am 24.04.2026
EQS-News: Bajaj Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bajaj Mobility AG: Einberufung zur 29. ordentlichen Hauptversammlung am
24.04.2026
26.03.2026 / 16:54 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bajaj Mobility AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Mattighofen
(die „Gesellschaft")
ISIN: AT0000KTMI02
Einladung
zu der am Freitag, 24. April 2026 um 10:00 Uhr (MEZ)
im House of Brands, Gewerbegebiet Nord 20, 5222 Munderfing, stattfindenden
29. ordentlichen Hauptversammlung
1. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des
Corporate-Governance-Berichts und des Vorschlags für die Gewinnverwendung für
das Geschäftsjahr 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2025.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2025.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2025.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2025.
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2026, sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026.
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 3. April 2026 im Internet unter
www.bajajmobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich
und abrufbar:
* Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2. – 9.
* Beschlussvorschläge des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 2. – 6.
* die in Tagesordnungspunkt 1. angeführten Unterlagen
* Vergütungsbericht
* Vergütungspolitik
* Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen
Stimmrechtsvertreter (IVA)
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
* Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
* vollständiger Text dieser Einberufung
* Anleitung SWIFT ISO 20022
1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am 14.
April 2026, 24:00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien:
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 21. April 2026 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:
per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50
per Post: Bajaj Mobility AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
per E-Mail: [email protected], wobei die
Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt
unter
Angabe der ISIN AT0000KTMI02
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(eine detaillierte Beschreibung steht zum Download www.bajajmobility.com unter
Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. April
2026, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache
oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapierfirmengesetzes,
die zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berechtigt sind, werden
ebenfalls entgegengenommen.
Identitätsnachweis:
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Die
Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
1. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.)
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50
per Post: Bajaj Mobility AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
per E-Mail: [email protected], wobei die
Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt
unter
Angabe der ISIN AT0000KTMI02
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(eine detaillierte Beschreibung steht zum Download www.bajajmobility.com unter
Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung)
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 21. April 2026 bis
16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bajajmobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar. Es wird
gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur
Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht,
ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter:
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bajajmobility.com/investor-relations/hauptversammlung/
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Vertreter des IVA unter Tel.
+43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail
[email protected].
Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus, die
auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Bitte beachten
Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
1. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% desGrundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 3. April 2026, 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft an
der Adresse Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen, Österreich, z.H. Investor
Relations, zugeht. Der Antrag muss schriftlich, dh in Unterschriftsform durch
Beifügung einer Unterschrift in rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft
übermittelt werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung nach § 110 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 15. April 2026, 24:00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-50, per Post an Bajaj Mobility AG,
Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen, Österreich, z.H. Investor Relations,
oder per E-Mail an [email protected], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Allfällige Wahlvorschläge müssen spätestens am 15. April 2026 (siebenter
Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2
AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Gemäß § 87 Abs 6
AktG müssen die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am
fünften Werktag vor der Hauptversammlung (dh am 17. April 2026) auf der
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden, widrigenfalls die
betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Es muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass das Bestreben der Aktionäre
darauf gerichtet ist, nicht bloß die Gesellschaft, sondern über die
Internetseite der Gesellschaft auch ihre Mitaktionäre vorweg über einen
beabsichtigten Antrag und dessen Gründe zu informieren. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Der Beschlussvorschlag muss sich auf einen konkreten
Tagesordnungspunkt beziehen. Er muss begründet sein und darf nicht zu einem
gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen. Der
Beschlussvorschlag muss unter anderem auch dann nicht auf der Internetseite
veröffentlicht werden, wenn er eine Beleidigung (§ 115 StGB) oder dergleichen
enthält. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
Auskunftsrecht nach § 118 AktG:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft
darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft
in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per
E-Mail an die Adresse [email protected] übermitteln,
und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 22. April 2026 bei der
Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst
genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.
Antragsrecht gemäß § 119 AktG:
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis
der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem
Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG
der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Informationen auf der Internetseite:
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab dem 3. April 2026 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.bajajmobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich.
1. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE
Die Bajaj Mobility AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären oder
deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden
Personen (die „Teilnehmer"), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer
der Stimmkarte, auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des
Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Bajaj Mobility AG erhält diese Daten unter anderem aus den
Depotbankformularen oder von den Teilnehmern selbst anlässlich der Anmeldung
zur Hauptversammlung und/oder Erteilung von Vollmachten. Die Teilnehmer sind
grundsätzlich verpflichtet, der Bajaj Mobility AG die erforderlichen Angaben
mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern ist
für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Für die Verarbeitung
ist die Bajaj Mobility AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 6 (1)
c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen des
Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 (1) f)
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Bajaj Mobility AG, welche zum
Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der
Bajaj Mobility AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Bajaj Mobility AG. In Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Bajaj Mobility AG auch
personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche
Stellen, das Firmenbuch, etc.
Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen
Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichen Aufbewahrungs-
und Dokumentationsfristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere
nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen
bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.
Jeder Teilnehmer hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der Bajaj Mobility AG unentgeltlich
über folgende Kontaktdaten geltend machen:
Bajaj Mobility AG
Stallhofner Straße 3
5230 Mattighofen, Österreich
E-Mail: [email protected]
Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bajaj
Mobility AG www.bajajmobility.com zu finden.
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von EUR 33.796.535,00 in 33.796.535 auf Inhaber lautende
nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Mattighofen, im März 2026 Der Vorstand
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26.03.2026 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bajaj Mobility AG
Stallhofnerstraße 3
5230 Mattighofen
Österreich
Telefon: +43 (0) 7742-6000
Fax: +43 (0)7742-6000300
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bajajmobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse
Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: BMAG Bloomberg: PKTM SW;
PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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