                                                                               
YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines der weltweit  
führenden Unternehmen für Energiespeicherung, beruft seine ordentliche         
Generalversammlung für den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im Hotel La      
Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]                       
                                                                               
ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG                                                 
                                                                               
Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung von      
LECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)       
(Türöffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La Prairie     
Hotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz.                    
                                                                               
I. Traktanden                                                                  
                                                                               
1. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische        
Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA                
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung                     
                                                                               
4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses    
                                                                               
5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung  
                                                                               
6. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters                                 
                                                                               
7. Wiederwahl der Revisionsstelle                                              
                                                                               
8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung     
                                                                               
9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter                         
                                                                               
10. Änderung des Firmennamens der Gesellschaft                                 
                                                                               
II. JAHRESBERICHT                                                              
                                                                               
III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN                                  
                                                                               
IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE                                                 
                                                                               
V. VERTRETUNG                                                                  
                                                                               
VI. SPRACHE                                                                    
                                                                               
Anhang 1: Erklärungen zum Traktandum 5                                         
                                                                               
                                                                               
  Traktanden                                                                   
                                                                               
Einführung durch den Verwaltungsratspräsidenten.                               
                                                                               
Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische           
Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA                
                                                                               
1.1               Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten      
Jahresrechnung 2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA
                                                                               
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierte         
Jahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA 
zu genehmigen.                                                                 
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen          
Obligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt der         
Verwaltungsrat den Jahresbericht 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024   
und die statutarische Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung durch die Aktionäre  
vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, FORVIS MAZARS SA, hat diese Berichte
bzw. Rechnungen geprüft und empfiehlt deren Genehmigung.                       
                                                                               
1.2               Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024        
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis 
zu genehmigen.                                                                 
                                                                               
Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice  
for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre Zustimmung zum      
Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. Der Vergütungsbericht, der Teil
des Geschäftsberichts ist, spiegelt die Vergütungsstruktur, die Governance und 
die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im            
Berichtsjahr gewährten Vergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen      
Abschnitte des Vergütungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprüft, welche  
in ihrem Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die   
Konformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verwendung des Bilanzgewinns                                                   
                                                                               
Verlust für das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15                                  
                                                                               
Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08                                      
                                                                               
Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07                                   
                                                                               
Vorschlag des Verwaltungsrats:                                                 
                                                                               
Dividende für das Jahr 2024 0.00                                               
                                                                               
Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der LECLANCHE  
SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über die Verwendung des   
Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende, zu beschliessen. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung                        
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der         
Geschäftsleitung zu entlasten für deren Aktivitäten im Geschäftsjahr 2024.     
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des LECLANCHE  
SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung der Mitglieder des  
Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.                                      
                                                                               
Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses       
                                                                               
4.1               Wahlen des Verwaltungsrats                                   
                                                                               
Der Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleid   
des Verwaltungsrats per 18. März 2025 zur Kenntnis.                            
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder des Verwaltungsrats, 
jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der nächsten ordentlichen               
Generalversammlung:                                                            
                                                                               
* Herr Lex Bentner                                                             
* Herr Marc Lepièce                                                            
* Herr Christophe Manset                                                       
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von LECLANCHE  
SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen, die
gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende der nächsten      
ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Jeder der aktuellen Mitglieder 
des Verwaltungsrats stellt sich an der Generalversammlung für eine einjährige  
Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Ende der nächsten ordentlichen                 
Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn Shanu Sherwani, welcher vom         
Verwaltungsrat per 18. März 2025 zurückgetreten ist. Weitere Einzelheiten zu   
den zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im          
Geschäftsbericht 2024.                                                         
                                                                               
Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats                                 
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident des Verwaltungsrats 
für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen                 
Generalversammlung wiederzuwählen.                                             
                                                                               
Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und den Statuten
der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des                   
Verwaltungsratspräsidenten zuständig, der gemäss Gesetz für ein Jahr bis zum   
Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung ernannt wird.                
                                                                               
4.3               Wiederwahl des Ernennungs- und Vergütungsausschusses         
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und         
Vergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eine Amtsdauer  
bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre:  
                                                                               
* Herr Lex Bentner                                                             
* Herr Christophe Manset                                                       
* Herr Marc Lepièce                                                            
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der LECLANCHE  
SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder des                  
Vergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf ein  
Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung beschränkt, und 
es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt werden.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung     
                                                                               
5.1               Vergütung des Verwaltungsrats                                
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des       
Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung 2026  
in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen.                                     
                                                                               
Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten
der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungen des        
Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere       
Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen des      
Verwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs.      
                                                                               
5.2               Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung                
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitung für
das Geschäftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen.                     
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des LECLANCHE  
SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitung genehmigen.  
Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu den vorgeschlagenen   
Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die Geschäftsleitung. Dieser Betrag
ist gleich hoch wie der für das Geschäftsjahr 2025 genehmigte Betrag.          
                                                                               
Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters                                    
                                                                               
Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,    
P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt,  
Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, als unabhängiger         
Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung 
der Aktionäre.                                                                 
                                                                               
Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den Statuten
des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des unabhängigen      
Stimmrechtsvertreters zuständig.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wiederwahl der Revisionsstelle                                                 
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle für
das Geschäftsjahr 2025 wiederzuwählen.                                         
                                                                               
Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von LECLANCHE  
SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der Generalversammlung. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung        
                                                                               
8.1               Übersicht                                                    
                                                                               
Per 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR           
überschuldet, verfügt jedoch über ausreichende Rangrücktritte zur Deckung des  
negativen Eigenkapitals und hat weiterhin Liquiditätsengpässe. Im Jahre 2024,  
wurden Schulden gegenüber SEF-Lux[1] und Golden Partner Holding S.à r.l. im    
Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich die Bilanzlage  
der Gesellschaft vorübergehend verbesserte. Darüber hinaus wurden im März und  
April 2025 Schulden gegenüber SEF-LUX und Golden Partner Holding S.à r.l. in   
Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktien umgewandelt, welche   
aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegeben wurden.                  
                                                                               
Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle     
Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der        
Bilanzsituation abzielt.                                                       
                                                                               
Konkret schlägt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden im     
Maximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eine       
ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital
zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity - Renewable Energy   
("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrer Schulden gegenüber  
dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF 18,045,607.94094 (die             
"Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eine Kapitalerhöhung im         
Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabe von maximal bis zu      
112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von je CHF 0.10)   
vorgeschlagen wird, vorbehältlich der Erfüllung der Anforderungen gemäss       
schweizerischem Recht und vorbehältlich der Genehmigung durch die              
Generalversammlung der Gesellschaft (die "Debt-to-Equity-Conversion") (siehe   
Traktandum 8.2). Um weitere Flexibilität bei Finanzierungen und/oder bei       
finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlägt der Verwaltungsrat vor,   
(i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu ändern und damit das   
für Finanzierungszwecke verfügbare bedingte Kapital zu erhöhen (siehe          
Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzuführen, indem ein neuer    
Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird (siehe       
Traktandum 8.4).                                                               
                                                                               
SEF hat sich verpflichtet, die folgenden Beträge in Eigenkapital umzuwandeln:  
                                                                               
* Eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 3,903,068.41818 gegenüber der   
Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 30. Mai 
2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und fällige Zinsen; 
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 6,028,506.81522 gegenüber der   
Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 12. Juni
2025, in der jeweils gültigen Fassung, sowie aufgelaufene und fällige Zinsen;  
und * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 7,476,006.72519 gegenüber   
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. 
Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und fällige    
Zinsen. * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 638,025.98235 gegenüber 
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. 
Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und fällige    
Zinsen. Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzuführen, muss das Bezugsrecht   
der Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung           
ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierter     
Mehrheit erfordert.                                                            
                                                                               
Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igen volumengewichteten  
Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnet über die 60 Tagen vor   
dem 31. Mai 2025.                                                              
                                                                               
Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, den finanzielle 
Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern.                   
                                                                               
Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die        
Debt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der                 
Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die Anforderungen
der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen Aktien erfüllt     
werden.                                                                        
                                                                               
8.2               Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-Conversion
                                                                               
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital der
Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 auf einen    
Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentliche             
Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:                                          
                                                                               
1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden    
soll: CHF 11,287,676.20                                                        
2. Höhe der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18,045,607.94094 [2]           
3. Anzahl, Nennwert und Art der maximal neuen Aktien: 112,876,762 Namenaktien  
mit einem Nennwert von je CHF 0.10                                             
4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine                               
5. Ausgabebetrag: 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP") der  
letzten 60 Tage von CHF 0.15987                                                
6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der Kapitalerhöhung 
in das Handelsregister                                                         
7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF              
18,045,607.94094 der SEF. Im Gegenzug erhält die SEF 112,876,762 voll          
liberierte Namenaktien zum Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie              
8. Besondere Vorteile: Keine                                                   
9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss Statuten                           
10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11,287,676.20 wird vom  
Darlehensgeber gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für alle neu  
ausgegebenen Aktien im Umfang von 112,876,762 ausgeschlossen ist.              
                                                                               
                                                                               
Vorbehältlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird das  
sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von                
CHF 6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist     
überschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende Notwendigkeit,
diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu sanieren. Zur     
Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der Gesellschaft wird die   
Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. Zur Durchführung der                  
Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe der erforderlichen Anzahl neuer      
Aktien an den Darlehensgeber ist es erforderlich, das Aktienkapital der        
Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um den maximalen  
Gesamtnennbetrag von CHF 11,287,676.20 zu erhöhen. In Übereinstimmung mit Art. 
650 OR obliegt es der Generalversammlung, eine ordentliche Erhöhung des        
Aktienkapitals zu beschliessen; für die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur     
Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art.
704 Abs. 1 Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft der      
Debt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schulden   
aus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts der         
Aktionäre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in Anspruch  
nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch die Kapitalerhöhung           
entstandene Agio buchhalterisch sofort mit dem Verlustvortrag nach Abschluss   
der Kapitalerhöhung zu verrechnen.                                             
                                                                               
8.3               Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3quinquies    
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2   
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und deren Vollzug  
beantragt der Verwaltungsrat die Änderung von Artikel 3quinquies der Statuten  
die Ermächtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Änderungen               
unterstrichen).                                                                
                                                                             
                                                                             
Artikel 3quinquies (alt)   Artikel 3quinquies (neu)                            
                                                                               
Das Aktienkapital kann im   Das Aktienkapital kann im Maximalbetrag            
Maximalbetrag von CHF 13'074'194.10 von CHF 56,114,987.30durch Ausgabe von     
durch Ausgabe von höchstens höchstens 561,149,873 voll zu                      
130'741'941 voll einbezahlten Aktien liberierenden Aktien mit einem Nennwert   
mit einem Nennwert von CHF 0.10 pro von CHF 0.10 pro Aktie erhöht werden.      
Aktie erhöht werden. [Der Rest des Artikels bleibt                             
unverändert.]                                                                  
[Der Rest des Artikels bleibt                                                  
unverändert.]                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte            
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eine Erhöhung  
des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die         
Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der         
Gesellschaft zu verbessern.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8.4               Verabschiedung des Kapitalbandes                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2   
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der            
Durchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen Artikel 
3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat erlaubt, das  
Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 569,149,873 neuen      
Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung von bis zu          
569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Artikel 3quater (alt)   Artikel 3quater (neu)                                  
                                                                               
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis   Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis
zum 28. Juni 2029 (i) das zum 5. August 2030, (i) das                          
Aktienkapital der Gesellschaft durch Aktienkapital der Gesellschaft durch      
einmalige oder mehrmalige Erhöhung um einmalige oder mehrmalige Erhöhung um    
höchstens CHF 140,561,405.80 durch höchstens CHF 170,744,961.90 durch          
Ausgabe von höchstens 380,191,074 voll Ausgabe von höchstens 569,149,873 voll  
zu liberierenden neuen Namenaktien mit zu liberierenden neuen Namenaktien mit  
einem Nennwert von je CHF 0.10 zu einem Nennwert von je CHF 0.10 zu            
erhöhen und/oder (ii) das erhöhen und/oder (ii) das                            
Aktienkapital der Gesellschaft durch Aktienkapital der Gesellschaft durch      
einmalige oder mehrmalige einmalige oder mehrmalige                            
Herabsetzungen um höchstens CHF Herabsetzungen um mindestens CHF               
64,075,910.70 herabzusetzen. Eine 56,914,987.30 herabzusetzen. Eine            
Kapitalherabsetzung kann durch Kapitalherabsetzung kann durch                  
Vernichtung von bis zu 384,663,877 Vernichtung von bis zu 569,149,873          
Namenaktien mit einem Nennwert von je Namenaktien mit einem Nennwert von je    
CHF 0.10 und/oder durch Herabsetzung CHF 0.10 und/oder durch Herabsetzung      
des Nennwerts erfolgen. des Nennwerts erfolgen.                                
Eine Erhöhung des Aktienkapitals durch Eine Erhöhung des Aktienkapitals durch  
Übernahme durch ein Finanzinstitut, Übernahme durch ein Finanzinstitut,        
ein Konsortium von Finanzinstituten ein Syndikat von Finanzinstituten oder     
oder einen oder mehrere Dritte mit einen oder mehrere andere Dritte,           
anschliessendem Angebot an die gefolgt von einem Angebot an die                
bisherigen Aktionäre der Gesellschaft bisherigen Aktionäre der Gesellschaft,   
ist zulässig. ist zulässig.                                                    
Im Falle einer Kapitalerhöhung: Im Falle einer Kapitalerhöhung:                
(a) Der Verwaltungsrat legt den (a) Der Verwaltungsrat legt den                
Zeitpunkt der Ausgabe, den Zeitpunkt der Ausgabe, den                          
Ausgabepreis, die Art der Einlagen, Ausgabepreis, die Art der Einlagen,        
den Zeitpunkt des Entstehens des den Zeitpunkt der Entstehung des              
Dividendenanspruchs, die Bedingungen Dividendenanspruchs, die Bedingungen      
für die Ausübung der Bezugsrechte und für die Ausübung der Bezugsrechte und    
die Zuteilung der nicht ausgeübten die Zuteilung der nicht ausgeübten          
Bezugsrechte fest. Bezugsrechte fest.                                          
(b) Der Verwaltungsrat hat das Recht, (b) Der Beschluss über eine              
die Bezugsrechte zu genehmigen, zu Kapitalerhöhung gemäss diesem Artikel       
beschränken oder aufzuheben. Der 3quater erfordert ein                         
Verwaltungsrat kann nicht ausgeübte Anwesenheitsquorum von 80 % des            
Bezugsrechte annullieren oder solche Verwaltungsrats und die Zustimmung von    
Rechte und/oder Aktien zu 80 % der anwesenden und                              
Marktbedingungen zuteilen oder in stimmberechtigten                            
anderer Weise im Interesse der Verwaltungsratsmitglieder. (c) Der              
Gesellschaft verwenden. Verwaltungsrat hat das Recht, das                      
(c) Eine Einzahlung durch Umwandlung Bezugsrecht zu genehmigen, zu             
von frei verfügbarem Eigenkapital beschränken oder aufzuheben. Der             
(auch mittels Einlagereserven in das Verwaltungsrat kann nicht ausgeübte       
Gesellschaftskapital) gemäss Art. 652d Bezugsrechte annullieren oder solche    
OR ist bis zum vollen Ausgabebetrag Rechte und/oder Aktien zu                  
jeder Aktie möglich. Marktbedingungen zuteilen oder in                         
(d) Der Verwaltungsrat kann in anderer Weise im Interesse der                  
folgenden Fällen das Bezugsrecht Gesellschaft verwenden.                       
aufheben oder einschränken und (d) Eine Einzahlung durch Umwandlung            
einzelnen Aktionären oder Dritten von frei verfügbarem Eigenkapital            
zuteilen: 1) Im Zusammenhang mit der (auch mittels Einlagereserven in das      
Finanzierung und Refinanzierung von Gesellschaftskapital) gemäss Art. 652d     
Investitionen oder Akquisitionen der OR ist bis zum vollen Ausgabebetrag       
Gesellschaft (einschliesslich des jeder Aktie möglich.                         
Erwerbs eines Unternehmens oder von (e) Der Verwaltungsrat kann in             
Beteiligungen) oder der Finanzierung folgenden Fällen das Bezugsrecht          
oder Refinanzierung von Akquisitionen aufheben oder einschränken und es        
durch die Gesellschaft (durch einzelnen Aktionären oder Dritten                
Eigenkapital- oder Wandeldarlehen); zugestehen: 1) Im Zusammenhang mit der     
oder 2) Zur Gewährung einer Finanzierung und Refinanzierung von                
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von Investitionen oder Akquisitionen der      
bis zu 20 % der Gesamtzahl der Aktien Gesellschaft (einschliesslich des        
bei einer Platzierung oder einem Erwerbs eines Unternehmens oder von           
Verkauf von Aktien an den Ersterwerber Beteiligungen) oder der Finanzierung    
oder Zeichner; oder oder Refinanzierung von Akquisitionen                      
3) Zur Verwendung der Aktien als durch die Gesellschaft (durch                 
Gegenleistung für Fusionen, Übernahmen Eigenkapital- oder Wandeldarlehen);     
oder Investitionen des Unternehmens oder 2) Zur Gewährung einer                
und/oder im Zusammenhang mit Optionen, Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von    
die strategischen/finanziellen bis zu 20% der Gesamtzahl der Aktien            
Investoren/Joint-Venture-Partnern bei einer Platzierung oder einem             
gewährt werden; oder Verkauf von Aktien an den Ersterwerber                    
4) Für die Ausgabe von Aktien oder die oder Zeichner; oder                     
Umwandlung von 3) Zur Verwendung der Aktien als                                
Wandelschuldverschreibungen, Anleihen, Gegenleistung für Fusionen, Übernahmen  
Darlehen und ähnlichen oder Investitionen des                                  
Finanzierungsformen der Gesellschaft Unternehmens und/oder im Zusammenhang     
oder einer Tochtergesellschaft, die mit Optionen, die                          
zum Zwecke von Investitionen oder strategischen/finanziellen                   
Übernahmen ausgegeben werden; oder Investoren/Joint-Venture-Partnern           
5) Zur Ausgabe neuer Aktien, wenn sich gewährt werden; oder                    
der Ausgabepreis nach dem Marktpreis 4) Für die Ausgabe von Aktien oder die    
richtet; oder Umwandlung von                                                   
6) Zur Verbreiterung des Wandelschuldverschreibungen, Anleihen,                
Aktionärskreises auf Finanz- und Darlehen und ähnlichen                        
institutionellen Märkten oder im Finanzierungsformen der Gesellschaft          
Zusammenhang mit der Ausgabe neuer oder einer Tochtergesellschaft, die         
Aktien auf dem in- oder ausländischen zum Zwecke von Investitionen oder        
Aktienmarkt; oder Akquisitionen ausgegeben werden; oder                        
7) Zur Gewährung von Aktien im In- und 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, wenn sich  
Ausland zur Erhöhung des Streubesitzes der Ausgabepreis nach dem Marktpreis    
oder zur Erfüllung von richtet; oder                                           
Kotierungsvorschriften; oder 6) Zur Verbreiterung der                          
8) Für die Beteiligung von Investoren Aktionärsbasis auf Finanz- und           
oder strategischen Partnern; oder institutionellen Märkten oder im             
9) Zur finanziellen Restrukturierung, Zusammenhang mit der Ausgabe neuer       
insbesondere zur Umwandlung von Fremd- Aktien an der in- oder ausländischen    
in Eigenkapital; oder Börse; oder                                              
10) Zur schnellen und flexiblen 7) Zur Gewährung von Aktien im In- und         
Kapitalerhöhung (einschliesslich Ausland zur Erhöhung des Streubesitzes        
Privatplatzierungen), die ohne den oder zur Erfüllung von                      
Ausschluss des Bezugsrechts der Kotierungsvorschriften; oder                   
bisherigen Aktionäre kaum gelingen 8) Für die Beteiligung von Investoren       
kann. Innerhalb der Grenzen dieses oder strategischen Partnern; oder           
Kapitalbandes ist der Verwaltungsrat 9) Zur finanziellen Restrukturierung,     
auch ermächtigt, einmal oder mehrmals insbesondere zur Umwandlung von Fremd-   
pro Jahr Kapitalherabsetzungen durch in Eigenkapital; oder                     
Nennwertreduktion vorzunehmen und den 10) Zur schnellen und flexiblen          
Herabsetzungsbetrag nach Anpassung der Kapitalerhöhung (einschliesslich        
Statuten an die Aktionäre auszuzahlen. Privatplatzierungen zur                 
Eigenkapitalbeschaffung), die ohne den                                         
Die neuen Namenaktien unterliegen den Ausschluss des Bezugsrechts der          
Übertragungsbeschränkungen gemäss bisherigen Aktionäre kaum gelingen           
Artikel 4 der Statuten der kann. Innerhalb der Grenzen dieses                  
Gesellschaft. Der Verwaltungsrat ist Kapitalbandes ist der Verwaltungsrat      
berechtigt, den Handel mit auch ermächtigt, einmal oder mehrmals               
Bezugsrechten zuzulassen, zu pro Jahr Kapitalherabsetzungen durch              
beschränken oder auszuschliessen. Er Nennwertreduktion vorzunehmen und den     
kann nicht ordnungsgemäss ausgeübte Herabsetzungsbetrag nach Anpassung der     
Bezugsrechte verfallen lassen oder Statuten an die Aktionäre auszuzahlen.      
solche Rechte oder Aktien, für die                                             
Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht Die neuen Namenaktien unterliegen den      
ordnungsgemäss ausgeübt wurden, zu Übertragungsbeschränkungen gemäss           
gleichen Bedingungen an einen oder Artikel 4 der Statuten der                  
mehrere Anleger platzieren, Gesellschaft. Der Verwaltungsrat ist               
anderweitig zu Marktkonditionen berechtigt, den Handel mit                     
platzieren oder anderweitig im Bezugsrechten zuzulassen, zu                    
Interesse der Gesellschaft verwenden. beschränken oder auszuschliessen. Er     
kann nicht ordnungsgemäss ausgeübte                                            
Bezugsrechte verfallen lassen oder                                             
solche Rechte oder Aktien, für die                                             
Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht                                            
ordnungsgemäss ausgeübt wurden, zu                                             
gleichen Bedingungen einem oder                                                
mehreren Anlegern zuteilen,                                                    
anderweitig zu Marktkonditionen                                                
platzieren oder anderweitig im                                                 
Interesse der Gesellschaft verwenden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagene        
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt die Einführung 
eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr Flexibilität und die         
Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der   
Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor, in das      
Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss über eine           
Kapitalerhöhung gemäss diesem Artikel 3quater ein Präsenzquorum von 80 % des   
Verwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden und              
stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismus soll 
sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals aus dem      
Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestützt wird.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung von Traktandum
8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und des        
Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3ter der        
Statuten der Ermächtigung des Verwaltungsrates anzupassen (vorgeschlagene      
Änderungen unterstrichen).                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Artikel 3ter (alt)   Artikel 3ter (neu)                                        
                                                                               
Das Aktienkapital der Gesellschaft   Das Aktienkapital der Gesellschaft        
kann um einen Maximalbetrag kann im Maximalbetrag von CHF                      
von CHF 453'591.20 durch Ausgabe von 800,000.00 durch Ausgabe von höchstens    
höchstens 4'535'912 voll zu 8,000,000 voll zu liberierenden                    
liberierenden Namenaktien mit einem Namenaktien mit einem Nennwert von je      
Nennwert von je CHF 0.10 durch Ausgabe neuer Aktien an                         
CHF 0.10 durch Ausgabe neuer Aktien Mitarbeiter der Gesellschaft und an        
an Mitarbeiter der Gesellschaft und an Gesellschaften der Gruppe erhöht        
Gesellschaften der Gruppe erhöht werden. [Der Rest des Artikels bleibt         
werden. unverändert.]                                                          
[Der Rest des Artikels bleibt                                                  
unverändert.]                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte            
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eine Erhöhung  
des bedingten Kapitals für Mitarbeiter vorgeschlagen, die dem Verwaltungsrat   
weitere Flexibilität und die Möglichkeit gibt, leistungsbezogene               
Mitarbeiteroptionspläne einzuführen oder Optionsrechte für leitende Angestellte
und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen des derzeitigen                      
Mitarbeiteroptionsplans zu gewähren, um eine angemessene und wettbewerbsfähige 
Vergütung für die Mitarbeiter sicherzustellen.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Änderung des Firmennamens der Gesellschaft                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamen der  
Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (Leclanché AG) zu
ändern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergänzen (vorgeschlagene        
Änderungen unterstrichen)                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Artikel 1: Firmenname - Dauer - Sitz   Artikel 1: Name der Gesellschaft -      
(alt) Dauer - Sitz (neu)                                                       
                                                                               
Unter dem Firmennamen   Unter dem Firmennamen                                  
"LECLANCHE SA" Leclanché SA                                                    
besteht eine Aktiengesellschaft, die (Leclanché Ltd)                           
den Bestimmungen von Titel XXVI des (Leclanché AG)                             
Schweizerischen Obligationenrechts besteht eine Aktiengesellschaft, die        
(OR) unterliegt, soweit die den Bestimmungen von Titel XXVI des                
vorliegenden Statuten nicht davon Schweizerischen Obligationenrechts           
abweichen. Die Dauer der Gesellschaft (OR) unterliegt, soweit die              
ist unbegrenzt. vorliegenden Statuten nicht davon                              
Ihr Sitz befindet sich in abweichen. Die Dauer der Gesellschaft                
Yverdon-les-Bains. ist unbegrenzt.                                             
Ihr Sitz befindet sich in                                                      
Yverdon-les-Bains.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise aller           
Konzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, Leclanché E-Mobility 
SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen, um den       
Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname der Gesellschaft 
von LECLANCHE SA in Leclanché SA geändert werden.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
JAHRESBERICHT                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, die statutarische
Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den Vergütungsbericht 2024       
enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA                                  
unter https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/          
verfügbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und ein     
Weisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30.    
Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefüllt an folgende Adresse zurückzusenden     
haben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen
wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen   
Stimmrechtsvertreter (netVote): Aktionäre können an den Abstimmungen und Wahlen
teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch via   
https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Die erforderlichen            
Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen       
Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Juli zugestellt. Änderungen
der elektronisch übermittelten Weisungen können bis zum 30. Juli 2025, 11:59   
Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die Aktionärin oder der Aktionär dem    
unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine besonderen Weisungen erteilt, weist sie
oder er den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, für ihre oder seine Aktien im
Sinne der Anträge des Verwaltungsrats zu den traktandierten Geschäften zu      
stimmen. Dasselbe gilt für Zusatz- oder Alternativanträge zu den in dieser     
Einladung aufgeführten Traktanden und für neue Traktanden.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind  
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ), im    
Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihre Zutrittskarte
und das Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformulars oder durch        
Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten Adresse.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keine        
Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der          
Generalversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihre    
Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr         
stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr Stimmmaterial  
zurückzugeben oder umzutauschen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VERTRETUNG                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,   
können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht Aktionär  
zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Manuel
Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel, Postfach 385,     
CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann, durch seinen        
Vertreter vertreten lassen.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Anmeldeformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten ist   
der areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertreten lassen
wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefüllten und unterzeichneten    
Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebene Adresse. Die          
Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die Adresse des      
Bevollmächtigten gesandt.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
SPRACHE                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Generalversammlung der Aktionäre wird in englischer Sprache abgehalten.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des Verwaltungsrats                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
 Der Präsident                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
 Lex Bentner                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ANHANG 1: ERKLÄRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten            
vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zur        
Genehmigung vorlegen:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den        
Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2026[3]                     
                                                                               
                                                                               
2. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das       
Geschäftsjahr 2026[4]                                                          
Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zur       
Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer Vergütungspolitik.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2        
konsultativ über den Vergütungsbericht 2024 abzustimmen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des               
Verwaltungsrats (Traktandum 5.1)                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats beträgt CHF    
600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den Erläuterungen      
hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen              
Sozialversicherungsbeiträge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die über die
Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats     
werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen gewährt.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag für die           
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 (Traktandum 5.2)                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 als maximalen
Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026.    
Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das Geschäftsjahr 2025     
genehmigt wurde.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes Jahr  
die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächste Geschäftsjahr zur  
Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der maximalen Vergütung       
umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige Vergütung (Bonus) sowie die 
variable langfristige Vergütung, die in diesem Jahr gezahlt oder gewährt wird. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie im Vergütungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die Vergütung der       
Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagene      
maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen        
Vergütungspolitik von LECLANCHE SA.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf der        
Annahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und LECLANCHE SA alle        
Zielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlich     
gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen              
Sozialversicherungsbeiträge.                                                   
                                                                               
                                                                               
Über Leclanché                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen             
Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.         
Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die Geschichte  
und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien und            
Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und       
Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum      
bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung      
suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise       
leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird. Leclanché 
ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,             
E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt    
derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern   
weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX Swiss  
Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Haftungsausschluss                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen    
über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch",      
„vorgeschlagen", „eingeführt", „wird", „geplant", „erwartet", „Verpflichtung", 
„erwarten", „prognostizieren", „etabliert", „vorbereiten", „planen",           
„schätzen", „Ziele", „würden", „potenziell" und „erwarten" gekennzeichnet sein 
können, „Schätzung", „Angebot" oder ähnliche Ausdrücke oder durch ausdrückliche
oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der Produktionskapazitäten von   
Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender Produkte oder potenzielle          
zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder potenzielle zukünftige Verkäufe
oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner Geschäftseinheiten. Sie sollten   
sich nicht zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Diese zukunftsgerichteten     
Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten von Leclanché über zukünftige        
Ereignisse wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten
und andere Faktoren, die dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse  
wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften   
abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck      
kommen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein      
bestimmtes Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass     
Leclanché oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse 
erzielen wird.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Medienkontakte:Schweiz / Europa:                                               
                                                                               
                                                                               
Thierry Meyer                                                                  
                                                                               
                                                                               
T: +41 (0) 79 785 35 81                                                        
                                                                               
                                                                               
E-Mail: [email protected]                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Deutschland:                                                                   
                                                                               
                                                                               
Christoph Miller                                                               
                                                                               
                                                                               
T: +49 (0) 711 947 670                                                         
                                                                               
                                                                               
E-Mail: [email protected]                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ansprechpartner für Investoren:                                                
                                                                               
                                                                               
Hubert Angleys / Pierre Blanc                                                  
                                                                               
                                                                               
T: +41 (0) 24 424 65 00                                                        
                                                                               
                                                                               
E-Mail: [email protected]                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
[1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy,        
Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund, Luxemburg,  
sind zusammen der Hauptaktionär von Leclanché, im Folgenden als "SEF-Lux"      
bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche Eigentümer gemäss der    
Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation AG - Datum   
der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelnden                  
Schuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses 
(VWAP), berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
[3]  In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,  
die auf ca. CHF 0.00 geschätzt werden.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
[4]  In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,  
die auf ca. CHF 350'000.00 geschätzt werden.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Ende der Adhoc-Mitteilung                                                      
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Sprache:       Deutsch                   

Unternehmen:   Leclanché SA              

               Av. des Sports 42         

               1400 Yverdon-les-Bains    

               Schweiz                   

Telefon:       +41 (24) 424 65-00        

Fax:           +41 (24) 424 65-20        

E-Mail:        [email protected]   

Internet:      www.leclanche.com         

ISIN:          CH0110303119, CH0016271550

Valorennummer: A1CUUB, 812950            

Börsen:        SIX Swiss Exchange        

EQS News ID:   2162876                   







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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2162876  30.06.2025 CET/CEST