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Kassen sollen im Ausland gekaufte Medikamente nicht bezahlen müssen

Bern (awp/sda) - Schweizer Krankenkassen sollen die Kosten für gewisse im Ausland gekaufte Medikamente nicht übernehmen müssen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit diesem Begehren abgelehnt. Damit ist das Anliegen vom Tisch.

Die kleine Kammer sagte am Donnerstag mit 23 zu 19 Stimmen und mit 3 Enthaltungen Nein zur Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler (SG). Eine Voraussetzung für eine Vergütung hätte gemäss Motion sein müssen, dass das Arzneimittel in der Schweiz verordnet worden und es von einer Privatperson im Ausland eingekauft worden ist.

Ebenso hätten die zu vergütenden Arzneimittel in der Schweiz zugelassen sein und preisgünstiger sein müssen als dasselbe Produkt im Inland. Heute zahlt die Kasse nur dann für im Ausland gekaufte Medikamente, wenn Versicherte diese wegen einer Erkrankung während eines Auslandaufenthaltes benötigen, etwa in den Ferien.

Vor Risiken gewarnt

Dobler hatte seine Motion mit den steigenden Gesundheitskosten begründet. Im Ausland seien Medikamente mit Patentschutz und auch mit abgelaufenem Patentschutz billiger als in der Schweiz, und ebenso Generika und Biosimilars. Der Nationalrat hatte sie deutlich angenommen.

Der Ständerat folgte mit seinem Nein der Kommissionsmehrheit. Deren Sprecher Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor Risiken für die Patientensicherheit und auch für die Versorgungssicherheit. Fragen stellten sich zur Kontrolle von Rezepten, zur Begleitung der Medikamententherapie oder Rückrufen.

Die Pharmaindustrie könnte bewogen sein, weniger Zulassungen und Vergütungen in der Schweiz zu beantragen, sagte Germann zudem. Die Gesundheitsversorgung in den 15 Grenzkantonen mit ihrer guten Qualität könnte gefährdet werden, wenn Medikamente ennet der Grenzen gekauft würden, fügte Maya Graf (Grüne/BL) hinzu.

Flavia Wasserfallen (SP/BE) hingegen plädierte für ein Ja. Kostenbewussten Menschen könne die Möglichkeit gegeben werden, individuell preisgünstigere Arzneimittel im Ausland zu beschaffen. "Versandhandel fällt nicht unter die Motion", stellte Erich Ettlin (Mitte/OW) klar.

Auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hätte die Motion annehmen wollen. Befürchtungen um die sichere Versorgung seien unbegründet, sagte sie. Denn bei einer Gesetzesvorlage hätten den Einkäufen im Ausland Limiten gesetzt und die Voraussetzungen für eine Vergütung definiert werden können.