Zürich (awp) - Die Schweizer Übernahmekommission (UEK) hat die geplante Einführung einer sogenannten Opting-out-Klausel bei Edisun Power Europe laut Angaben des Unternehmens grundsätzlich als zulässig eingestuft. Voraussetzung ist, dass die Transparenz- und Zustimmungserfordernisse der Aktionäre erfüllt werden, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte.
Die Klausel steht im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Edisun Power mit der Smartenergy Group. Smartenergy will dabei ihre Beteiligung an Edisun im Rahmen einer Kapitalerhöhung von bis zu 440 Millionen Franken ausbauen. Mit der Opting-out-Klausel würde Smartenergy von der Pflicht entbunden, den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten.
Laut UEK gilt dies allerdings nur, sofern die Anforderungen an Transparenz und die Zustimmung der Minderheitsaktionäre erfüllt werden. Bei der Abstimmung über die Klausel sollen praktisch alle bisherigen Aktionäre als Minderheitsaktionäre gelten.
Die Stimmen der Grossaktionärin Smartenergy Invest sowie von deren wirtschaftlich Berechtigtem Horst Mahmoudi, VR-Präsidenten von Edisun, würden dabei nicht berücksichtigt. Über die entsprechenden Anträge entscheidet die Generalversammlung am 29. Mai.
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