Edisun Power Europe AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
22.05.2026 / 07:00 CET/CEST
------------------------------------------------------------
Medienmitteilung
Zürich, 22. Mai 2026
Veröffentlichung gemäss Art. 61 Abs. 3 der Verordnung der Übernahmekommission
über öffentliche Kaufangebote: Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der
Übernahmekommission bekannt
Verfügung der Übernahmekommission 934/01 vom 18. Mai 2026 in Sachen Edisun
Power Europe AG zum Gesuch der Edisun Power Europe AG betreffend Feststellung
der Gültigkeit einer Opting out-Klausel
Die Übernahmekommission hat am 18. Mai 2026 wie folgt verfügt:
1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird
festgestellt, dass die beabsichtigte Opting out-Bestimmung übernahmerechtlich
gültig ist, sofern die Anforderungen an die Transparenz und an die Zustimmung
der Aktionäre von Edisun Power Europe AG gemäss den Zusicherungen im
angepassten Gesuch von Edisun Power Europe AG vom 4. Mai 2026 erfüllt werden.
1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird
festgestellt, dass bei der Abstimmung über die Einführung der Opting
out-Klausel sämtliche bestehenden Aktionäre mit Ausnahme der Smartenergy lnvest
AG und Horst H. Mahmoudi als alleinigem wirtschaftlich Berechtigten als
Minderheitsaktionäre gelten und deren Stimmen folglich bei der Ermittlung der
Zustimmung der Mehrheit der Minderheit mitzuzählen sind.
1. Edisun Power Europe AG wird verpflichtet, eine allfällige Stellungnahme
ihres Verwaltungsrats, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung sowie den
Hinweis auf das Einspracherecht der qualifizierten Aktionäre gemäss Art. 6 und
7 UEV zu veröffentlichen.
1. Die vorliegende Verfügung wird im Nachgang zur Veröffentlichung von Edisun
Power Europe AG gemäss Dispositiv-Ziff. 3 auf der Website der
Übernahmekommission publiziert.
1. Die Gebühr zu Lasten von Edisun Power Europe AG beträgt CHF 30'000.
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung; UEV)
Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der
Stimmrechte an der Edisun Power Europe AG, ob ausübbar oder nicht, nachweist
(qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht
teilgenommen hat, kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission Einsprache
erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf
Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der Übernahmekommission
einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den
Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58
Abs. 3 UEV).
Für weitere Informationen:
Dr. René Cotting, +41 44 266 61 20,
[email protected], https://www.edisunpower.com/de/investoren
Edisun Power Gruppe
Als kotierter europäischer Solarstromproduzent finanziert und betreibt die
Edisun Power Gruppe Solarstromanlagen in verschiedenen europäischen Ländern.
Edisun Power startete ihr Engagement auf diesem Gebiet bereits 1997. Seit
September 2008 ist das Unternehmen an der Schweizer Börse kotiert. Edisun Power
verfügt bei der Realisierung und beim Kauf sowohl nationaler als auch
internationaler Projekte über breite Erfahrung. Aktuell besitzt das Unternehmen
32 Solarstromanlagen in der Schweiz, in Deutschland, Spanien, Frankreich,
Italien und Portugal. Mit einem Portfolio von Projekten von rund 1 GW ist das
Unternehmen für ein signifikantes Wachstum vorbereitet, namentlich durch die
‘Renewables to AI’- Strategie.
------------------------------------------------------------
Ende der Medienmitteilungen
Originalinhalt anzeigen: EQS News
------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Edisun Power Europe AG
Limmatquai 4
8001 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 44 266 61 20
Fax: +41 44 266 61 22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.edisunpower.com
ISIN: CH0024736404
Valorennummer: 2473640
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2331794
Ende der Mitteilung EQS News-Service
------------------------------------------------------------
2331794 22.05.2026 CET/CEST