Bern/Brüssel (awp/sda) - Braucht es beim EU-Paket neben dem Volksmehr auch das Ständemehr? Der Ständerat fällt heute Vormittag einen ersten Entscheid, als eine Art Stimmungstest. Das müssen Sie zum Dossier wissen:
Die Ausgangslage
Der Bundesrat schlägt dem Parlament in seiner Botschaft zu den EU-Verträgen die Unterstellung unter das fakultative Referendum vor - also lediglich das Volksmehr. Ebenso beantragt er beim Parlament ein Nein zur Kompass-Initiative, die für das Vertragswerk ebenfalls das doppelte Mehr von Volk und Ständen verlangt.
Hinter den Kulissen des Bundeshauses tobt seither ein heftiger Streit über die Frage des Ständemehrs. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) ist gespalten: Mit 7 zu 6 Stimmen plädiert sie dafür, die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, sodass für ein Ja das Ständemehr erforderlich wäre. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SPK-N) sieht das gleich. Doch die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte (APK-N und APK-S) sind dagegen.
Nicht nur unter Politikerinnen und Politikern, auch unter Expertinnen und Experten ist es umstritten, ob die Umsetzung des EU-Pakets ein Ständemehr erfordert oder nicht. Das zeigte eine Ende März von der SPK-S durchgeführte, öffentliche Anhörung. Die SPK-S griff mit ihrer Initiative einen Vorschlag des Juristen Stefan Schmid auf. Dieser hatte in der Anhörung einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Als Ausweg schlug er einen Übergangsartikel für die Verfassung vor.
Die Argumente
Aufgrund der Tragweite des EU-Pakets sei diese Verfassungsänderung zwingend nötig, lautet der Tenor bei Befürwortenden des doppelten Mehrs. Damit soll das EU-Paket vom Verbot des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen, welche die Schweiz daran hindern, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, ausgenommen werden. Zuletzt war die Frage aufgeworfen worden, ob die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Unionsbürgerrichtlinie dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung widersprechen.
Den von den SPK geltend gemachten Widerspruch zwischen dem EU-Paket und dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung sieht die Mehrheit der beiden APK nicht. Auch eine neue verfassungsrechtliche Regelung von Völkerrecht und Landesrecht sei nicht angezeigt. Es sei kein neues Aufenthaltsrecht vorgesehen, welches dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung widersprechen würde, hielten sie zum Entscheid fest.
Die Prognose
Es wird knapp. Die SVP ist klar für das doppelte Mehr. SP, Grüne und GLP sind dagegen. Spannend dürfte sein, wie sich die Mitglieder der FDP und der Mitte-Partei positionieren. Sie verfügen im Ständerat über eine komfortable Mehrheit. In der SPK-S fällte Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) den Stichentscheid zugunsten des Ständemehrs.
Der Fahrplan
Die heutige Diskussion ist mit Sicherheit nicht die letzte Auseinandersetzung um das Ständemehr. Ende Juni wird die SPK-S noch über eine andere Variante beraten, das obligatorische Referendum "sui generis". Der definitive Entscheid fällt wohl erst nach Abschluss der inhaltlichen Diskussionen zum EU-Vertragspaket, also frühestens im nächsten Jahr. Der Ausgang ist offen.