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Bundesverwaltungsgericht sistiert wie angekündigt hängige AT1-Verfahren

St. Gallen (awp/sda) - Im Verfahren um die AT1-Anleihen der Credit Suisse hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) nach seinem Teilentscheid nun wie angekündigt alle weiteren hängigen Verfahren sistiert. Die Sistierung gelte bis zu einem Entscheid des Bundesgericht, heisst es in einer im Bundesblatt publizierten Zwischenverfügung.

Das St. Galler Gericht hatte vergangene Woche einen Teilentscheid in einem der rund 360 hängigen Beschwerdeverfahren gefällt. Darin bejahte es die Legitimation der Beschwerdeführenden und hob die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) vom 19. März 2023 zur Abschreibung der AT1-Anleihen der CS auf.

Die Finma hatte am Tag nach dem BVGer-Urteil angekündigt, gegen den Teilentscheid Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen. Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass sie sich bei ihrer Verfügung im März 2023 unter anderem auf die Notverordnung des Bundesrates gestützt habe. Die Abschreibung sei Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS gewesen.

Gegen die Finma-Verfügung hatten etwa 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren geklagt.

tp/to