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ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026
11.05.2026 / 07:11 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ams-OSRAM AG
Premstätten, FN 34109 k
ISIN AT0000A3EPA4
("Gesellschaft")
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG
am Mittwoch, den 10. Juni 2026, um 10:00 Uhr,
in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Nachhaltigkeitsberichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2025
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2025
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2025
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2026 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 17 Abs 1
8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1
AktG) gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2017 (Bedingtes Kapital
2017)
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 20. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich:
* Geschäftsbericht, beinhaltend
* Bericht des Aufsichtsrats,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Vergütungsbericht,
* Konzernlagebericht,
* Nachhaltigkeitsbericht,
* Konzernabschluss,
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
jeweils für das Geschäftsjahr 2025;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
* Stellungnahme zur Unabhängigkeit der AR-Kandidaten,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht;
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht;
* Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der
Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. Mai
2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) („Nachweisstichtag").
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens
am 5. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general- meeting zur
Verfügung.
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 18 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail: [email protected]
(Depotbestätigungen im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A3EPA4
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 31. Mai 2026
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III.
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:
Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in
Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX - Message Type MT598 oder MT599;
unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting
zur Verfügung.
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die Vollmachten müssen spätestens bis 9. Juni 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei
einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind
spätestens ab 20. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner, MBL,
Notar-Partner, als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Bernd Fürnschuß, 8010
Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, E-Mail: [email protected];
hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20. Mai 2026
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse
ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader
Straße 30, 8141 Premstätten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter
elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] zugeht.
„Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung
durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber
der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
1. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. Mai 2026 (24:00
Uhr, Wiener Zeit)der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz
M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, oder
per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern
für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von Aktionären
gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der
Gesellschaft in Textform spätestens bis 29. Mai 2026 zugehen und von der
Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite
der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglich
gemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten
Mitgliedern.
Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter
erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.
Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter).
Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus vier Frauen und vier Männern
zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertreter sind derzeit
eine Frau und drei Männer. Dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird
somit bisher entsprochen.
Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die
Aufsichtsratsmandate von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Andreas Gerstenmayer und Herrn
Arunjai Mittal aus.
1. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 2 der Satzung das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kann
insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und
individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
1. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat"
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 29. Mai 2026
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.
der Einberufung verwiesen.
1. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Art. 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald
sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer-
und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche
von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG gegen Aktionäre
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel
III der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ams-OSRAM AG
Datenschutzbeauftragter
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
E-Mail: [email protected]
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite der ams-OSRAM AG unter
ams-osram.com/privacy-policy zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 998.443.940,00 und ist zerlegt in 99.844.394 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft hielt per 30.04.2026 304.779 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug
demzufolge per Ende April 99.539.615 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung
im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der
Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige
Aktiengattung.
Premstätten, im Mai 2026
Der Vorstand
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11.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
Österreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: [email protected]
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A3EPA4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart,
Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF)
EQS News ID: 2324570
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2324570 11.05.2026 CET/CEST