1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027
EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1
Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den
Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027
19.05.2026 / 21:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange ams
OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd.
EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg
zu positivem Free Cashflow ab 2027
* Aufgestocktes Angebot von vorrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit Fälligkeit 2032 und einem Kupon von 7,250 %
pro Jahr.
* Die Erlöse sollen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen
USD 12,250%-Schuldverschreibungen sowie zur teilweisen Rückzahlung der
ausstehenden vorrangigen EUR 10,500%-Schuldverschreibungen verwendet werden.
* Reduzierung der jährlichen Zinszahlungen um 40 Mio. EUR und Optimierung des
Fälligkeitsprofils
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (19. Mai 2026) -- ams OSRAM
gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit
einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu
positivem Free Cashflow ab 2027.
„Die starke Überzeichnung und die Aufstockung unserer Anleiheemission
unterstreichen das hohe Vertrauen der Investoren in unsere
Digital-Photonics-Strategie und die konsequente Umsetzung unserer Pläne. Die
Platzierung der Anleihe zu einem attraktiven Kupon beschleunigt unser
Schuldenabbauprogramm und wird die Zinsaufwendungen bereits ab 2027 um rund
40Mio.EUR senken. Durch die Stärkung unserer Bilanz und unseres
Cashflow-Profils unterstützt diese Transaktion unsere Ambition,
Wachstumschancen im Bereich Digital Photonics zu erschließen, und untermauert
gleichzeitig unseren klaren Weg zu einem positiven Free Cashflow – ohne Erlöse
aus Desinvestitionen - ab 2027", sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.
ams OSRAM hat heute die erfolgreiche Preisfestsetzung von vorrangigen
unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit
Fälligkeit im Mai 2032 und einem Kupon von 7,250% pro Jahr (die
"Schuldverschreibungen") zu einem Ausgabepreis von 98,81%, deren
Emissionsvolumen aufgrund der hohen Nachfrage erhöht wurde, als Teil seines
regelmäßig aktualisierten Bilanzentschuldungsplans, der erstmals am 30. April
2025 angekündigt wurde, bekanntgegeben.
Voraussichtlich am oder um den 1. Juni 2026 wird das Angebot der
Schuldverschreibungen vollzogen und die Schuldverschreibungen begeben werden.
ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der Schuldverschreibungen
zusammen mit den in der Bilanz ausgewiesenen Barmitteln zur (i) vollständigen
Rückzahlung der ausstehenden 750.000.000 USD 12,250% vorrangigen
Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029, (ii) zur teilweisen Rückzahlung der
ausstehenden 1.025.000.000 EUR 10,5000% vorrangigen Schuldverschreibungen mit
Fälligkeit 2029 sowie (iii) zur Zahlung der damit verbundenen Kosten, Gebühren
und Aufwendungen, einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu
verwenden.
Die angekündigte Transaktion ist ein weiterer Baustein unseres umfassenden
Plans zum Schuldenabbau und zur Stärkung der Bilanz. Sie reduziert die
jährlichen Zinsaufwendungen um rund 40Mio.EUR, adressiert einen wesentlichen
Teil der Fälligkeiten im Jahr 2029 frühzeitig zur Erreichung eines ausgewogenen
Fälligkeitsprofils und ergänzt die kürzlich angekündigten Desinvestitionen
sowie die Verlängerung unserer Revolving Credit Facility.
Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung zum
Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen
Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person, der gegenüber ein
solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich
wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen
US-amerikanische oder andere geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die
Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in seiner geänderten Fassung ("Securities Act") oder den
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder einer
anderen Jurisdiktion registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht
angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren
bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer
Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen nicht
unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen in den
Vereinigten Staaten geben.
Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein
öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung
(EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen
Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen erfolgt
gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für
Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.
Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
Verfügung gestellt wird.
Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an
einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter
keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product Disclosure
Sourcebook ("DISC") der Financial Conduct Authority ("FAC") für das Angebot,
den Verkauf oder den Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige
Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erforderliches
Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann das Angebot, der Verkauf oder der
Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach DISC und den Consumer Composite
Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese
Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass jedes Angebot der
Schuldverschreibungen im Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den
Public Offers and Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese
Bekanntmachung ist kein Prospekt im Sinne des Prospectus Rules: Admission to
Trading on a Regulated Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin
enthaltenen Informationen weder genehmigt noch überprüft.
UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des Schweizerischen
Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder ein öffentliches
Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem
Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun.
Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt in der Schweiz im
Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und wird kein Antrag
auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse
oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt.
Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der
Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese gerichtet.
Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a) wenn sie
in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die qualifizierte
Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn sie im Vereinigten
Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in
Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung
(die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high
net worth companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder
(iii) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer
Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der
Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig
mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen
vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich um "qualifizierte
institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) handelt
(alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die
Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen
zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur
Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur
relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen.
Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage
dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon
überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den Konzern
enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Tatsachen
beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an", "glaubt",
"erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird", "kann", "setzt
fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Absichten und
aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht
werden, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die
Liquidität, die Aussichten, das Wachstum und die Strategien des Unternehmens
oder des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über:
Zielsetzungen, Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige
Pläne, Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum;
wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des
Unternehmens oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des
Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete
Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder
auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf
verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer operativer
Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den Unterlagen des Konzerns und
auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Obwohl der
Konzern davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung
vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten
und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen
Faktoren, die schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der
Kontrolle des Konzerns liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten
und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität des
Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der Branche erheblich von
den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten Aussagen
ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann keine
Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen
werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser
Bekanntmachung. Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder
Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten
Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des
Konzerns oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen
zukunftsgerichtete Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung
oder Garantie dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder
Prognosen eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden
wird. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der
Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen des
Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig
ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder Transaktionen
durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen
zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu halten, als dies ansonsten
der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass der
Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme durchführen werden.
Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet wird, am oder nach dem
Datum der angemessenen öffentlichen Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des
Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit beendet werden,
sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der
Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung der
jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher Zeitpunkt
früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss vom
Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die im Namen des
Stabilisierungsmanagers handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren
Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von
innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics
verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren
Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu
bieten.
"Sense the power of light" – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen
Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir
Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis
hin zu Medizin- und Consumer-Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM
arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen entlang
gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche
Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in
rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz
in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München
(Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als
ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com
ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams -OSRAM AG. Zusätzlich
sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene
Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von
Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken
ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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Investor Relations Media Relations
ams-OSRAM AG ams-OSRAM AG
Dr. Jürgen Rebel Bernd Hops
Senior Vice President Senior Vice President
Investor Relations Corporate
T: +43 3136 500-0 Communications T: +43
[email protected] 3136 500-0
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
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Telefon: +43 3136 500-0
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Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A3EPA4
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2330172 19.05.2026 CET/CEST