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EQS PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für

den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung   
PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den   
Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.                    
                                                                               
23.10.2025 / 19:14 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.          
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)         
                                                                               
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR                                             
                                                                               
Wels, 23. Oktober 2025                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den   
Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.                    
                                                                               
* Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der
PIERER Mobility AG                                                             
* Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission         
                                                                               
                                                                               
Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der Pierer  
Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu erwerben. Die  
entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in Bezug auf den Erwerb 
von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine Call-Optionsvereinbarung  
über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG, wurden  
in den Monaten April und Mai 2025 abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen    
denselben aufschiebenden regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf           
fusionskontrollrechtliche, investitionskontrollrechtliche und                  
subventionskontrollrechtliche Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden     
Bedingung, dass der Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings 
BV über die Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG    
kein Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen                 
Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche fusionskontrollrechtliche   
Freigaben wurden bereits erteilt.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International       
Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem bestätigt  
wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren                
Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International     
Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken im    
Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber wurde
von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG            
ausgesprochen:                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach § 25  
Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von                  
Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die               
Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des         
Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller           
aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20       
Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber      
wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG      
ausgesprochen:                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission über die
Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU)    
2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen der                
Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und den erfolgten         
Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu veröffentlichen.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam         
vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben zudem                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und unter 
Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und                                  
                                                                               
b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen         
Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis, an   
der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam        
vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben weiters                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen           
Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und                   
                                                                               
b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj Auto 
International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern   
einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm gemeinsam vorgehende      
Rechtsträger andererseits bis einschließlich 31.12.2026 abgeschlossen werden,  
die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj    
Auto International Holdings B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings B.V.   
informiert, dass                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 
und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der Call-Optionsvereinbarung für 10. 
November 2025 erwartet wird und                                                
                                                                               
b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die             
Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der PIERER  
Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der PIERER       
Mobility AG zu erlangen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechtlicher Hinweis                                                            
                                                                               
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH    
EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER      
PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN         
VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN   
DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA  
ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG 
RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Investor Relations                                                             
                                                                               
Melinda Busáné Bellér                                                          
                                                                               
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E-Mail: [email protected]                                                  
                                                                               
Website: https://www.pierermobility.com                                        
                                                                               
ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Ticker-Symbol:          
PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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23.10.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com    
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: PIERER Mobility AG    

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2218012  23.10.2025 CET/CEST