Bern (awp/sda) - Nach dem National- will auch der Ständerat den Versicherten den Teilbezug von Vorsorgegelder in der dritten Säule oder Freizügigkeitsleistungen erlauben. Auch der Bundesrat zeigte sich einverstanden und wird eine Vorlage ausarbeiten.
Heute können privat angesparte Vorsorgegelder nur auf einmal bezogen werden. Es ist zwar möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen, aber die Freizügigkeitsleistungen können nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufgeteilt werden.
Für die Zukunft soll der Bundesrat nun den Bezug in Raten regeln. Gemäss der Motion von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP/ZH) wird die Landesregierung eine maximale Anzahl Bezüge und einen minimalen Betrag pro Bezug festlegen.
Dies würde es erlauben, in einem einzigen Konto für die Vorsorge anzusparen und das Vermögen gestaffelt zu beziehen. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte.
Um negative steuerliche Auswirkungen einzuschränken, müsse jedoch klar festgelegt werden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen ein solcher Teilbezug durch die versicherten Personen erfolgen könne.