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Bern (awp/sda) - Der Bundesrat will dabei bleiben: Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Töchtern ganz mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Über die umstrittene Regulierung entscheidet nun das Parlament. Mit zusätzlichen Verordnungsänderungen hingegen geht der Bundesrat weniger weit als zunächst geplant.
Ziel der Vorgaben ist, das Too-big-to-fail-Dispositiv (TBTF) zu stärken. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu Änderungen des Bankengesetzes ans Parlament. Seine Vorschläge sind Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Grossbank Credit Suisse (CS) und der erzwungenen Notfusion der CS mit der UBS vom März 2023.
Seither sei die Bankenregulierung ein Thema im Bundesrat, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien in Bern. "Der Bundesrat hat mich ausdrücklich beauftragt, zu sagen, dass er sich bei der Analyse und den notwendigen Massnahmen absolut einig ist." Das heutige Too-big-to-fail-Dispositiv habe Lücken.
Faktisch nur UBS betroffen
Im Fall der CS habe sich gezeigt, dass Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften ungenügend mit hartem Eigenkapital abgesichert gewesen seien. Die neuen Vorgaben im Bankengesetz sollen dies beheben. Sie treffen faktisch nur die UBS.
Sie und gegebenenfalls künftig auch andere systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Heute ist dies zu rund der Hälfte mit Fremdkapital möglich. Eingeführt werden soll die neue Vorgabe über sieben Jahre.
Sie soll bewirken, dass Banken in einer Krise ausländische Töchter ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise verkaufen können, solange sie noch eigenständig handeln können. Damit soll es weniger wahrscheinlich werden, dass eine Bank abgewickelt werden muss.
Ein Kompromiss
Diese Lösung sei mit der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht Finma ausgearbeitet worden, sagte Keller-Sutter und sprach von einem Kompromiss, der nicht mehr als nötig in die unternehmerische Freiheit eingreife. Unmittelbar nach dem Zusammenbruch der CS seien teils viel weiter gehende Forderungen gestellt worden.
Diskutierte Alternativen - etwa eine allgemeine Erhöhung des Eigenkapitals oder die Abspaltung des US-Geschäfts - seien nicht verhältnismässig. "Keine Regulierung kann eine künftige Krise verhindern", sagte Keller-Sutter. "Unsere Aufgabe ist es, die Risiken auf ein tragbares Mass zu senken."
Global systemrelevante Banken würden mit den neuen Vorgaben stabiler, und der Finanzplatz würde dadurch gestärkt. Und ein allfälliger Schaden zu Lasten der Steuerzahlenden werde kleiner. Die UBS wehrt sich seit Monaten erbittert gegen die neue Vorgabe, und auch aus der Bankenbranche kam Kritik.
Per Anfang 2027 in Kraft gesetzt hat der Bundesrat am Mittwoch zudem Verordnungsänderungen zur Eigenkapitalverordnung - hier kann er ohne Mitwirkung des Parlaments entscheiden. Mit der Eigenmittelverordnung kommt er der Branche entgegen.
Entgegenkommen bei Verordnung
Denn er verzichtet aufgrund der Vernehmlassung darauf, für latente Steueransprüche und Software eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen. Bei der Software will er analog zur EU eine dreijährige Abschreibungsdauer festlegen und dies nur systemrelevanten Banken vorschreiben. Das sind derzeit neben der UBS auch ZKB, Postfinance und Raiffeisen.
Bei den latenten Steueransprüchen will der Bundesrat auf die Unterlegung mit Eigenkapital verzichten, da dies eine internationale Ausnahme wäre. Er behält sich aber vor, auf diesen Verzicht zurückzukommen, sollte die Eigenkapitalunterlegung von ausländischen Töchtern vom Parlament nicht hinreichend umgesetzt werden, wie Keller-Sutter sagte.
Bei der UBS würden die Neuregelungen gemäss Schätzungen der Behörden und aufgrund des Status quo zu einem Anstieg der Anforderungen an die harten Eigenmittel im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar führen. Davon entfallen zwei Milliarden Franken auf die Verordnungsänderungen.
Wäre die Regelung per 1. Januar 2026 eingeführt worden, hätte die effektive Kapitallücke der UBS allerdings nur rund 9 Milliarden US-Dollar betragen. Die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und der zusätzliche Bedarf an Eigenmitteln hingen von künftigen Entwicklungen und von strategischen Entscheidungen der Bank ab, sagte Keller-Sutter.