Bern (awp/sda) - Peter Spuhler akzeptiert den am Mittwoch veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid zur Besteuerung seines Chalets in St. Moritz vollumfänglich. Es sei beim Hauskauf nicht darum gegangen, Steuern zu sparen, hiess in einer Stellungnahme der Stadler Rail Management AG.
Wenn er das Chalet als Privatperson gekauft hätte, hätte Spuhler einen grossen Teil der notwendigen Sanierungskosten vom Einkomenen abziehen können und massiv mehr Steuern gespart, schreib das Unternehmen. Es sei aber eine Bedingung der Verkäuferschaft gewesen, dass er das Haus als Aktiengesellschaft gekauft habe.
Die für den Hauskauf gegründete Chesa Sül Spelm AG von Peter Spuhler habe nach der Meinungsänderung bezüglich Mehrwertsteuerpflicht der eidgenössischen Steuerverwaltung die gesamten Mehrwertsteuerbeträge 2021 umgehend vollumfänglich zurückbezahlt.
Die Chesa Sül Spelm AG habe die Mehrwertsteuerabrechnungen von Anfang an gesetzesmässig deklariert. Der Vorsteuerabzug sei von der eidgenössischen Steuerverwaltung ab 1.1.2018 akzeptiert worden. Die Beträge seien denn auch vorbehaltlos an die Chesa Sül Spelm AG ausbezahlt worden. Gut drei Jahre später habe aber die eidgenössische Steuerverwaltung "völlig überraschend ihre Meinung geändert" und sämtliche Vorsteuerabzüge zurückverlangt.
Nachdem Spuhler diese Steuern zurückbezahlt habe, habe er den Entscheid und die Praxis der eidgenössischen Steuerverwaltung höchstrichterlich überprüfen lassen. Es sei ihm darum gegangen, Rechtssicherheit herzustellen, "auch im Namen von vielen Zweitwohnungsbesitzern, die ihre Wohnung auch für berufliche Zwecke nutzen."
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