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Presse: On darf Schweizerkreuz künftig unter Auflagen einsetzen

Zürich (awp) - Die Schuhmarke On hat ihren jahrelangen Streit mit den Behörden ums Schweizerkreuz einem Medienbericht zufolge für sich entschieden. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) lockerte die Praxis und erlaubt künftig auch Firmen mit Entwicklung in der Schweiz und Produktion im Ausland die Nutzung unter Auflagen, wie die "Neue Zürcher Zeitung" am Montag berichtete.

Konkret passte das IGE demnach seine Auslegung der Swissness-Bestimmungen an. Unternehmen wie der Laufschuhhersteller On dürfen das Schweizerkreuz neu verwenden, sofern es etwa klar im Kontext von "Swiss Engineering" steht und strikten Vorgaben zur Platzierung und Grösse entspricht.

Der Entscheid folgt auf einen jahrelangen Streit zwischen On und den Behörden. Bisher war die Nutzung untersagt worden, weil weder 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfielen noch ein wesentlicher Produktionsschritt hier stattfand. Der Konflikt eskalierte 2025, als Schweizer Stellen in China gegen On vorgingen und dortige Behörden einschalteten.

Ein Rechtsstreit konnte letztlich vermieden werden. Die Schuhfirma begrüsste die Praxispräzisierung. Diese sei Ausdruck eines zeitgemässen Verständnisses von Swissness und trage der Realität moderner Schweizer Wertschöpfung Rechnung, liess die Medienstelle des Unternehmens verlauten.

Laut IGE handelt es sich nicht um eine Sonderregel für On, sondern um eine Lösung für die gesamte Industrie.

to/hr