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Neuer Verfassungsartikel zur Neutralität wird öffentlich debattiert

Bern (awp/sda) - Die vom Ständerat vorgeschlagene Verankerung der "dauerhaften, bewaffneten Neutralität" in der Bundesverfassung ist umstritten. Bevor das Geschäft in den Nationalrat kommt, stellt es die federführende Kommission öffentlich zur Diskussion.

Damit wird die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" beziehungsweise deren direkter Gegenvorschlag nicht wie geplant in der im September beginnenden Herbstsession behandelt. Stattdessen hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) das Geschäft in eine Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach nach langer Diskussion.

Die Neutralitätsinitiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, sowohl die immerwährende, bewaffnete Neutralität als auch ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Der Ständerat hatte in der Sommersession beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) hingegen lehnte die vorgeschlagene Verankerung der "dauerhaften, bewaffneten Neutralität" in der Bundesverfassung knapp ab. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und will auch keinen Gegenvorschlag dazu.

In der APK-N lagen gemäss Mitteilung verschiedene Anträge auf direkte Gegenentwürfe sowie auf Ergänzungen oder Änderungen am Gegenentwurf des Ständerats vor. Aufgrund dieser Ausgangslage habe sie letztlich entschieden, zum direkten Gegenentwurf des Ständerats die Vernehmlassung zu lancieren.