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EQS ESUN: Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt

Edisun Power Europe AG / Schlagwort(e): Rechtssache                            
Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt          
                                                                               
22.05.2026 / 07:00 CET/CEST                                                    
                                                                               
                                                                               
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Medienmitteilung                                                               
  Zürich, 22. Mai 2026                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Veröffentlichung gemäss Art. 61 Abs. 3 der Verordnung der Übernahmekommission  
über öffentliche Kaufangebote: Edisun Power Europe AG gibt Entscheid der       
Übernahmekommission bekannt                                                    
                                                                               
Verfügung der Übernahmekommission 934/01 vom 18. Mai 2026 in Sachen Edisun     
Power Europe AG zum Gesuch der Edisun Power Europe AG betreffend Feststellung  
der Gültigkeit einer Opting out-Klausel                                        
                                                                               
Die Übernahmekommission hat am 18. Mai 2026 wie folgt verfügt:                 
                                                                               
1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird       
festgestellt, dass die beabsichtigte Opting out-Bestimmung übernahmerechtlich  
gültig ist, sofern die Anforderungen an die Transparenz und an die Zustimmung  
der Aktionäre von Edisun Power Europe AG gemäss den Zusicherungen im           
angepassten Gesuch von Edisun Power Europe AG vom 4. Mai 2026 erfüllt werden.  
                                                                               
                                                                               
1. Basierend auf den der Übernahmekommission vorgelegten Unterlagen wird       
festgestellt, dass bei der Abstimmung über die Einführung der Opting           
out-Klausel sämtliche bestehenden Aktionäre mit Ausnahme der Smartenergy lnvest
AG und Horst H. Mahmoudi als alleinigem wirtschaftlich Berechtigten als        
Minderheitsaktionäre gelten und deren Stimmen folglich bei der Ermittlung der  
Zustimmung der Mehrheit der Minderheit mitzuzählen sind.                       
                                                                               
                                                                               
1. Edisun Power Europe AG wird verpflichtet, eine allfällige Stellungnahme     
ihres Verwaltungsrats, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung sowie den     
Hinweis auf das Einspracherecht der qualifizierten Aktionäre gemäss Art. 6 und 
7 UEV zu veröffentlichen.                                                      
                                                                               
                                                                               
1. Die vorliegende Verfügung wird im Nachgang zur Veröffentlichung von Edisun  
Power Europe AG gemäss Dispositiv-Ziff. 3 auf der Website der                  
Übernahmekommission publiziert.                                                
                                                                               
                                                                               
1. Die Gebühr zu Lasten von Edisun Power Europe AG beträgt CHF 30'000.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung; UEV)                              
                                                                               
Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der         
Stimmrechte an der Edisun Power Europe AG, ob ausübbar oder nicht, nachweist   
(qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht           
teilgenommen hat, kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission Einsprache  
erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf     
Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der Übernahmekommission    
einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den  
Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58    
Abs. 3 UEV).                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für weitere Informationen:                                                     
                                                                               
Dr. René Cotting, +41 44 266 61 20,                                            
                                                                               
[email protected], https://www.edisunpower.com/de/investoren                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Edisun Power Gruppe                                                            
                                                                               
Als kotierter europäischer Solarstromproduzent finanziert und betreibt die     
Edisun Power Gruppe Solarstromanlagen in verschiedenen europäischen Ländern.   
Edisun Power startete ihr Engagement auf diesem Gebiet bereits 1997. Seit      
September 2008 ist das Unternehmen an der Schweizer Börse kotiert. Edisun Power
verfügt bei der Realisierung und beim Kauf sowohl nationaler als auch          
internationaler Projekte über breite Erfahrung. Aktuell besitzt das Unternehmen
32 Solarstromanlagen in der Schweiz, in Deutschland, Spanien, Frankreich,      
Italien und Portugal. Mit einem Portfolio von Projekten von rund 1 GW ist das  
Unternehmen für ein signifikantes Wachstum vorbereitet, namentlich durch die   
‘Renewables to AI’- Strategie.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Ende der Medienmitteilungen                                                    
Originalinhalt anzeigen: EQS News                                              
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Sprache:       Deutsch               

Unternehmen:   Edisun Power Europe AG

               Limmatquai 4          

               8001 Zürich           

               Schweiz               

Telefon:       +41 44 266 61 20      

Fax:           +41 44 266 61 22      

E-Mail:        [email protected]  

Internet:      www.edisunpower.com   

ISIN:          CH0024736404          

Valorennummer: 2473640               

Börsen:        SIX Swiss Exchange    

EQS News ID:   2331794               







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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2331794  22.05.2026 CET/CEST